Unterhaltsreform: Mitbetreuende Väter sollen entlastet werden?

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Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angekündigt, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Ziel der Reform ist es, die Unterhaltslasten fairer zu verteilen und mitbetreuende Elternteile zu entlasten. Nach dem derzeitigen Recht muss der Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut, 30 Prozent seines Nettoeinkommens an Unterhalt zahlen. Der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, muss in der Regel nicht arbeiten gehen und hat daher geringere Einkünfte.

Der Reformvorschlag:

Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag zur Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien veröffentlicht. Die Reform soll die Unterhaltslasten fairer verteilen und mitbetreuende Elternteile entlasten.

Künftig soll der Kindesunterhalt auch im asymmetrischen Wechselmodell, also wenn das Kind bei einem Elternteil überwiegend lebt, aber der andere Elternteil auch Betreuungsleistungen erbringt, berücksichtigt werden. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs des mitbetreuenden Elternteils soll sich dabei an seinem Einkommen und seinem Betreuungsanteil bemessen.

Der Betreuungsunterhalt für Eltern, die vor der Trennung nicht verheiratet waren, soll künftig den gleichen Regeln wie für verheiratete Eltern unterliegen. Damit soll verhindert werden, dass diese Elternteile nach der Trennung schlechter gestellt werden als verheiratete Elternteile.

Weitere Änderungen im Unterhaltsrecht betreffen die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im symmetrischen Wechselmodell und die Höhe des notwendigen Selbstbehalts von Eltern.

Beispiel:

In einem Beispiel, das Buschmann in seiner Ankündigung nennt, verdient der mitbetreuende Vater 4.000 Euro im Monat, die hauptbetreuende Mutter 2.000 Euro. Der Vater übernimmt 40 Prozent der Betreuung. Nach dem derzeitigen Recht würde der Vater mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 500 Euro Unterhalt zahlen. Nach der Reform würde er etwas mehr als 400 Euro zahlen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann äußert sich wie folgt:

„Es besteht ein dringender Bedarf, das Unterhaltsrecht zu überarbeiten. Fachleute im Familienrecht sind sich darüber seit Jahren einig. Das aktuelle Gesetz bietet Trennungsfamilien oft keine ausreichende Unterstützung, da klare Richtlinien für wichtige Lebenssituationen fehlen, was zu Frustration und Konflikten führt. Die Politik hat lange gezögert, Änderungen vorzunehmen. Diese zögerliche Haltung endet jetzt. Wir präsentieren konkrete Reformvorschläge zur Diskussion.

Unser Hauptanliegen sind Familien, in denen beide Elternteile nach der Trennung gemeinsam für ihre Kinder sorgen möchten. Solche Modelle werden immer häufiger, doch das aktuelle Unterhaltsrecht bietet dafür keine adäquaten Regelungen. Das vorherrschende Modell lautet: „Einer kümmert sich, einer zahlt.“ Wenn die Realität abweicht, sind Gerichte und Familien auf sich allein gestellt. Es ist ungerecht, dass die Unterhaltspflicht eines mitbetreuenden Elternteils oft unabhängig von der tatsächlichen Betreuungszeit ist. Wir möchten, dass das Gesetz die Betreuungsbeiträge beider Elternteile angemessen berücksichtigt.

Die geplante Reform soll weder ein Gesetz speziell für Väter noch für Mütter sein, sondern ein Gesetz für Familien, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Ein gerechteres Unterhaltsrecht, das beide Elternteile in der Kinderbetreuung unterstützt, kommt allen zugute, insbesondere den Kindern. Es ist unser Ziel, faire und gerechte Bedingungen zu schaffen. Besonders wichtig ist uns, den Betreuungsunterhalt gerechter zu gestalten, da die aktuellen Regelungen oft benachteiligend für unverheiratete Mütter mit geringem Einkommen sind.

Unser Grundlagenpapier soll den Beginn einer Diskussion markieren. Wir möchten es in den nächsten Wochen umfassend erörtern: innerhalb der Bundesregierung, mit Fachleuten und in der Rechtspraxis, sowie mit den betroffenen Familien. Ich bin überzeugt, dass eine Reform des Unterhaltsrechts dringend notwendig ist und eine offene Diskussion der beste Ansatz ist.“

Bewertung der Reform

Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Unterhaltsrechts. Sie wird dazu beitragen, dass die Unterhaltslasten bei Trennungsfamilien gerechter verteilt werden. Insbesondere die Berücksichtigung des Betreuungsanteils im asymmetrischen Wechselmodell ist sinnvoll. Damit wird berücksichtigt, dass auch der mitbetreuende Elternteil einen Beitrag zur Versorgung des Kindes leistet.

Die Anpassung des Betreuungsunterhalts für nichtverheiratete Elternteile ist ebenfalls ein positiver Schritt. Damit wird verhindert, dass diese Elternteile nach der Trennung schlechter gestellt werden als verheiratete Elternteile.

Die weiteren Änderungen im Unterhaltsrecht sind ebenfalls sinnvoll. Sie sollen dazu beitragen, dass Unterhaltsansprüche schneller und einfacher durchgesetzt werden können und dass Eltern auch nach Unterhaltszahlung noch über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Links zu den Reformvorschlägen

Betroffene Familien:

Die Reform betrifft insbesondere Trennungsfamilien, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringt.

Unser Fazit:

Die Unterhaltsreform ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Unterhaltsrechts. Die Reform soll die Unterhaltslasten fairer verteilen und mitbetreuende Elternteile entlasten. Wir sind gespannt wie die Bundesregierung hier ein Gesetz auf den Weg bringt das auch tatsächlich fair ist.

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