An welchen Kosten muss der Vater sich beteiligen

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Du willst wissen an welchen Kosten du dich als Vater beteiligen musst? Trennt sich ein Paar, fallen für das gemeinsame Kind weiterhin Kosten an. Diese deckt der Unterhalt des Vaters unter Umständen nicht vollständig ab. An Mehr- oder Sonderkosten beteiligt er sich anteilig. Zusätzlich zahlt er sämtliche Kosten, die während des Umgangs mit seinem Kind entstehen.

Kosten
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An diesen Kosten beteiligen sich Väter nach der Trennung

Mehr- und Sonderbedarf

Befindet sich nach einer Trennung der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht beim Vater, kommen auf diesen Unterhaltskosten zu. Unterhaltspflichtig sind sie mindestens bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung ihres Nachwuchses. Mit dem Kindesunterhalt unterstützen sie ihre Ex-Partnerin dabei, die Kosten für die Verpflegung und Versorgung des Kindes zu decken. Das Einkommen entscheidet, wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen.

Unabhängig von ihrer Höhe decken sie nicht alle durch das Kind entstehenden Kosten ab. Fallen für dieses regelmäßig zusätzliche finanzielle Anforderungen an, handelt es sich um einen Mehrbedarf. Diesen benötigt die Frau mit Kind zusätzlich zum Unterhalt für besondere Aufwendungen. Beispielsweise besteht er in den Kosten für eine Privatschule oder ein Internat. Ebenfalls zählen in diese Kategorie:

  • Kosten für Tagesheimschulen,
  • Bezahlung für Nachhilfeunterricht,
  • Kosten für Krippe und Kindergarten sowie
  • krankheitsbedingte Kosten.

Letztere gelten als Mehraufwand, wenn das Kind behindert oder dauerhaft pflegebedürftig ist. Nach der Düsseldorfer Tabelle kann die Mutter diese Mehrkosten einfordern, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen schulische, pädagogische und gesundheitliche Gesichtspunkte. Der Vater kommt für die Mehrkosten auf, sofern seine wirtschaftliche Situation es zulässt. Allerdings bedingt das die Absprache im Voraus. Im Nachhinein besteht für die Mutter keine Möglichkeit, diese Kosten einzufordern.

Des Weiteren kommen weitere Kosten neben dem Unterhalt auf den Vater zu, wenn einmalig außergewöhnlich hohe finanzielle Belastungen auftreten. Diese stellen einen Sonderbedarf dar, an dem sich der unterhaltspflichtige Elternteil zwingend beteiligen muss. Es handelt sich um Kosten, die überraschend anfallen und deren Höhe nicht abzuschätzen ist. Dementsprechend stellt der Sonderbedarf einen Ausnahmefall dar.

Zu ihm gehören unvorhersehbare Krankheitskosten oder die Anschaffungskosten für ein Behindertenfahrzeug. Ebenso fallen notwendige Umzugskosten oder der finanzielle Aufwand für eine Klassenfahrt in diesen Bereich. Im Gegensatz zum Mehrbedarf besteht die Möglichkeit, die Sonderkosten rückwirkend einzufordern. Die Ex-Partnerin macht sie vom Vater bis ein Jahr nach Entstehung des Bedarfs geltend.

Kosten für den Umgang

Des Weiteren trägt der getrenntlebende Vater die vollen Kosten des Umgangs mit seinem Kind. Eine Ausnahme besteht, wenn die Mutter mit dem Nachwuchs einen neuen, entfernten Wohnsitz wählt. Nutzt der Vater Flugzeug oder Zug, um sein Kind abzuholen, muss die Mutter es auf eigene Kosten zu Flughafen oder Bahnhof bringen.

Entstehen während des Umgangs mit dem Kind höhere Kosten – beispielsweise durch einen Ausflug oder Urlaub – braucht sich die Mutter daran nicht zu beteiligen. Das Umgangsrecht erlaubt es dem Vater, die Tätigkeiten während des Umgangs selbst zu bestimmen. Im Gegenzug trägt er die Kosten für Unterhaltung und mögliche zusätzliche Ausgaben für das Kind.

Hilfreichen Buchtipp

Welche Kosten abseits des Unterhalts auf Väter zukommen, wenn die Eltern sich trennen, verrät der Ratgeber „Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen“. Herausgegeben von der Verbraucherzentrale NRW informiert es auf 170 Seiten über die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Regelungen am Ende einer Ehe oder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Die Autoren sind Günther Dingeldein und Martin Wahlers.

Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen (Reihe Recht)
Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen (Reihe Recht) *
  • Dingeldein, Günther (Autor)

Fazit: Getrenntlebende Väter müssen Mehr- und Sonderkosten anteilig übernehmen

Nach einer Trennung leben Kinder in vielen Fällen bei der Mutter und erhalten Unterhalt vom Vater. Diese Unterhaltszahlungen decken nicht alle aufkommenden Kosten. Vorrangig bei einer Mehrbelastung oder beim Entstehen einmaliger Sonderkosten kommen weitere finanzielle Verpflichtungen auf den Vater zu. Zusätzlich übernimmt er alle Kosten, die während des Umgangs mit seinem Kind entstehen.

Kosten neben dem Unterhalt – drei wichtige Fragen

Wer übernimmt nach der Trennung die Kosten für Kinderkleidung?

Für die Kosten für die Verpflegung des Kindes einschließlich seiner Kleidung kommen beide Elternteile auf. Lebt das Kind bei der Mutter, bietet sie ihm freie Kost und Logis. Der getrenntlebende Vater übernimmt die Barunterhaltspflicht. Seine Unterhaltskosten decken anteilig alle wichtigen Anschaffungen für das Kind. Weitere Kosten die du als Vater tragen musst.

Deckt der Kindesunterhalt alle Kosten des unterhaltspflichtigen Elternteils ab?

Die Unterhaltszahlung deckt nicht zwangsläufig alle Kosten, die durch das gemeinsame Kind entstehen. Kommt es aufgrund einer unvorhergesehenen Krankheit zu einer hohen Kostenbelastung der Mutter, fordert diese vom unterhaltspflichtigen Ex-Mann einen Sonderkostenausgleich.

Wer bezahlt die Babyerstausstattung, wenn die Geburt nach der Trennung stattfindet?

Trennt sich ein Paar vor der Geburt des gemeinsamen Kindes, stellt die Babyerstausstattung einen Sonderposten dar. Die daraus resultierenden Sonderkosten übernimmt der getrenntlebende Kindsvater anteilig.

 

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