Wir zeigen Dir wie hoch der Mindestunterhalt für dein Kind ist, den Du als Vater bezahlen musst und was es dabei zu beachten gibt: Kommt es zur Trennung der Eltern, ist einer der ehemaligen Partner meist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wichtig ist dabei vor allem der Mindestunterhalt, der zur Berechnung des Gesamtunterhalts genutzt werden muss. Nach dem § 1612 BGB (Art der Unterhaltsgewährung) dient der Mindestunterhalt zur Versorgung des Kindes, damit das sorgerechtliche Elternteil nicht alleine für den Nachwuchs sorgen muss. Die wichtigsten Infos findest Du in unserem Ratgeber.
Mindestunterhalt für Kinder: Das Wichtigste im Überblick
- der Mindestunterhalt ist abhängig vom Alter des Kindes
- der Betrag unterliegt jährlichen Schwankungen
- geregelt wird er durch den § 1612 BGB
- gezahlt wird bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder der Vollendung eines Studiums (meist Regelstudienzeit)
Mindestunterhalt für ein Kind erklärt
Sobald Unterhaltszahlungen anstehen, ist es für den Unterhaltspflichtigen wichtig, den Mindestunterhalt zu kennen. Bestimmt wird die Höhe seit den 60er-Jahren durch die Düsseldorfer Tabelle, die jährlich erneuert wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen. Der Mindestunterhalt ist abhängig vom Alter des Kindes und wird dabei in 4 Kategorien eingeteilt:
- 0 bis 5 Jahre: Über die ersten 5 Lebensjahre beträgt der Mindestunterhalt für das Kind 393 Euro.
- 6 bis 11 Jahre: Schon in der nächsten Kategorie ist erkennbar, dass die Ansprüche aufgrund der Lebensumstände den Mindestunterhalt erhöhen. Für diese Zeitspanne beträgt der Mindestunterhalt 451 Euro, die für die Berechnung des Unterhalts notwendig sind.
- 12 bis 17 Jahre: Sobald das Kind 12 ist, beträgt der Mindestunterhalt bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres 528 Euro. Es handelt sich somit um eine Erhöhung von 17 Prozent.
- Ab 18 Jahre: Im Vergleich zu den anderen Kategorien erhöht sich der Mindestunterhalt nur geringfügig, wenn Kinder die Volljährigkeit erreicht haben. Der Mindestunterhalb ab dem 18. Geburtstag beträgt 568 Euro.
Es muss darauf geachtet werden, dass der Mindestunterhalt sich abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen deutlich erhöhen kann. Verdient der Unterhaltspflichtige bspw. 3.600 Euro netto im Monat, erhöht sich der Mindestunterhalt für ein Baby von 393 auf 504 Euro. Zur gleichen Zeit wird nicht der gesamte Mindestunterhalt gezahlt. Um den Gesamtunterhalt zu berechnen, wird vom Mindestunterhalt die Hälfte des Kindergelds abgezogen. Ein Beispiel für ein 10-jähriges Kind:
- Mindestunterhalt: 451 Euro
- Hälfte des Kindergelds: 109,50 Euro
- Gesamtunterhalt: 341,50 Euro
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Nicht vergessen: Nettoeinkommen beeinflusst Unterhalt
Unterhalt für das eigene Kind muss immer gezahlt werden, solange der Unterhaltspflichtige nicht durch die Zahlung selbst bedürftig wird. Was damit gemeint ist? Der sogenannte Selbstbehalt gibt vor, ab welchem Nettoeinkommen Unterhalt gezahlt werden muss. Die folgenden Grenzen nach der Düsseldorfer Tabelle sind dabei zu beachten:
- arbeitslos: 960 Euro
- erwerbstätig: 1.160 Euro
Wer weniger verdient, kann der Unterhaltspflicht nicht nachkommen.