Gemeinsames Sorgerecht – die Mutter gibt das Kind nicht raus

gemeinsame Sorgerecht nicht eingehalten
Absprache, das gemeinsame Sorgerecht nicht eingehalten wird, Copyright: ilixe48, bigstockphoto.com

Trennen sich die Eltern, stellt das Sorgerecht einen schweren Konfliktpunkt dar. In vielen Fällen sorgt die Mutter für den Nachwuchs und gewährt dem Vater ein Umgangsrecht. Eine weitere Alternative besteht in einem gemeinsamen Sorgerecht. Dabei teilen sich beide Elternteile die Sorge um den Sprössling.

Wird das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten, droht zunächst eine Geldstrafe. Bei wiederholtem Boykott der Sorgerechtsvereinbarung kommt es unter Umständen zu einer Haftstrafe. Als Vater solltest Du weiterhin versuchen, den Kontakt mit Deinem Kind aufrechtzuerhalten.

gemeinsame Sorgerecht nicht eingehalten
Absprache, das gemeinsame Sorgerecht nicht eingehalten wird, Copyright: ilixe48, bigstockphoto.com

Was tun, wenn das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird?

  • Nach einer Trennung oder Scheidung erhält das Kind im Normalfall Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, verbringt der Nachwuchs seine Zeit zu gleichen Teilen bei Mama und Papa.
  • Wird das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten, wendest Du Dich zunächst an die Familienhilfe.
  • Boykottiert die Mutter die gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung, riskiert sie eine Geld- oder Haftstrafe.
  • Eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren stellt eine professionelle Mediation dar.
     

Welche Vorteile bringt das gemeinsame Sorgerecht?

Allein im Jahr 2014 kam es in Deutschland zur Scheidung von über 166.000 Ehen. Auf 134.800 Kinder kam die Frage auf, zu welchem Elternteil sie ziehen. Der Nachwuchs erhält Anspruch auf den Kontakt zu beiden Elternteilen, persönlich oder über ein Medium. Gleichzeitig besteht für Vater und Mutter laut Umgangsrecht die Verpflichtung, am Leben des Sprösslings teilzunehmen. Wenn das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird, suchst Du zunächst nach einer Möglichkeit der Streitschlichtung.

Seit im Jahr 2009 das Familienverfahrensgesetz in Kraft trat, profitieren Kinder von einem erweiterten Umgangsrecht. Dieses bezieht sich beispielsweise auf:

  • Pflegeeltern,
  • Stiefeltern,
  • Geschwister,
  • Halbgeschwister und
  • Großeltern.

Verweigert Deine Partnerin Dir den Kontakt zu Deinem Kind, wendest Du Dich an das Jugendamt. Bereits im Vorfeld der gemeinsamen Sorgerechtsvereinbarung klären die Eltern, wie der Umgang mit dem Nachwuchs stattfindet.

Dadurch existieren klare Regeln zu Häufigkeit und Dauer der Besuche. Teilst Du Dir mit Deiner Ex-Partnerin die Sorge für Deinen Sprössling, steht beiden ein Umgang zu gleichen Teilen zu. Beispielsweise lebt das Kind wochenweise bei der Mutter und dem Vater. Eine 2001 veröffentlichte schwedische Studie zeigt, dass das abwechselnde Wohnen bei Eltern zu einem geringeren Stresslevel bei Scheidungskindern sorgt.

Verweigert ein Elternteil die Einhaltung der Sorgerechtsvereinbarung

Verweigert ein Elternteil die Einhaltung der Sorgerechtsvereinbarung, kommt die Wohlverhaltensklausel zum Einsatz. Sie steht in Paragraf 1684 Absatz 2 im Bundesgesetzbuch. Diese Klausel verlangt von den Eltern, den Boykott gegen den vereinbarten Umgang mit dem Nachwuchs zu unterlassen.

Für Deine Ex-Partnerin heißt das, dass sie keine Handlungen vornehmen darf, die Dein Verhältnis zum Kind beeinträchtigen. Gleiches gilt für Verhaltensweisen, die Dir die Erziehung Eures Sprösslings erschweren. Gravierende Streitpunkte beim gemeinsamen Sorgerecht treten auf, wenn eines der Elternteile einen neuen Partner findet.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird, verreist sie beispielsweise unangekündigt mit dem Nachwuchs. Beispielsweise holst Du Deine Kinder ab und stehst vor verschlossenen Türen. Entzieht Dir Deine Ex-Partnerin bewusst den Kontakt mit den Sprösslingen, schaltest Du das Jugendamt ein. Die fachkundigen Mitarbeiter vermitteln zwischen Dir und der Kindsmutter. Dabei vereinbaren sie beispielsweise Abholtermine, bei deren Nichteinhaltung Sanktionen drohen. Alternativ wendest Du Dich direkt ans Familiengericht, um eine Regelung für das gemeinsame Sorgerecht zu finden.

In der Regel versuchen Familienrichter, eine einvernehmliche Lösung für Eltern und Kind zu finden. Im Ernstfall kommt es zu einer verbindlichen Umgangsentscheidung. Sobald das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird, droht eine Geldstrafe. Diese Ordnungsstrafe reicht bis zu 25.000 Euro.

Zahlt die Mutter den Betrag nicht, kommt es unter Umständen zu einer Haftstrafe. Schlagen die Ordnungsmittel fehl, folgt die Türöffnung durch die Polizei. Das geschieht beispielsweise, wenn Deine Ex-Partnerin den Nachwuchs vor Dir in der Wohnung versteckt. Weigert sich das Kind, die Mutter zu verlassen, wenden die Beamten keinen Zwang an.

Info: Bei den rechtlichen Schritten kommt es darauf an, ob Deine Partnerin das gemeinsame Sorgerecht bewusst und schuldhaft umgeht.

Unzuverlässigkeit führt schlimmstenfalls zum Umgangsausschluss

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass das Kind zu gleichen Teilen Zeit mit Mutter und Vater verbringt. Erfolgt die Übergabe, gilt grundsätzlich eine Kulanzfrist von einer Viertelstunde.

Verspätest Du Dich beim Abholen des Sprösslings länger als 15 Minuten – ohne Dich im Vorfeld abzumelden – darf Deine Partnerin mit dem Kind das Haus verlassen. In dem Fall bedeutet dies nicht, dass das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird. Erscheint Deine Ex-Frau jedoch verspätet oder nicht zu verabredeten Terminen, steht es Dir zu, das Familiengericht zu kontaktieren. Abhängig vom Grund der Verspätungen verhängt es ein Ordnungsgeld.

Das Kind zum gemeinsamen Umgang ermutigen

Beim gemeinsamen Sorgerecht lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen. Um das Verhältnis zur Mutter nicht zu verschlechtern, solltest Du auf negative Äußerungen gegenüber Deiner Ex-Partnerin verzichten.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird, steht dennoch das Interesse des Nachwuchses an erster Stelle. Beispielsweise erklärst Du Deinem Sprössling, warum eine Meinungsverschiedenheit mit Deiner Ex-Frau herrscht. Oft fühlen sich Trennungskinder unsicher.

Sie glauben unter Umständen, das schlechte Verhältnis der Eltern zu verschulden. Um dieser Angst entgegenzuwirken, stärkst Du das Selbstvertrauen Deines Sohns oder Deiner Tochter.

Beispielsweise versicherst Du dem Kind, dass Du die gemeinsame Zeit mit ihm genießt. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass Du die Erziehung sorgsam mitgestaltest. Das Ablegen von Erziehungsregeln, um Deinem Sprössling zu gefallen, stellt keine empfehlenswerte Lösung dar.

Kommt es aufgrund des Erziehungsstils oder eines verweigerten Umgangs zu Streit zwischen getrennten Eltern, hilft eine Mediation. Diese besteht als Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Durch einen professionellen Mediator finden 70 bis 80 Prozent der Elternteile eine zufriedenstellende Vereinbarung.

Sofern das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter nicht eingehalten wird, kommt ein Familienrechtler zum Einsatz. Dieser bittet Dich und Deine Ex-Partnerin zu einem vertraulichen Gespräch. Dadurch fehlt der Druck durch einen Richter. Oft fällt es den Partnern auf diese Weise leichter, auf die Bedürfnisse der Gegenseite einzugehen.

 

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