Das Alleinige Sorgerecht der Mutter – Pflichten der Mutter und Rechte als Vater:

Sorgerecht
Welche Rechte hat ein Vater, Copyright: Yastremska bigstockphoto

Pflichten der Mutter und Rechte als Vater

Wenn eine Familie auseinanderbricht, leiden vor allem die Kinder darunter. Sie müssen sich an neue Lebensumstände gewöhnen. Nach der räumlichen Trennung verbleiben gemeinsame Kinder meist bei der Mutter, in seltenen Fällen beim Vater. Während der Scheidung geht es dann nicht nur um den gemeinsamen Besitz der sich trennenden Eheleute, sondern auch um das Sorgerecht für die Kinder.

In jedem Fall solltest Du die Pflichten der Mutter kennen, denn auch Du hast ein Mitspracherecht in der Erziehung Deiner Kinder.

Alleiniges Sorgerecht
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Rechte des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter – Faktenblock:

  1. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für ein Kind, besteht weiterhin das Umgangsrecht für den Vater
  2. Bei unverheirateten Paaren kann ein Vater in einem gerichtlichen Schnellverfahren das gemeinsame Sorgerecht beantragen
  3. Persönliche Gründe der Mutter, keinen Kontakt zum Vater haben zu wollen, reichen nicht aus, um das Umgangsrecht des Vaters zu umgehen
  4. Im Fokus steht immer das Kindeswohl, welches unter normalen Umständen den Kontakt zu beiden Eltern vorsieht
  5. Gerichtlich erzwungene Einigungen haben meist immer negativen Einfluss auf das allgemeine Wohlbefinden des Kindes

Trennen sich Eltern, erhält nicht selten die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind/die Kinder. Manchmal ist dies auch Ergebnis einer Einigung, bei der der Vater auf das geteilte Sorgerecht verzichtet, dafür aber ein umfangreiches Umgangsrecht eingeräumt bekommt.

Doch welche Rechte hat ein Vater gegenüber seinen Kindern, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht inne hat?

Alleiniges Sorgerecht – Vater bleibt Vater

Eine Trennung der Eltern ist immer belastend, gerade für gemeinsame Kinder. Aber auch, wenn Mutter und Vater vor der Geburt gar kein Paar gewesen sind, ist der biologische Vater eine wichtige Säule im Leben des gemeinsamen Kindes.

Während verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wird die elterliche Sorge bei unverheirateten Paaren vorerst der Mutter zugesprochen, es sei denn, das gemeinsame Sorgerecht wird beantragt.

All diese gesetzlichen Regelungen verändern aber nicht die Tatsache der Vaterschaft. Viele Väter wollen, Beziehung hin oder her, ihrer Verantwortung gerecht werden und eine intensive Beziehung zu ihrem Kind aufrecht erhalten und/oder aufbauen.

Seit 2013 haben Väter durch das „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ die Möglichkeit, in einem gerichtlichen Schnellverfahren das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, wenn die Mutter des Kindes einem gemeinsamen Antrag nicht zustimmt.

Die Mutter hat dann die Möglichkeit, binnen 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Jedoch ist der eigene Wunsch der Mutter, selbst keinen Kontakt zum Kindsvater haben zu wollen, keine ausreichende Begründung für eine Ablehnung des Anliegen des Vaters. Und das ist auch gut so. Immerhin steht bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht das Kindeswohl im Vordergrund. Der Kontakt und eine stabile Beziehung zu beiden Eltern ist elementarer Bestandteil dieses Kindeswohls.

Pflichten der Mutter im Sorgerecht

Beispiele für die Pflichten der Mutter, wenn Du das Sorgerecht mit ihr teilst:

  • Du hast ein Recht darauf, den Wohnort Deines Kindes mitzubestimmen, also kann die Mutter nicht einfach wegziehen
  • Du hast ein Recht auf Mitbestimmung bei der Wahl der Kita, Schule oder anderen Bildungsmaßnahmen
  • Du hast ein Recht auf Mitsprache bei allen behördlichen Angelegenheiten, wie z.B. der Ausstellung eines Kinderausweises
  • Du hast ein Recht darauf, in Erziehungsfragen mitzureden

Du siehst also, dass Du als Vater nicht ausgedient hast, oder einfach so aufs Abstellgleis gestellt werden kannst. Du bist präsent bei Entscheidungen und Dein Mitspracherecht kann nicht so einfach vom Tisch gekehrt werden.

Blick auf die Pflichten der Mutter beim Sorgerecht

Von Anfang an solltest Du keine Zweifel daran lassen, dass Du zwar nicht mehr bei Deinen Kindern wohnst, aber dennoch eine wichtige Bezugsperson für sie bist. Du willst nicht nur für die Zahlung des Unterhalts zuständig sein, sondern suchst auch die Nähe zu Deinen Sprösslingen.

Versuche das in einem ruhigen Gespräch mit der Mutter zu klären. Im besten Fall seid Ihr beide noch in der Lage, vernünftig miteinander umzugehen. Schon für das Wohl der Kinder ist das elementar. Und so sieht es übrigens auch das Gesetz vor. An allererster Stelle steht das Kindeswohl, und hier ist die wichtigste Komponente, dass Du die Kleinen auch sehen darfst.

Es ist die Pflicht der Mutter den Umgang der gemeinsamen Kinder mit Dir zu fördern und zu unterstützen. Selbst wenn Ihr nicht verheiratet wart, ändert sich an der gesetzlichen Lage erst einmal nicht.

Du kannst im Härtefall einen gerichtlichen Antrag stellen, um Deine Kinder sehen zu können, sollte sich die Mutter hier querstellen. Sie muss dann darlegen, warum sie gegen einen geregelten Besuch ist, und auch, warum es in ihren Augen nicht förderlich wäre, wenn Deine Kinder Zeit mit Dir verbrächten. Das glaubhaft zu erklären dürfte schwer werden, solange Du nicht ein massives Problem mit beispielsweise Alkohol oder Drogen hast.

Übrigens hast nicht nur Du ein Recht darauf, Deine Kinder zu sehen. Auch der Besuch von Oma und Opa oder Tante und Onkel darf nicht grundlos verwehrt werden. Denn auch wenn eine Ehe oder Partnerschaft zerbrochen ist, brauchen Kinder ein intaktes Umfeld, um wenigstens hier unbeschwert aufwachsen zu können.

Die Sache mit der Aufenthaltsbestimmung

Zunächst einmal leben die Kinder bei der Mutter. Häufig befindet sich der Wohnort Deiner Sprösslinge in der Nähe, so dass regelmäßigen Besuchen nichts im Wege steht. Doch manchmal entscheidet Deine Ex-Partnerin einen Umzug in eine andere und weit entfernte Stadt.

Sie begründet den Weggang damit, dass sie dort einen neuen Job bekäme, oder sie will mit einem neuen Partner zusammenziehen. Hier gilt es für Dich abzuwägen, was für das Kindeswohl am Besten ist. Kannst Du Deine Vaterrolle noch wahrnehmen, wenn hunderte von Kilometern zwischen Euch liegen?

Wenn Du diese Frage mit einem Nein beantwortest, musst Du handeln. Falls ein gesittetes Gespräch mit der Mutter nicht möglich ist, empfiehlt sich auch hier ein Gang zum Anwalt. Denn bei einem gemeinsamen Sorgerecht hast Du ein Mitspracherecht bei der Aufenthaltsbestimmung.

Selbst wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie nicht einfach so mit den Kindern verschwinden. Besonders bei einem geplanten Umzug ins Ausland wird das Gericht zunächst abwägen, was im Interesse des Nachwuchses das Beste ist.

Die Aufenthaltsbestimmung erstreckt sich aber nicht nur auf eventuell geplante Umzüge. Auch die Unterbringung in einem Internat bedarf Deiner Zustimmung, und die Kindesmutter hat die Pflicht, mit Dir darüber zu reden. Ebenso verhält es sich mit geplanten Urlauben.

Vermutlich wird kein Gericht einen Urlaub der Mutter mit den Kindern verbieten, solange er in einem sicheren Land stattfinden soll. Wenn es aber um Fernreisen geht, liegt die Sachlage etwas anders.

Und noch ein paar Pflichten der Mutter..

Es wird im Laufe der Zeit immer wieder notwendig sein, Deine Zustimmung oder Unterschrift einzuholen. Schon bei der Anmeldung zur Schule ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht Deine Unterschrift notwendig.

Ohne Deine schriftliche Zustimmung in Form dieser Unterschrift kann das Kind nicht in der Lehranstalt aufgenommen werden. Du hast außerdem das Recht, über die medizinische Grundversorgung mitzubestimmen. Solltest Du also feststellen, dass Deine Ex ein Faible für alternative Medizin hat, wenn Du der Meinung bist, Dein Kind müsste schulmedizinisch versorgt werden, dann kannst Du das entweder gütlich im Gespräch regeln, oder aber Deine Interessen mit einem Rechtsbeistand durchsetzen lassen.

Klar muss dabei gesagt werden, dass in Notsituationen, beispielsweise einer dringenden Operation, die Mutter die alleinige Zustimmung zum Eingriff geben kann. Allerdings hat sie die Pflicht, Dich sofort davon in Kenntnis zu setzen.

Nicht zuletzt hast Du auch ein Recht darauf, die Erziehung Deines Kindes mitzugestalten. Die Mutter hat die Pflicht, Dich über besondere Vorkommnisse aufzuklären, wenn sie relevant für die Entwicklung des Sprösslings sind. Dazu gehört sowohl die Freizeitgestaltung in Form von Vereinsmitgliedschaften als auch die religiöse Entwicklung Deiner Kinder. Auch bei der Eröffnung von Sparkonten oder der Vergabe des Taschengeldes bist Du einzubeziehen.

Lediglich in den Abläufen des alltäglichen Lebens darf die Mutter allein und ohne Deine Zustimmung entscheiden. Dazu gehört zum Beispiel die Beauftragung eines Dritten, um den Nachwuchs vom Kindergarten oder der Schule abzuholen. Auch Routineuntersuchungen beim Zahnarzt oder die Zustimmung zur Schutzimpfung fallen unter die Alltäglichkeit.

Bei geplanten Wandertagen der Schule oder Ausflügen mit Freunden ist Deine Zustimmung auch nicht notwendig. Hier jedes Mal Dein Einverständnis abzufragen wäre Haarspalterei, die das Leben nur unnötig schwer machen würden. Und sicher hast Du auch ohne solche Kleinigkeiten genug Sorgen zu bewältigen. Vor allem würde es die Unbeschwertheit des Kindes stören, das jedes Mal lange Entscheidungswege in Kauf nehmen müsste, um sich nur mal kurz mit Spielkameraden zu treffen.

Welche Rechte du als Vater hast

Nur zu gern versuchen geschiedene Mütter, den Umgang der Kinder mit dem Vater zu unterbinden, oder auf ein Minimum zu beschränken. Besonders wenn sie das alleinige Sorgerecht haben, sind die Frauen der Meinung, der Kindsvater habe nicht weiter bei Entscheidungen mitzureden. Doch ganz so ist es nicht. Du hast durchaus das Recht auf

  • Umgang mit Deinen Kindern. Dieser muss regelmäßig sein.
  • Mitspracherecht bei der Aufenthaltsbestimmung, die Mutter kann nicht so einfach umziehen, und die Kinder mitnehmen, ohne Dich in die Entscheidung miteinzubeziehen

Geht es um das gemeinsame Sorgerecht, hat die Mutter noch wesentlich mehr Pflichten. So hast Du in allen wichtigen Entscheidungen mitzureden, bei amtlichen Angelegenheiten oder bei einem Schulwechsel wird dabei Deine Unterschrift notwendig werden.

Wenn die Mutter den Kontakt erschwert

Kommt es zu einer Trennung oder einem Konflikt der leiblichen Eltern, ist es nicht selten, dass die Mutter ihre Sonderstellung mit dem alleinigen Sorgerecht benutzt, um dem Vater den Kontakt zum eigenen Kind zu erschweren oder zu untersagen.

Verhindert die Mutter ohne Absprache den Kontakt des Kindes zum Vater, so gilt dies als widerrechtlich. Denn der Vater hat sowohl ein Umgangsrecht als auch eine Umgangspflicht gegenüber seinem Kind. Nicht selten landen solche Fälle vor dem Familiengericht.

Vereinbarungen zum Umgangsrecht und/oder die Regelung, das Sorgerecht künftig gemeinsam auszuüben, werden dann gerichtlich geprüft und entschieden. Im Fokus des Gerichtsprozesses steht das Kindeswohl. Hier wird geprüft, ob es gute Gründe gibt, dass die Mutter dem Vater den Kontakt zum gemeinsamen Kind erschwert.

Ist dies nicht der Fall und die Mutter handelt aus persönlicher Befindlichkeit, kann das für sie ernste Konsequenzen haben. Denn auch wenn sie das alleinige Sorgerecht ausübt, ist die verpflichtet, zum Wohl des Kindes zu entscheiden. Eine stabile Beziehung und ein guter Kontakt zum Vater gehören dazu.

In vielen Fällen wird der Umgang dann gerichtlich festgelegt. Eine solche gerichtliche Einigung ist nicht selten schädlich für die ohnehin schon angeschlagene Beziehung zwischen Mutter und Vater sondern fast immer auch negativ für das Wohlbefinden des Kindes.

Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen möchte

Möchte der Vater nachträglich das alleinige Sorgerecht beantragen, ist dies in Deutschland immer noch sehr schwer. Lediglich Umstände, die das Kindeswohl gefährden, wie etwa eine Suchterkrankung der Mutter, machen dies möglich.

Dieser Umstand wird in der Politik kritisch diskutiert. Auch Rechtsexperten sehen in diesem Umstand ein Problem. Gerichte seien nicht in der Lage abschließend zu beurteilen, was für betroffene Kinder das beste sei.

Tatsächlich werden bereits kleine Kinder bei einer Trennung im Streitfall gefragt, bei welchem Elternteil sie lieber leben möchten. Sind Kinder 14 Jahre und älter, finden ihre Wünsche besondere Berücksichtigung.

Bereits mit dem vollendeten 12. Lebensjahr können Kinder den Wunsch äußern, keine Umgang mit dem Vater zu wünschen. Können sie dies glaubhaft äußern, haben leibliche Väter keine gute Aussicht, ein gerichtliches Umgangsrecht zu erhalten.

Mütter und Väter sollten sich zu jeder Zeit bewusst machen, dass sie wichtige Identifikationsfiguren im Leben ihrer Kinder sind. Dies gilt auch für die Kompetenz im Umgang mit Konflikten. Eine Trennung muss so nicht automatisch eine einschneidend negative Erfahrung für ein Kind sein, wenn es lernt, dass man trotzdem gute Einigungen miteinander erzielen kann, ohne einen persönlichen „Rosenkrieg“ zu führen.

Die Perspektive des Kindes

In Sorgerechtsstreitigkeiten oder Konflikten zum Umgang leiden Mutter und Vater gleichermaßen. Am meisten jedoch, leidet das allgemeine Wohlbefinden des betroffenen Kindes. Kommt es zu gerichtlichen Befragungen, müssen Kinder einen enormen Loyalitätskonflikt aushalten, denn ihr natürliches Bedürfnis ist es, zu beiden Eltern Kontakt zu haben und zu halten.

Eltern sind daher gut beraten, im Interesse des Kindes, eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen.

Hierbei können zum Beispiel Erziehungsberatungsstellen und psychologische Beratungsstellen helfen, eine Trennung oder reinen Konflikt zu begleiten und darüber hinaus bei einer kindgerechte Aufarbeitung mit dem Erlebten zu unterstützen.
Manchmal kann es sinnvoll sein, wenn der Vater auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet, dafür aber ein umfangreiches Umgangsrecht zugesprochen bekommt.

So kann er trotzdem am Leben des Kindes teilhaben und es beim Erwachsenwerden begleiten.

Der Umgang von Vater und Mutter

Leider ist es so, dass die meisten Beziehungen nicht wirklich im Guten auseinandergehen. Trotzdem solltest Du versuchen, Dich mit Deiner Ex auf ein vernünftiges Level zu begeben, wenn es um das Wohl Eurer Kinder geht. Versuche ihr klar zu machen, dass Ihr gemeinsam nur das Beste für das Leben Eurer Sprösslinge wollt.

Für eine unbeschwerte Kindheit bedarf es beide Elternteile. Wenn es Dir aber nicht möglich ist, an die Vernunft Deiner Ex zu appellieren, dann empfiehlt es sich, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier wäre ein Anwalt sicherlich nicht unbedingt hilfreich. Doch die Jugendämter bieten geschultes Personal, dass sich bei den sogenannten „unüberwindbaren Problemen“ gerne unterstützend zur Seite stellt.

Sie bieten gemeinsame Gespräche mit den Elternteilen an und versuchen, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Sie weisen während dieser Treffen darauf hin, dass es vorrangig nicht um die persönlichen Eitelkeiten von Dir und der Kindsmutter geht, sondern um das Leben, die Entwicklung und das Glück des Kindes. Dies hat oberste Priorität und sollte nie aus den Augen verloren werden.

Selbst wenn die Ex fadenscheinige Ausreden findet, um einen Umgang von Dir und den Kindern zu unterbinden, kann das Jugendamt diesen Umgang fordern. Nicht selten finden dann begleitete Besuche der Kinder mit Dir statt, bei dem sich die Mitarbeiter des Amtes von Deinen Vaterfähigkeiten und Deiner Fürsorge überzeugen.

Kinder eines bestimmten Alters werden mitunter auch zur aktuellen Situation befragt. Hier können die Kleinen selbst mitreden und den Wunsch äußern, Zeit mit Dir verbringen zu dürfen. Diese Möglichkeiten sollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Prozedere für alle Beteiligten aufwendig und belastend ist.

Die Kinder sind dabei großem Stress ausgesetzt, vor allem, wenn die Mutter Dich zum Schuldigen macht. Somit ist es immer der bessere Weg, wenn Ihr Euch bezüglich des Besuchsrechts allein einigen könnt.

Zum Schluss sollte nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Artikel eine Hilfestellung für Dich sein soll. Er ersetzt ein rechtliches Beratungsgespräch natürlich nicht. Aber er zeigt Dir die Möglichkeiten auf, die Dir gegeben sind. Ziehe also nicht den Kopf ein, wenn Deine Ex versucht, Dich Deinen Kindern zu entfremden. Du bist der Vater und hast Rechte. Fordere also die Pflichten der Kindsmutter ein. Das bist Du Deinen Kindern schuldig. Denn auch nach der Trennung seid Ihr eine Familie.

 

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