Elternfrage: Ab welchem Alter dürfen Schüler Ferienarbeit machen?

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Schüler Ferienarbeit - Copyright: Karel Bock

In den Sommerferien haben Kinder ausreichend Zeit, um ihr Taschengeld mit kleinen Jobs aufzubessern. Begehrte Ferienjobs sind Tätigkeiten, die Arbeitgeber mit Löhnen weit über dem gesetzlichen Mindestlohn vergüten. In Agrarbetrieben, der Hotellerie oder in Restaurants fehlen in der Hochsaison Arbeitskräfte, die Unternehmen gerne mit Schülern besetzen. In unserem Ratgeber erfahren Eltern, ab welchem Alter Kinder einen Ferienjob annehmen dürfen, welche Ferienjobs bei Kindern beliebt sind und was sie bei der Arbeit in den Ferien beachten müssen.

Ferienarbeit – Das Wichtigste in Kürze

  • Ab welchem Alter Kinder einen Ferienjob annehmen dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • Mit 13 und 14 Jahren dürfen Kinder mit der Erlaubnis der Eltern bis zu zwei Stunden täglich arbeiten, vorausgesetzt, es handelt sich um eine leichte Tätigkeit.
  • Ab dem 15. Lebensjahr nehmen Jugendliche einen Ferienjob an, bei dem sie bis zu 8 Stunden täglich arbeiten. Der Gesetzgeber erlaubt das Ausüben der Tätigkeit an maximal 20 Tagen pro Jahr.

Ab welchem Alter dürfen Kinder in den Ferien arbeiten?

Alter des KindesMax. Ferien-Arbeitsstunden pro TagMax. Ferien-Arbeitsstunden pro Woche
Unter 13 JahrenArbeit nicht erlaubtArbeit nicht erlaubt
13 – 14 Jahre2 Stunden (außerhalb der Schulzeit)12 Stunden
15 – 17 Jahre8 Stunden40 Stunden
Ab 18 Jahren8 Stunden (oder bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden)40 Stunden oder 48 Stunden (bei entsprechender Kompensation)

Bitte beachte auch, dass für Kinder unter 18 Jahren besondere Schutzvorschriften gelten und bestimmte Arten von Arbeit (wie z.B. gefährliche Tätigkeiten) nicht erlaubt sind.

Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder täglich maximal zwei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr leichten Tätigkeiten nachgehen. Sie brauchen dafür das Einverständnis der Eltern. Vor und nach der Schule ist das Arbeiten untersagt.

Den ersten richtigen Ferienjob nehmen Jugendliche mit 15 Jahren an. In der Ferienzeit dürfen diese vier Wochen am Stück oder an 20 Tagen im Jahr arbeiten. Dabei sollte die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Erlaubt ist das Ausüben der Tätigkeit zwischen 6 und 20 Uhr an höchstens 5 Tagen pro Woche. Schüler bis 16 Jahre dürfen an den Wochenenden nicht arbeiten. Ausnahmen gelten für Jobs in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, in der Altenpflege und in Krankenhäusern. Das Video von BR24 gibt einen Überblick, was bei Ferienjobs erlaubt ist.

Ab 18 gelten Schüler und Studenten als Erwachsene und sind nicht mehr an die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes gebunden. Sie dürfen in den Ferien zwei Monate am Stück oder an bis zu 50 Tagen pro Kalenderjahr arbeiten.

Was wir Väter zur Ferienarbeit sagen:

Ein Ferienjob bietet Jungen und Mädchen die Möglichkeit, in die Berufswelt hineinzuschnuppern und dabei eigenes Geld zu verdienen. Wie bei einem echten Job im Anschluss an die Ausbildung bewerben sich Kinder teils schriftlich um die Stelle und unterschreiben nach der Zusage ihren ersten Arbeitsvertrag. Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu arbeiten. Bei der Suche nach einem Ferienjob ist es ratsam, nicht nur auf das Gehalt Wert zu legen, sondern auch auf die eigenen Interessen. Hat der Nachwuchs Spaß an seiner Tätigkeit, ist er gerne bereit, über die Sommerferien hinaus am Ball zu bleiben. Mit etwas Glück finden Schüler frühzeitig ihren Traumjob.

Welche Ferienjobs eignen sich für Kinder?

Schüler zwischen 13 und 14 Jahren übernehmen leichte Tätigkeiten, darunter:

  • Kinderbetreuung
  • Nachhilfeunterricht
  • Gartenarbeit
  • Haustierbetreuung
  • Zeitungen austragen

Für Jugendliche ab 15 Jahren empfehlen sich diese Ferienjobs:

  • Lieferjobs
  • Kellner
  • Verkäufer im Einzelhandel
  • Inventurhilfe
  • Lagerarbeiter
  • Spieletester
  • Regalauffüller
  • Erntehelfer
  • Promoter, der Flyer und Prospekte verteilt

Welche Jobs eignen sich nicht für Kinder und Jugendliche?

Für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind Tätigkeiten, die das Tragen schwerer Lasten, den Umgang mit Gefahrenstoffen sowie mit gefährlichen Maschinen erfordern. Gleiches gilt für das Verrichten von Arbeiten unter extremen Bedingungen wie Kälte, Hitze, Strahlung oder Lärm.

Wo finden Kinder eine passenden Ferienarbeit?

Einen Ferienjob finden Kinder:

  • an Aushängen im Supermarkt
  • auf Nachfrage bei Bekannten und Nachbarn, die ein eigenes Geschäft haben
  • durch Hinweise von Eltern, deren Kinder bereits einen Ferienjob haben
  • durch persönliche oder telefonische Anfrage in Geschäften oder Gaststätten
  • Ausschreibungen in Zeitungen oder auf den Jobbörsen im Internet

Wie hoch ist die Vergütung für einen Ferienjob?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt ausschließlich für Beschäftigte ab 18 Jahren. Damit auch Minderjährige fair bezahlt werden, ist es ratsam zu verhandeln und den Lohn im Arbeitsvertrag festzuhalten. Für Kinder und Jugendliche gibt es keine Verdienstgrenze, sofern sie im Rahmen der erlaubten Arbeitsstunden bleiben.

Sind Schüler beim Ferienjob versichert?

Während der Arbeitszeit besteht für Kinder und Jugendliche ein Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers. Der Schutz gilt auch für den Weg zur Arbeit und nach Hause. Minderjährige sind über die Eltern krankenversichert.

Unser Fazit

In der Ferienzeit sind leichte Ferienjobs eine gute Möglichkeit, in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern und sich etwas Taschengeld dazuzuverdienen. Welche Tätigkeiten erlaubt sind und wie lange Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, hängt von deren Alter ab. Wichtig ist, dass der gewählte Job die schulischen Leistungen und den Schulbesuch nicht negativ beeinflusst. Zudem sollte er Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit des Nachwuchses nicht gefährden.

Nützliche Links und Quellen:

BR24 (2019): Ferienjobs: Was ist für Schüler erlaubt? | Abendschau | BR24, [YouTube] https://www.youtube.com/watch?v=dbpaaWIvf3U [abgerufen am 13.06.2023].

Nuri, Midia (2023): Auch im Ferienjob kann der Mindestlohn anfallen, in: DATEV TRIALOG-Magazin, [online] https://www.trialog-magazin.de/personal-und-fuehrung/mitarbeiter-ausbildung/mindestlohn-im-ferienjob-nur-fuer-volljaehrige/ [abgerufen am 13.06.2023].

Spiegel, Der (2019): Ferienjobs: Wann und wie viel Schüler arbeiten dürfen, in: DER SPIEGEL, Hamburg, Germany, 09.07.2019, [online] https://www.spiegel.de/lebenundlernen/job/ferienjobs-wann-und-wie-viel-schueler-arbeiten-duerfen-a-1276488.html [abgerufen am 13.06.2023].

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