Gemeinsames Sorgerecht beantragen – Was Väter wissen sollten

Was bedeuten Sorgerecht und Umgangsrecht
Wer hat das Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Trennung der Eltern Copyright: digitalista bigstockphoto

Als verheirateter Mann und Vater steht Ihnen das gemeinsame Sorgerecht automatisch zu. Anders sieht es bei unverheirateten Elternteilen aus. Hier muss man das gemeinsames Sorgerecht beantragen, sonst bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind. Ein gemeinsames Sorgerecht beantragen – wofür ist das nötig? Es gibt diverse Entscheidungen, die Sie und Ihre Partnerin für Ihr Kind treffen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile ein Mitspracherecht.

Was bedeuten Sorgerecht und Umgangsrecht
Wer hat das Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Trennung der Eltern Copyright: digitalista bigstockphoto

Wie Sie ein gemeinsames Sorgerecht beantragen

Betroffene Themen zeigen sich in Form einer Anmeldung im Kindergarten oder der Schule. Auch das Eröffnen eines Sparkontos für den minderjährigen Sprössling fällt in diese Kategorie. Besondere Relevanz erhält das gemeinsame Sorgerecht bei medizinischen Kriterien. Besitzen Sie nach dem Unfall Ihres Kindes kein Sorgerecht, informieren Ärzte Sie nicht über den Zustand des Kleinen.

Rechte als Vater nach einer Trennung

Auch nach der Scheidung oder Trennung haben Sie ein Recht auf Ihr Kind. Als verheirateter Mann steht Ihnen das gemeinsame Sorgerecht zu. Auch für unverheiratete Partner erleichtern Änderungen beim Sorgerecht den Kontakt zum Kind. Wer als Vater gilt, bestimmt die Gesetzlage. Demnach erscheinen Sie als gesetzlicher Vater Ihres Kindes, wenn

  • Sie bei der Geburt des Nachwuchses eine Ehe mit der Mutter führen,
  • Sie die Vaterschaft anerkennen,
  • Sie einer Adoption des Kleinen zustimmen,
  • eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft besteht.

Das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Paare

Ein gemeinsames Sorgerecht beantragen Sie als Vater, wenn mit der Mutter Ihres Sprösslings keine eheliche Beziehung besteht. Dass die Frau beim Ausbleiben eines solchen Antrags das alleinige Sorgerecht erhält, gilt laut dem Bundesverfassungsgericht seit August 2010 als verfassungswidrig. Die Regel besteht aufgrund fehlender Neuerungen weiter.

Wünschen Sie und die Mutter Ihres Kindes ein gemeinsames Sorgerecht ohne eine Ehe, geben Sie vor der Geburt des Nachwuchses eine Erklärung ab. Dies geschieht in dem für Sie zuständigen Jugendamt. In vielen Kommunen gibt es entsprechende Vordrucke, die Sie ausfüllen. Hierbei nehmen Sie zwingend Ihren Personalausweis mit.

Des Weiteren existiert eine formlosere Variante. In dieser erklärt die Mutter ihren Willen, das Sorgerecht mit Ihnen zu teilen. Sie bestätigen die Vaterschaft und nehmen dieses Recht an. Die beiden schriftlichen Erklärungen schicken Sie ebenfalls an das Jugendamt. Fehlen diese Formulare, besteht nach der Geburt ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Später besteht die Möglichkeit, dass sie dieses mit Ihnen als Vater teilt.

Lesetipp:

Gemeinsames Sorgerecht
Gemeinsames Sorgerecht *
  • Volker Schmidt (Autor)

Ihr Mitsorgerecht für Ihr Kind

Wünschen Sie eine vollständige Absicherung Ihrer väterlichen Rechte, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt auf. Ihr Umgangsrecht mit Ihrem Kind bleibt in jedem Fall bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht behält.

Unverheiratete Partner bekommen ein Mitsorgerecht für den Nachwuchs. Sie haben einen Anspruch darauf, selbst wenn die Mutter dies nicht wünscht. Ein Einspruch der Kindsmutter gilt ausschließlich vor Gericht als zulässig, wenn eine Gefährdung des Kindswohls besteht. Dabei dient es dem Wohl des Kindes im Regelfall am besten, wenn beide Elternteile zusammen entscheiden.

Das Mitsorgerecht besteht gleichermaßen für Altfälle. Dieses Recht beantragen Sie als Vater vor dem Familiengericht. Im Grunde entspricht das Mitsorgerecht einem gemeinsamen Sorgerecht. In einem entsprechenden Verfahren steht das gegenseitige Einvernehmen im Mittelpunkt.

Das gemeinsame Sorgerecht besser früher beantragen

Ein gemeinsames Sorgerecht beantragen Sie schnellstmöglich. Nehmen Sie Ihre Vaterpflichten an, sorgen Sie vor der Geburt Ihres Kindes für das Sorgerecht. Somit ersparen Sie sich und Ihrem Nachwuchs im Falle einer Trennung den Besuch beim Familiengericht. Das Gericht fragt Kinder ab fünf Jahre in jedem Fall, bei welchem Elternteil sie zu leben gedenken. Ab dem 14. Lebensjahr entscheidet Ihr Kind aktiv mit.

Zudem gibt es bei der Regelung des Mitsorgerechts einen gravierenden Mangel. Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) liegt nach dem „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateter Eltern“ das Sorgerecht bei der Frau. Das heißt, nach der Geburt Ihres Kindes, besitzt die Mutter sechs Wochen das alleinige Sorgerecht. Erst nach dieser Frist nimmt Sie zu der Teilung dieses Rechts Stellung.

Darum lohnt es sich für Sie, früher ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Schließlich verfügt die Kindsmutter in diesem Zeitraum über die Rechte der Namensgebung. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind bekommt einen Namen, dem Sie nicht zustimmen. Oder Ihre frühere Partnerin entscheidet allein über die künftige Religion Ihres Kleinen. In der sechswöchigen Periode besteht für die Mutter die Möglichkeit, einfach mit Ihrem Kind wegzuziehen.

Das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung

Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes vergeben Familiengerichte bei neun von zehn Scheidungen ein gemeinsames Sorgerecht. Selbst bei einem Antrag eines der Elternteile auf ein alleiniges Sorgerecht, entschieden sich Gerichte in einem Viertel der Fälle für die gemeinsame Alternative. 2002 erhielten bei 84 Prozent der Scheidungen beide Eltern das Sorgerecht. Im Jahr 2009 erhöhte sich dieser Prozentsatz auf 92 Prozent der Fälle.

Verweise, Quellen, Lizenzen:

http://www.rechtsanwalt-richter.com/2011_10/sorgerecht-in-zahlen-statistisches-bundesamt-2011/

 

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