Dein Kind ist krank: Wie läuft das mit der Lohnfortzahlung?

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Was passiert mit der Lohnfortzahlung wenn dein Kind krank ist? Deine Tochter ist krank und bedarf Deiner Pflege. Du bist erwerbstätig. Während dieser Zeit ist sie normalerweise in der Kindertagesstätte. Niemand in Deinem Haushalt vermag Dich zu Hause als pflegende Person zu vertreten. Unbezahlten Urlaub zu nehmen, ist keine Option, da Du das Geld dringend benötigst. Wie ist die Rechtslage? Steht Dir im Fall eines kranken Kindes eine Lohnfortzahlung zu, wenn Du es zu Hause pflegst. Wie die Gesetze in Deutschland in diesem Fall die Situation regeln, ist hier erklärt. Für alles findet sich eine Lösung.

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Wenn Dein Kind krank ist hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung

Bist Du gesetzlich krankenversichert, brauchst Du Dich nicht sorgen. Im Krankheitsfalle Deines Kindes zahlt sie Dir das sogenannte „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ gemäß Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches. Umgangssprachlich nennt sich diese Leistung Kinderkrankengeld.

Um eine Lohnfortzahlung bei einem kranken Kind zu erhalten, erfüllst Du folgende Voraussetzungen:

  • Ein ärztliches Attest liegt vor,
  • das Kind ist nicht älter als zwölf Jahre,
  • im Haushalt ist sonst niemand pflegefähig und
  • ein Antrag für die Krankenkasse ist ausgefüllt.

Das Attest stellt ein Arzt aus, der entscheidet, dass das Kind Pflege nötig hat. Bist Du gesetzlich versichert, nutzt Du das Formular Nummer 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Ausgefüllt und unterschrieben sendest Du es bei der Krankenkasse ein. Hat Dein Kind eine Behinderung, gilt das Recht auf Krankengeld ebenfalls nach dem zwölften Lebensjahr. Ist Dein Kind schwer krank, sodass es eine Lebenserwartung von Wochen oder Monaten hat, erhältst Du über den gesamten Zeitraum Krankengeld.

Die Art der Versicherung bestimmt

Bist Du ebenso wie Deine Frau privat versichert, geht Ihr leer aus. Betrifft dies nur einen von Euch, zählt, bei wem das Kind mitversichert ist. Seid Ihr beide gesetzlich aber in unterschiedliche Krankenkassen versichert, zahlt diejenige Kasse, bei welcher der Pflegende versichert ist, unabhängig, bei wem das Kind mitversichert ist.

Lösung für privat versicherte und andere Wege

Mit dem Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hast Du eine weitere Möglichkeit bei einem kranken Kind weiterhin Lohnfortzahlung zu erhalten. Dieser besagt, dass jeder in Notfällen jährlich bis zu fünf Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub erhält. Diese Notfälle sind beispielsweise die eigene Hochzeit, Todesfälle in der Familie oder Erkrankung der Kinder. Die genaue Regelung in diesem Fall legt der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag fest. Oft ist das Erhalten von bezahltem Urlaub abhängig von der Kulanz des Chefs. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitsvertrag bezahlten Sonderurlaub von vorneherein ausschließt. In diesem Fall besteht kein Anspruch.

Die Höhe des Krankengeldes

Seit dem ersten Januar 2015 berechnet sich die Höhe des zu erhaltenden Geldes aus dem Nettobetrag des ausfallenden Arbeitsentgeltes. Im Regelfall zahlt die Krankenkasse 90 Prozent des Geldes, welches Du bei fortgesetzter Arbeit erhieltest. In speziellen Fällen übernimmt sie 100 Prozent des ausfallenden Geldes.

Dauer des Anspruchs

Grundsätzlich besteht Anspruch auf zehn Tage Urlaub pro Kind pro Jahr. Bei alleinerziehenden oder Paaren, bei denen beide erwerbstätig sind, 20 Tage. Insgesamt geht der jährliche Anspruch nicht über 25 Tage bei Ersterem und 50 Tage bei Letzterem hinaus. Bei drei oder mehr Kindern besteht das Risiko, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Situationsbedingte Ansprüche

Die gesetzliche Lage ist relativ klar. Was das für Dich im Speziellen bedeutet, ist schwer zu verallgemeinern. Abhängig von der Art der Versicherung, der Erwerbstätigkeit und der Partnerschafts-Situation, sowie dem Zustand der Kinder entscheidet der Staat über die Hilfeleistung.

Klare Ansagen auf Deine ganz spezielle Situation bezogen, erhältst Du von Deiner Krankenkasse. Sie sagen Dir genau, ob und wie lange Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem kranken Kind besteht. Sie klären Dich über die Voraussetzungen für die Bewilligung des Kinderkrankengeldes auf und welche Belege sie benötigen.

weiterführend:

 

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