Wie du als Vater das Sorgerecht beantragen musst

Sorgerecht beantragen

Sorgerecht beantragen – so gehst du dabei vor: In Deutschland leben immer mehr Paare unverheiratet zusammen. Für die Meisten ist der Trauschein keine zwingende Voraussetzung, um eine Familie zu gründen. Mit dem Jahr 2013 haben sich auch die Rechte aller unverheirateten Väter im Hinblick auf das Sorgerecht gestärkt. Auch wenn die Papas immer noch hinter den Mamas stehen, wenn es um das Sorgerecht geht, sollte jeder von euch wissen, wie er als Vater das Sorgerecht beantragen kann.

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Die Phasen der Trennung – Nicht jede Partnerschaft ist dazu bestimmt, eine Ewigkeit zu halten. Copyright: fizkes bigstockphoto

Wer hat das Sorgerecht fürs Kind?

Bei verheirateten Elternpaaren besitzen beide nach der Scheidung das Sorgerecht. Im Grunde genommen ist das die bundeseinheitliche Anschauung, die im Nachhinein einzubehalten ist. Nur wenn sich beide Eltern nicht einigen können, ist es sinnvoll, das Sorgerecht aufzuteilen.

Anders sieht das Ganze bei unverheirateten Paaren aus. Hier bekommt die Mutter das Sorgerecht und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Beide stellen einen Antrag beim Familiengericht, um das Sorgerecht gemeinsam zu übernehmen. Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, steht dem gemeinsamen Sorgerecht nichts im Wege.

Warum als Vater das Sorgerecht beantragen?

Nur wenn sich ein Vater in die Geburtsurkunde nach der Geburt eintragen lässt, steht ihm damit nicht automatisch das Sorgerecht zu. Auch bei einer anerkannten Vaterschaft muss der Papa einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen.

Es ist immer dann ratsam, das alleinige Sorgerecht für sich zu beantragen, wenn berechtigter Zweifel an der Eignung eines Elternteils für die Erziehung besteht. In besonders schwerwiegenden Härtefällen kann auch das Jugendamt diesen Antrag stellen. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Kindeswohl.

So sollten sich die Eltern fragen, ob sie mit dem alleinigen Sorgerecht wirklich die richtige Entscheidung für das Kind treffen. Die eigenen Interessen haben damit rein gar nichts zu tun.

Die ersten Schritte nach der Scheidung

Mit einer Scheidung gehen nicht nur private Veränderungen, sondern auch rechtlich weitreichende Veränderungen mit sich. Nicht selten ist es ratsam, als Vater das Sorgerecht zu beantragen und zunächst eine Erstberatung nach der Scheidung in Anspruch zu nehmen.

Denn die Trennung allein ist kein Grund für die Kindeswohlgefährdung. Der entscheidende Vorteil vom gemeinsamen Sorgerecht: Beide Eltern sind für schwerwiegende Entscheidungen zuständig und übernehmen Verantwortung für ihr Kind. In jedem Fall ist es sinnvoll, in Streitfällen über eine anwaltliche Schlichtung nachzudenken, um sich im Sinne des Kindes gütlich zu einigen.

Wie kann ich als Vater das Sorgerecht beantragen?

Im ersten Schritt geht es darum, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Dem ledigen Vater bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten, zu seinem Sorgerecht zu kommen. Die einfachste Möglichkeit ist die Heirat der Mutter. Er würde damit automatisch das gemeinsame Sorgerecht übernehmen.

Alternativ dazu erklären beide Elternteile die gemeinsame Sorge in einer Sorgeerklärung. Das ist tatsächlich vielen werdenden Mamas und Papas zu umständlich. Nicht selten heiraten die frisch gebackenen Eltern noch auf den letzten Drücker und sichern sich damit recht unkompliziert das gemeinsame Sorgerecht. Auf andere mag diese jahrelange Regelung rückschrittig wirken, orientiert sie sich immer noch am alten Familienbild.

Was Papas bei der Sorgeerklärung beachten müssen

Du musst die Sorgeerklärung als Urkunde beantragen. Es gibt dafür keine vereinheitlichte Vorgabe oder Regelung. Dennoch steht die Sorgeerklärung mit spezifischen Voraussetzungen, die nicht nur für Papas, sondern auch für die Mamas gelten:

  • Beide Elternteile müssen volljährig sein.
  • Die Eltern sind nicht verheiratet.
  • Die Mutter hatte bislang das alleinige Sorgerecht.
  • Der Papa hat seine Vaterschaft anerkannt.
  • Bei der Beurkundung sind beide Elternteile persönlich anwesend.

Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, steht dem gemeinsamen Sorgerecht nichts mehr im Wege. Bringe bitte zur Beurkundung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument mit. Dazu brauchst du noch eine beglaubigte Kopie der anerkannten Vaterschaft sowie die Geburtsurkunde des Kindes. Beglaubigungen bekommst du in der zuständigen Kommune.

Auch wenn das viele denken, muss der Vater nicht unbedingt mit der Mutter zusammenleben oder in einer Beziehung stehen, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, welche Staatsangehörigkeit beide Elternteile haben.

Muss die Mutter dem Sorgerecht zustimmen?

In den meisten Fällen sind sich beide Elternteile einig. Dann wird die Beantragung des Sorgerechts nur noch zur Formsache und ist recht unkompliziert. Die Situation stellt sich vollkommen anders dar, wenn der Vater das Sorgerecht beantragen möchte und die Mutter dagegen ist. In diesem Fall möchte die Mutter das alleinige Sorgerecht und es nicht mit dem Vater teilen.

Die Mitsorge beantragt du, indem du einen Brief an das Familiengericht schickst. Hierbei reicht ein formloses Anschreiben. Nur wenn dieses Mitsorgerecht dem Kindeswohl widerspricht, stellt sich das Familiengericht dagegen. In allen anderen Fällen haben die Väter gute Aussichten, für ihre Kinder das Sorgerecht zu bekommen.

Soll das Kind später beim Vater wohnen, kann er auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Das Familiengericht wird dem alleinigen Sorgerecht für den Vater nur dann stattgeben, wenn fortan eine gemeinsame Fürsorge nicht mehr möglich ist. An erster Stelle steht auf jeden Fall das Kindeswohl, das in keinem Fall gefährdet sein darf.

Das solltest du wissen, wenn du als Vater das Sorgerecht beantragen möchtest

Der richtige Ansprechpartner ist das Familiengericht, wenn es um das Sorgerecht für Väter und Mütter geht. In einem ersten Punkt musst du die Vaterschaft anerkennen und volljährig sein. Ist die Mutter mit der gemeinsamen Sorge einverstanden, könnt ihr eigentlich unkompliziert die Beurkundung vornehmen.

In Deutschland gibt es keinerlei Fristen, du kannst also das Sorgerecht zu jedem beliebigen Zeitpunkt beantragen.

Möchtest du die Mitsorge gegen die Entscheidung der Mutter beantragen, schickst du ein formloses Schreiben an das Familiengericht. In jedem Fall sollte die Entscheidung dem Wohle des Kindes entsprechen. Dem Familiengericht geht es in erster Linie darum, dass das Kind ein vernünftiges Verhältnis zur Mutter und zum Vater hat.

Nur wenn einer der beiden Punkte nicht gegeben sind, können Entscheidungen seitens des alleinigen Sorgerechts gefällt werden.

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