Wir zeigen bei welchem Elternteil ihr euer Kind am besten krankenversichert und haben die wichtigen Faktoren für die Versicherung für Euch zusammengestellt. Wir helfen Dir mit unserem Ratgeber bei der richtigen Auswahl der Krankenversicherung für dein Kind. (Update 04/2024)
Steht die Geburt des eigenen Kindes vor der Tür, wundern sich viele Eltern über die Versicherung. Dabei kommt häufig die Frage auf, bei welchem Elternteil der Nachwuchs idealerweise mitversichert werden sollte. Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die sich auf diese Entscheidung auswirken. Dabei spielen besonders die Versicherungsart und das Jahreseinkommen der Eltern eine wichtige Rolle. Wir erklären Dir, was Du dabei beachten solltest.
Checkliste: Krankenversicherung für dein Kind
- Versicherung abhängig von Typ und Verdienst
- Kinder werden kostenfrei in die Familienversicherung aufgenommen, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind
- bei privat versicherten Eltern fallen immer Beitragszahlungen an
- sind die Eltern privat und gesetzlich krankenversichert, entscheidet die JAEG über mögliche Beiträge
Buchempfehlung:
Welches Elternteil nimt das Kind in seine Krankenversicherung:
Über welches Elternteil ein Kind in der Krankenkasse mitversichert wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Vorab: Das Geschlecht des Elternteils spielt keine Rolle. Ausschließlich die folgenden Punkte müssen beachtet werden:
- Versicherungstyp
- jährliches Einkommen
Anhand dieser Faktoren kann genau bestimmt werden, über welches der beiden Elternteile das Kind mitversichert werden sollte. Bei den Versicherungstypen handelt es sich um diese:
- gesetzliche Krankenversicherung
- rivate Krankenversicherung
Anhand dieser Versicherungstypen gibt es verschiedene Fälle. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, wird das Kind nach § 10 SGB V (Familienversicherung) automatisch mitversichert. Nicht einmal ein Antrag ist dafür notwendig. Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Sind beide Elternteile über eine private Krankenversicherung abgesichert, müssen Beiträge fürs Kind bezahlt werden, bspw. über eine Kindernachversicherung. Hier sollten die Beiträge und Leistungen der Krankenkassen beider Elternteile verglichen werden, um das gewünschte Angebot auswählen zu können.
Komplizierter wird es bei Familien, bei denen ein Elternteil gesetzlich und das andere privat krankenversichert ist. In diesem Fall kann das Kind beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert werden, wenn das Jahresgehalt des Privatversicherten nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Ansonsten sind Beiträge für das Kind über die GKV fällig. Hier sollten die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenkasse der Eltern ebenfalls miteinander verglichen werden.
Achtung: Eine Ausnahme gibt es, wenn es sich um unverheiratete Paare handelt. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, wird das Kind automatisch über die Mutter beitragsfrei versichert. Dieser Fall tritt nur ein, wenn es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt. Heiraten die Eltern nach der Geburt des Kindes, kann der Versicherungsschutz angepasst werden.
FAZIT: Was bei der Kinderversicherung beachtet werden sollte
Unabhängig vom ausgewählten Elternteil ist es bei Privatversicherten wichtig, das Kind früh genug in die Versicherung aufzunehmen. Die Eltern haben dafür 2 Monate nach der Geburt Zeit. Wird dieser Zeitraum versäumt, ist eine Gesundheitsprüfung des Babys notwendig. Ebenfalls unter dem Begriff „Risikoprüfung“ bekannt, wird die Gesundheit des Nachwuchses überprüft, um die Beiträge anhand des Versicherungsrisikos zu ermitteln. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, muss das Kind innerhalb der ersten 3 Monate angemeldet werden.