Was umfasst das Sorgerecht und Elterliche Sorge

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Was ist das Sorgerecht

Sorgerecht beschreibt im Allgemeinen die Fürsorge eines Erziehungsberechtigten für ein Kind. Kein Wunder also, dass Synonyme für „Sorge“ laut Duden unter anderem auch „Fürsorge“, „Hilfe“, „Pflege“ und „Schutz“ sind.

Die im Alltag von Erziehungsberechtigtem und Minderjährigem etablierte Erziehung, Pflege und Versorgung wird rechtlich unter dem Begriff „Erziehungsrecht“ zusammengefasst.

Sorgerecht
Welche Rechte hat ein Vater, Copyright: Yastremska bigstockphoto

Sorge- und Erziehungsrecht sind für viele Eltern selbstverständlich und werden intuitiv wahrgenommen. Schwierig wird es dann, wenn Erziehungsberechtigte sich uneinig sein, eine Trennung bevor steht, Mutter und Vater erst gar kein Paar waren oder eine andere Person das Sorgerecht zugesprochen bekommt.

5 Fakten zum Sorgerecht

  1. Mit dem Sorgerecht erhalten Erziehungsberechtige die Aufgabe der elterlichen Sorge gegenüber einem minderjährigen Kind
  2. Grundsätzlich sind zuerst die leiblichen Eltern gemeinsam sorgeberechtigt. Jedoch sieht das Gesetz diverse Ausnahmen vor.
  3. Das Sorgerecht unterteilt sich in drei Handlungsfelder: Die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes
  4. Rechtsgrundlage für das Sorgerecht sind unterschiedliche Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)
  5. Das Sorgerecht kann ganz oder teilweise entzogen werden. Entscheidungen darüber trifft das Familiengericht

Was Du über das Sorgerecht grundsätzlich wissen solltest

Grundsätzlich erhalten die Eltern bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht und damit die Aufgabe der elterlichen Sorge.

Hierbei wird zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern in der Definition der Sorgebrechtigten unterschieden:

  • Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat.
  • Der Vater ist bei Ehepaaren der Mann, mit dem die Mutter verheiratet ist.
  • Bei unverheirateten Paaren muss der Vater (im Vorfeld) die Vaterschaft anerkennen oder sie wird von einem Gericht festgestellt.

Grundsätzlich haben Mutter und Vater gemeinsam die elterliche Sorge inne, das heißt, das beide Elternteile Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Kind haben.

Daneben gibt es diverse Außnahmeregelungen etwa wenn ein Kind bei Pflegeeltern lebt, die Eltern getrennt leben, ein Elternteil das alleinige Sorgerecht inne hat und weitere andere Außnahmen.
Das Sorgerecht unterteil sich in drei Handlungsfelder:

Die Personensorge

Die Personensorge umfasst das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, das minderjährige Kind zu erziehen, den Aufenthaltsort zu bestimmen, die Aufsichtspflicht wahrzunehmen und im Rahmen der Fürsorgepflicht das Kind zu pflegen.

Im Rahmen der Personensorge können Eltern oder Erziehungsberechtigte gegenüber anderen Personen die Herausgabe des betroffenen Kindes einfordern, zum Beispiel wenn es sich bei den Großeltern aufhält. Personensorge beinhaltet auch das Recht der Erziehungsberechtigten, festzulegen, mit wem das minderjährige Kind Umgang und Kontakt hat.

Bei der Erziehung des Kindes ist zu beachten, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Auch können Erziehungsberechtigte nicht in die Sterilisation des Kindes einwilligen oder ohne ersichtlichen Grund einer Unterbringung mit freiheitsentziehendem Charakter zustimmen. Die Rechtsgrundlage bieten unterschiedliche Paragrafen im Bürgerlichen Gesetztbuch (kurz: BGB).

Die Vermögenssorge

Die Vermögenssorge berechtigt Erziehungsberechtigte, das Vermögen des Kindes zu verwalten und in Besitz zu nehmen. Erziehungsberechtigte können dann frei entscheiden, was mit diesem Vermögen geschieht.

Eine Ausnahme sind lediglich Vermögenswerte, die das Kind von Dritten oder in Folge eines Erbes erhalten hat und explizit verfügt wurde, dass die Erziehungsberechtigten keinen Zugriff auf dieses Vermögen haben. Die Rechtsgrundlage hierfür sind ebenfalls unterschiedliche Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)

Die Vertretung des Kindes

Erziehungsberechtigte nehmen dann die Vertretung des Kindes wahr, wenn sie für oder gegen das Kind Willenserklärungen abgeben. Dies passiert zum Beispiel dann, wenn Eltern in die Behandlung durch einen Arzt einwilligen, etwa bei einer Impfung, einer Vorsorgeuntersuchung oder einer Operation.

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen sie normalerweise auch gemeinsam eine Erklärung im Namen des Kindes abgeben. Ist jedoch Gefahr im Verzug, etwa bei einem medizinischen Notfall, kann auch nur ein Elternteil die Vertretung des Kindes wahrnehmen, indem es der medizinisch notwendigen Behandlung zustimmt.

Entzug des Sorgerechts

Das Sorgerecht kann Erziehungsberechtigten ganz oder teilweise entzogen werden. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der Sorgerechtsentziehungen zu verzeichnen, so das statistische Bundesamt. Rechtlich wird das Sorgerecht immer dann ganz oder teilweise entzogen, wenn eine sogenannte Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Das Wohl des Kindes muss hierbei leiblich, seelisch und/oder geistig gefährdet sein, etwa wenn Eltern/Erziehungsberechtigte ihre Personensorge vernachlässigen, missbrauchen oder versagen. Das Familiengericht kann zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung unterschiedliche Maßnahmen treffen, etwa die Verordnung von Eltern-Trainings, einer Familienhilfe oder die Inobhutnahme des Kindes. Diese Maßnahmen müssen jedoch immer verhältnismäßig sein.

Erziehungsrecht

Unter Erziehungsrecht versteht man alle rechtlichen Regelungen und Grundlagen, die sich mit dem Pflege- und Erziehungsalltag eines minderjährigen Kindes beschäftigen. Im Volksmund versteht man unter Erziehungsrecht das Recht der (leiblichen) Eltern, ihr Kind zu versorgen, zu pflegen und zu Erziehen.

Erziehungsrecht und -Pflicht sind in Deutschland im Grundgesetz in Artikel 6, Absatz 2 festgeschrieben. Das Erziehungsrecht wird damit zum Grundrecht der Eltern. Dem gegenüber steht ein staatlicher Erziehungsauftrag, der die Einhaltung der Elternpflichten, etwa zur gewaltfreien Erziehung, überwacht. Die zuständige Behörde, die das sogenannte Wächteramt übernimmt, ist hier das Jugendamt.

Das Wächteramt hat zur Aufgabe, die Würde des Kindes, sein Schutzbedürfnis sowie das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung sicher zu stellen. Beim Jugendamt können überforderte und Hilfe suchende Eltern Hilfe zur Erziehung in Form unterschiedlicher Leistungen erhalten.

Hierzu gehört unter anderem die Erziehungsberatung, die sozialpädagogische Familienhilfe oder die Tagespflege. Bei Kindeswohlgefährdung kann den Eltern das Erziehungsrecht ganz oder teilweise entzogen und einer Jugendhilfeeinrichtung oder einer Pflegefamilie übertragen werden.

 

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