Judikative einfach erklärt
Du möchtest als Vater deinem Kind Begriffe rund um unsere Demokratie erklären, dann triffst du auch auf den Begriff „Gewaltenteilung“. Dieser bezeichnet die Trennung der drei Staatsorgane Legislative, Exekutive und Judikative. Um dem Kind die Judikative zu erläutern, zeigen wir Dir eine einfache Erklärung deren Bedeutung und Vertreter.
Die Judikative gehört zu jeder Demokratie und ist die rechtsprechende Gewalt. Zu ihr gehören die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik sowie die dort tätigen Richter und Anwälte. Sie bestimmen über die Strafmaße von Personen, die dem Gesetz zuwiderhandeln.
Die Judikative als Bestandteil der Gewaltentrennung
Synonyme für das dem Lateinischen entlehnte Wort „Judikative“ lauten Gerichtsbarkeit oder Gerechtigkeit. Diese entsteht durch unabhängige Urteile von berufenen Richtern und Richterinnen. Sie entscheiden anhand der vorliegenden Anklage über das Strafmaß eines Delinquenten. Für ihren Richterspruch benötigen sie eine gesetzliche Grundlage.
Diese verhindert, dass ein Urteil aus Sympathie oder Antipathie entsteht. Erkläre Deinem Nachwuchs, dass die Richter einen Fall objektiv beurteilen. In Deutschland arbeitet die Judikative mit den anderen Gewalten eng zusammen. Gleichzeitig erfolgt eine gegenseitige Kontrolle. Diese beugt einem Machtmissbrauch durch eine Person oder eine Personengruppe vor.
Die Gewaltenteilung sichert die rechtsstaatliche Bewahrung der Gleichheits- und Freiheitsrechte. Ohne diese Trennung oblägen Gesetzgebung, Umsetzung und Rechtsprechung der Regierung. Durch deren totalitäre Macht bestünde die Möglichkeit, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und die Rechte der Bürger zu beschneiden. In der Bundesrepublik ist die Gewaltentrennung in Artikel 20 der Verfassung verankert. In diesem heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ (Art. 20 II GG).
Diese Vorschrift in der Verfassung bleibt unveränderlich. Sie erweist sich als relevantes Strukturmerkmal innerhalb des Staates. Die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative existiert aus der Gesamtstaatsebene sowie auf Ebene des Bundes und des Landes.
Die Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt
In allen Rechtsstaaten üben unabhängige und neutrale Richter die Rechtsprechung aus. Im Grundgesetz steht in Artikel 92: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt“. Die Unabhängigkeit der Gerichte sichert eigenständige Urteile. Die Rechtsprechung unterliegt in der Bundesrepublik dem deutschen Recht. Ein Merkmal stellt die Entscheidungsfreiheit des Richters dar. In einem begrenzten Rahmen lässt dieser beispielsweise Milde walten.
Begeht Dein Nachwuchs eine Straftat, erfolgt die Verhandlung vor dem Jugendgericht. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen dem 14. und dem 17. Lebensjahr. Teilweise findet es bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Anwendung. In wesentlichen Grundsätzen weicht es vom allgemeinen Strafrecht ab.
Vorwiegend ahnden Jugendrichter eine Jugendstraftat durch Erziehungsmaßnahmen. Reichen diese nicht aus, greifen Zuchtmittel oder die Jugendstrafe.
Welche Aufgaben übernimmt die Judikative
In einer Demokratie liegt die Judikative vor, sofern die Legislative den zugrundeliegenden Prozess vorsieht. Teilweise zählen Gerichte zur Exekutive. Diese Verflechtung zeigt die gegenseitige Beeinflussung der drei Gewalten. Fragt Dein Kind nach den Aufgaben der Judikative, erläuterst Du zunächst deren Hauptzweck. Dieser besteht in der Kontrolle über Einhaltung und Ausführung der Gesetze. Verstöße sanktionieren die Gerichte abhängig von der Schwere der Straftat. Beispielsweise bestrafen sie leichte Vergehen mit Bewährungsauflagen.
Im Gegensatz zu Legislative und Exekutive schaltet sich die rechtsprechende Gewalt nicht eigenständig ein. Sie handelt erst, sofern eine Anklage existiert. Diese erheben natürliche oder juristische Personen. Hierbei greift die Dispositionsmaxime. Diese besagt, dass die Parteien Beginn und Ende eines Prozesses bestimmen. Alternativ schaltet sich das Gericht nach dem Akkusationsprinzip ein. Bei diesem geht zunächst die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen einen Verstoß von Gesetzen vor. Anklage erhebt bei jedem Gerichtsprozess der Staatsanwalt. Bevor ein Prozess beginnt, bearbeitet die Exekutive den Fall. Danach schaltet sich die Judikative ein.
Verständliche Beispiele für die Arbeit der Rechtsprechung
Um Deinem Nachwuchs die Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt zu erläutern, helfen Beispielfälle. In einem fiktiven Fall begeht eine Person eine Körperverletzung. Gemäß Paragraf 223 I des Strafgesetzbuchs handelt es sich dabei um ein Verbrechen. Aus dem Grund erweist sich das Verhalten als strafbar. Durch die Gewalthandlung brach der Täter das Gesetz, das die Legislative erstellte. In der Folge nimmt die Exekutive – in Form der Polizei – den Straftäter fest. Die Judikative erhält die Pflicht, über dessen Verhalten und Handlung zu urteilen. Anschließend entscheidet sie über die Konsequenzen der Tat. Damit das geschieht, benötigt der Richter umfassende Kenntnis über den genauen Tathergang und die Hintergründe. Ausschließlich durch eine sorgfältige und exakte Einschätzung kann er ein faires Urteil fällen.
Unter Umständen greift die Judikative in die anderen Bereiche der Gewaltenteilung ein. Das geschieht beispielsweise, wenn die Exekutive eine Geschwindigkeitsübertretung mit dem Auto mit einem Strafzettel ahndet. Der betreffende Fahrer erhält einen Bescheid, in dem ein Bußgeld steht. Legt dieser Einspruch ein, landet die Angelegenheit vor Gericht. Die Judikative kontrolliert die Entscheidung der Exekutive. Sie entscheidet über die letztendliche Rechtsgültigkeit des Strafzettels. Erneut beweist diese gegenseitige Kontrolle die dichte Verknüpfung der drei Gewalten.
Links zur Judikative:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249944/judikative
https://www.hanisauland.de/lexikon/r/rechtsprechung.html
Quellen:
https://www.juraforum.de/lexikon/dispositionsmaxime
https://www.juraforum.de/lexikon/judikative
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22429/jugendstrafrecht