Welche Rechte haben Kinder?

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Gibt es Lieblingskinder © Monkey Business - Fotolia.com

Haben Kinder eigene Rechte? Was steht Kindern in Deutschland zu.

Früher gab es den Begriff „Rechte von Kindern“ nicht, wie es heute bekannt ist. Die Gesetzgebung sah Kinder als Objekte und nicht als Subjekte mit eigenen Interessen an. Kinder gehörten den Eltern. Was diese sagten, hatten Kinder zu befolgen. Am 20. November 1989 nahm die UN-Generalversammlung die UN-Kinderrechts-Konvention an. 1992 unterzeichnete auch Deutschland mit einem Vorbehalt die Erklärung. In diesem Artikel erfährst Du als Elternteil über die Rechte Deiner Kinder.

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UNICEF fasste UN-Kinderrechts-Konvention zusammen

Der Originaltext umfasst 54 Artikel in nicht kindgerechter Sprache, welche die UNICEF, die Kinderrechts-Organisation der UNO, in zehn Grundrechte zusammenfasste. Zu diesen Rechten von Kindern gehört das Recht auf:

  • Gleichheit,
  • Gesundheit,
  • Bildung,
  • elterliche Fürsorge,
  • Privatsphäre und persönliche Ehre,
  • Meinungsäußerung, Information und Gehör,
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht,
  • Schutz vor Ausbeutung und Gewalt,
  • Spiel, Freizeit und Ruhe,
  • Betreuung bei Behinderung.

Viele dieser Rechte sind auch in den Menschenrechten für Erwachsene enthalten. Kinder sind demnach auch Menschen. Daher gelten diese auch für minderjährige Personen. Es existieren Parallelen in der UN-Kinderrechts-Konvention, welche die Rechte auf Gleichheit, Gesundheit, Privatsphäre, Meinungsäußerung und Gewalt betreffen. Diese Bereiche sind fast ident mit den Menschenrechten.

Recht auf elterliche Fürsorge

Mutter und Vater gehören zu den wichtigsten Bezugspersonen des Nachwuchses. Daher haben Kinder Rechte, die den persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglichen. Vernachlässigt oder misshandelt eines von ihnen das Kind, wirkt sich das negativ auf sein Befinden aus. Um das Kindeswohl zu schützen, erhalten Kinder Rechte auf Schutz und Hilfe.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Flüchten Kinder vor der Gewalt eines Krieges, sichert ihnen das Gesetz einen besonderen Schutz zu. Das Land, in das die Kinder flüchten, schickt somit keinen Minderjährigen, ohne Begleitung der Eltern, zurück ins Heimatland. Demnach steht es Vätern und Müttern, die nach der Flucht ein sicheres Land erreichten, zu, ihre Kinder nachzuholen. Die niedergeschriebenen Rechte der Kinder befreien sie bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres vom Militärdienst und Kriegs-Einsätzen.

Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

Kinder genießen besonderen Schutz in Bezug auf Ausbeutung und Gewalt. Explizit verbieten Gesetze die Gewalt gegen Kinder. Sie einzusperren, zu schlagen, zu etwas zwingen oder unter Druck zu setzen, ist verboten. Kinderarbeit ist eine Ausbeutung von nicht geschäftsfähigen Minderjährigen und somit nicht erlaubt. Kinderhandel und die Vergewaltigung von Kindern stellt eine schwere Straftat dar.

Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

Jedes Kind hat das Recht, sich an Freizeit-Aktivitäten mit anderen Kindern zu beteiligen. Ebenso steht es ihnen zu, künstlerisch und kulturell am Leben teilzuhaben. In Deutschland haben Kinder ein Recht auf ein eigenes Zimmer. Dieses stellt einen geschützten privaten Ruheraum für Deinen Nachwuchs dar.

Recht auf Betreuung bei Behinderung

Jedem Kind, das mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf die Welt kommt oder im Laufe seines Daseins eine Behinderung entwickelt, kommen bestimmte Rechte zu. Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Förderung, um ihre Benachteiligung so gut wie möglich auszugleichen. Eltern eines behinderten Kindes stehen Rechte zu, die sich auf die Unterstützung und Hilfe bei den Aufgaben der Betreuung beziehen.

Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von Kindern

Das Gesetz schränkt zu deren Schutz die Geschäftsfähigkeit der Kinder ein. Dies gewährleistet, dass niemand die Leichtgläubigkeit eines Kindes ausnutzt und zum Nachteil des Kindes mit ihm einen Vertrag abschließt. Minderjährige unter sieben Jahre sind laut § 104 BGB geschäftsunfähig. Diese Kinder benötigen einen gesetzlichen Vertreter, der Geschäfte für das Kind wirksam abschließt. Diese Aufgabe obliegt den sorgenden Eltern, einem Vormund, einem Sachwalter oder einem Kurator. Je nach Situation kommt ein anderer Vertreter in Betracht.

Kinder über sieben Jahre bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gehören zu den unmündigen Minderjährigen. Ihnen kommt eine teilweise Geschäftsfähigkeit zu, die ihnen für dieses Alter übliche Geschäfte erlaubt. Jedoch berechtigen Kinder nur das Geschäft, welches mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam wird. Geschäfte zum Nachteil des Kindes entfalten keine Rechtsfähigkeit. Der Gesetzgeber betrachtet sie als nichtig. Erst mit 18 Jahren erlangt ein Mensch völlige Geschäftsfähigkeit. Er ist allein für sein Verhalten verantwortlich.

Kinder haben ein Recht auf ein erfülltes Leben

Gesetze, die im Bundes-Gesetzbuch stehen, bieten Kindern Rechte und gewisse Freiheiten. Sie zielen darauf ab, Minderjährige zu schützen und ihnen eine gewaltfreie Entwicklung zu sichern. Diese Rechte sorgen dafür, Kinder als Menschen anzusehen. Die Gesetzgebung beschränkt ihre Geschäftsfähigkeit, um sie vor Betrügern und nachteiligen Geschäften zu schützen. Den Kindern gehört die Zukunft und diese unbeschadet zu erreichen, ist das höchste Gut der UN-Kinderrechts-Konvention.

weiterführend:

http://www.unicef.de/blob/9452/9829af0a5febf7b69405c802e902942d/i0012-umaterialien—kr-klasse-7-10-2012-pdf-data.pdf

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Die-Rechte-der-Kinder-Logo,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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