Kann man das Sorgerecht freiwillig abgeben?

Was bedeuten Sorgerecht und Umgangsrecht

Wie freiwillig ist das Sorgerecht

Wird ein Kind geboren, üben Mutter und Vater in den meisten Fällen das Sorgerecht gemeinsam aus. Kommt es zur Trennung oder Scheidung oder sind die leiblichen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt gar kein Paar, kommt es vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben möchte. Auch kann es sein, dass ein Elternteil das Sorgerecht abgeben möchte. Doch geht das überhaupt?

Das Sorgerecht freiwillig abgeben – Faktenblock:

  • Bei der Geburt eines Kindes erhalten verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
  • Alleiniges Sorgerecht muss auch bei Einigkeit der leiblichen Eltern beim Familiengericht beantragt werden.
  • Wird das Sorgerecht freiwillig abgegeben, besteht trotzdem weiterhin Unterhaltspflicht.
  • Stirbt der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht, wird der andere Elternteil nicht automatisch zum Sorgeberechtigten.
  • Die freiwillige Abgabe des Sorgerechts hat weitreichende Konsequenzen.

Das Sorgerecht freiwillig abgeben ist gar nicht so einfach

Sind Mutter und Vater miteinander verheiratet, erhalten beide automatisch gemeinsames Sorgerecht. Dies gilt auch dann, wenn der leibliche Vater ein anderer ist, weil das Ehepaar bereits in Trennung lebt.

In diesem Fall müssen die leiblichen Eltern im Vorfeld darum kümmern, dass der leibliche Vater als solcher angeben wird und das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausübt. Kinder, die nicht in eine Ehe hineingeboren werden, haben von Amts wegen erstmal nur eine Sorgeberechtigte: Die leibliche Mutter. Der leibliche Vater kann aber eine Sorgerechtserklärung abgeben und die Vaterschaft anerkennen. In diesem Fall haben beide Elternteile gemeinsames Sorgerecht.

In seltenen Fällen kann es aber vorkommen, dass ein Elternteil das Sorgerecht abgeben möchte. Zum Beispiel wenn die Eltern gar kein Paar sind oder ein Elternteil generell kein Interesse an seinem leiblichen Kind hat oder unter einer Trennung ein Elternteil kein Sorgerecht mehr ausüben möchte. Dies ist jedoch nicht so einfach. Generell kann das Sorgerecht von einem Elternteil nur dann abgegeben werden, wenn sich beide Elternteile einig sind. Trotzdem muss der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht ausüben will, dieses beim Familiengericht beantragen.

Wird das Sorgerecht auf nur ein Elternteil übertragen endet für den nicht mehr Sorgeberechtigten jedoch nicht die Unterhaltspflicht.

Eine Entscheidung mit Folgen

Überlegt ein Elternteil auf Grund einer Trennung, das Sorgerecht abzugeben, weil das Kind zum Beispiel beim anderen Elternteil wohnen wird, sollte Klarheit über die Konsequenzen dieser weitreichenden Entscheidung herrschen.

Ohne das Sorgerecht hat ein Elternteil nicht mehr die Möglichkeit, in vollem Umfang gleichberechtigt über Interessen und den Werdegang des Kindes mit zu entscheiden.
Auch fehlt ein Mitspracherecht bei der Einwilligung in medizinische Eingriffe wie Impfungen oder wenn der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht weiter weg ziehen möchte. Die Beziehungspflege und der -Aufbau zum eigenen, leiblichen Kind können so schwieriger werden. Ohne Sorgerecht muss ein Elternteil aushalten können, dass ein anderer wichtige, lebensverändernde Entscheidungen über das eigene Kind alleine trifft.

Doch auch, wenn sich die leiblichen Eltern gut verstehen und Einigkeit herrscht: Stirbt der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht, ist nicht automatisch dafür gesorgt, dass der andere Elternteil das Sorgerecht erhält. Hier schalten sich dann Behörden wie das Jugendamt und das Familiengericht ein.

Sorgerecht – Einfach so?!

Wird ein Kind geboren, ist die sogenannte „Elterliche Sorge“ Recht und Pflicht der Eltern zugleich. Das Sorgerecht ist für Kinder und ihre Entwicklung unverzichtbar. Daher können Eltern nicht „einfach so“ das Sorgerecht abgeben. Entscheiden sich Eltern gemeinsam, das Sorgerecht abzugeben, weil sie mit ihrem Kind überhaupt nicht zurecht kommen, ist dies ein langer Prozess.

Das Sorgerecht kann dann an das Jugendamt oder eine geeignete Pflegefamilie übertragen werden. Bevor das passiert, sind eingehende Beratungsgespräche und die Inanspruchnahme von anderen „Hilfen zur Erziehung“ notwendig.

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält die leibliche Mutter bei der Geburt ihres Kindes das alleinige Sorgerecht. Hat der Vater eine Sorgerechterklärung abgegeben oder sind die Eltern verheiratet und kommt es zur Trennung, kann der Vater das Sorgerecht nur im Einvernehmen mit der Mutter abgeben. Die Mutter muss dann das alleinige Sorgerecht beantragen und der Vater stimmt dem zu. Auch anders herum ist eine Einigung möglich, wenn das Kind beim Vater leben soll und dieser das alleinige Sorgerecht haben möchte.

Solche Einigkeit bei einer Trennung sind aber eher die Seltenheit. Meist begleiten starke Emotionen eine Trennung, das Sorgerecht wird zum „Instrument“. Trotz aller Verletzung sollten Eltern sich immer wieder bewusst machen, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen muss. Um einen Konflikt zu entschärfen kann es daher manchmal sinnvoll sein, wenn ein Elternteil das Sorgerecht freiwillig abgibt und dafür ein umfangreiches Umgangsrecht erhält.

Wenn man mit dem Gedanken spielt, das Sorgerecht freiwillig abzugeben

Allerdings sind Sorgerechtsfragen so individuell wie Trennungen und Konflikte. Spielst Du mit dem Gedanken, Dein Sorgerecht freiwillig abzugeben, ist dies keine Entscheidung, die Dir leicht fallen sollte.

Überlege genau, ob Du wirklich alle Entscheidungsgewalt das Leben Deines Kindes betreffend an den anderen Elternteil abtreten möchtest. Ist das Sorgerecht erstmal abgegeben ist ein „Zurück“ noch komplizierter.

Es kann daher sinnvoll sein, eine Beratungsstelle aufzusuchen und Dich umfassend zu informieren. Auch eine außergerichtliche Mediation kann helfen, eine gemeinsame Lösung im Konfliktfall zu finden.

Sorgerecht freiwillig abgeben