Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?

Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?
Krankengeld in der Schwangerschaft? Urheber: bialasiewicz / 123RF

Krankengeld in der Schwangerschaft

Nicht bei jeder Familie verläuft die Schwangerschaft ohne Probleme. Damit zu den gesundheitlichen Beschwerden nicht auch noch finanzielle Probleme kommen, sollten wir ein für alle mal die Frage beantworten: „Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?“

Die Ankunft eines neuen Familienmitglieds ist ein einschneidender Prozess, der sich auch auf die Beziehung und das Familienbudget auswirkt. Da solltet ihr euch von Anfang an konkret über die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle und Möglichkeiten informieren.

Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?
Krankengeld in der Schwangerschaft? Urheber: bialasiewicz / 123RF

Wie in Deutschland Schwangere abgesichert sind?

Grundsätzlich leben wir in einem Sozialstaat, in dem gerade Schwangere einen besonderen Schutz genießen. Dabei sind die Zeit der Schwangerschaft und das Krankengeld sowie der Mutterschutz inbegriffen. Detaillierte Informationen findet ihr im Mutterschutzgesetz – kurz MuSchG – hier sind auch die Regularien zum Beschäftigungsverbot detailliert aufgeführt. Der Arzt darf einer Mutter ein Beschäftigungsverbot auferlegen, davor sollte die finanzielle Entlastung geklärt sein.

Beschäftigungsverbot: Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?

Zunächst einmal ist es sinnvoll, den Arbeitgeber über die eigene Schwangerschaft zu informieren. Dann habe nämlich Schwangere ein Anrecht darauf, unter einer besonderen Rücksichtnahme zu stehen. Auch hier gibt es bestimmte Vorschriften im Mutterschutzgesetz, die in das Beschäftigungsverbot einfließen. Im Einzelfall wird hier nach Paragraph 3 im Fall des individuellen Beschäftigungsverbots entschieden. Würde also die Beschäftigung oder die Arbeit Mutter und Kind einen Schaden zufügen, bildet diese eine Gefährdung, was das Beschäftigungsverbot zur Folge hat.

 

Wie das Krankengeld richtig beantragen?

In diesem Fall geht die werdende Mutter zum Arzt, lässt sich den entsprechenden Krankenschein ausstellen, um diesen bei der Krankenkasse und beim Chef vorzulegen. Eine Bescheinigung der Hebamme reicht nicht aus. Die Gründe für ein sofortiges Beschäftigungsverbot sind vielfältig und fallen oftmals auf die folgenden Bereiche:

  • Gefahr von Frühgeburten,
  • bei Mehrlingsgeburten,
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen und
  • krankheitsbedingte Beschwerden.

So reicht es nicht aus, wenn der Mama morgens das eine oder andere Mal schlecht wird. Einzig und allein die Untersuchung beim Arzt und eine entsprechende Bescheinigung gelten als gültige Voraussetzungen.

Wobei der Krankenstand und das Beschäftigungsverbot im Zusammenhang mit der eigentlichen Tätigkeit und der Arbeit stehen. So können Schwangere zum Beispiel keinerlei schwere Lasten und körperliche Anstrengungen leisten, aber eine Arbeit vor dem Bildschirm wäre ohne Weiteres noch möglich. Hier muss der Betriebsarzt eine Einzelfallentscheidung fällen, was eine Entscheidung in Kooperation mit dem behandelnden Arzt nach sich zieht. Kann man der Schwangeren überhaupt noch die Tätigkeit tagtäglich zumuten? Wo liegen die Ursachen für die Beschwerden?

Wobei ein Beschäftigungsverbot immer gerechtfertigt sein muss, kein Arzt wird das sofort und ohne Weiteres ausstellen. Wenn man zum Beispiel nur wegen Dehnungsschmerzen oder Übelkeit krankgeschrieben ist, geht dieser Diagnose kein Beschäftigungsverbot einher. Anders sieht das zum Beispiel bei werdenden Eltern aus, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen haben oder aber bei bevorstehenden Mehrlingsgeburten. Hier werden die Schwangeren grundsätzlich in die Risikogruppe eingeordnet, was schnellstmöglich ein Beschäftigungsverbot nach sich zieht.

Geht es nicht um das Beschäftigungsverbot vor der Schwangerschaft, so greift in den ersten acht Wochen nach der Geburt die Mutterschutzfrist. Der Arzt kann diese bis zum sechsten Monat nach der Geburt ausweiten. Wobei Frauen ein ärztliches Attest vorlegen, um das Krankengeld zu gewährleisten.

Unterschied Krankengeld und Beschäftigungsverbot?

Im Gegensatz zum Krankenschein reicht das Beschäftigungsverbot auf jeden Fall bis zum Mutterschutz. Die betroffenen Frauen erhalten ihre ganz normalen Gehaltszahlungen. Schließlich sollen werdende Mamas nicht die Risiken einer Fehlgeburt oder einer Schädigung des Embryos in Kauf nehmen, aus Angst, finanzielle Einbußen durch das Krankengeld zu riskieren.

So macht es einen augenscheinlichen Unterschied, ob ihr Krankengeld in Anspruch nehmt oder der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Darüber hinaus müsst ihr euch keine Sorgen machen, dass ihr aufgrund von Krankheit das Elterngeld aufbraucht. Denn das ist hier ausgeklammert. Aus dem Krankengeld und dem Beschäftigungsverbot entstehen keiner Mutter Nachteile im Hinblick auf das Elterngeld.

Krankengeld, Schritt für Schritt beantragen:

  1. mit Beschwerden zum Arzt gehen
  2. Krankenschein ausstellen lassen (gelber Zettel)
  3. Krankenschein innerhalb von drei Tagen zum Chef schicken
  4. Krankenschein innerhalb von sieben Tagen zur Krankenkasse schicken

FRISTEN: Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft?

Ihr solltet euch unbedingt an die gegebenen Fristen halten, andernfalls entfällt das Recht auf Krankengeld. Am besten ihr geht schnellstmöglich zum Arzt, wenn ihr Beschwerden habt und gebt die Krankenscheine an den betreffenden Stellen pünktlich ab. Das gilt auch, wenn sich die werdende Mama im Krankenhaus befindet.

Dabei können Männer ihre Frauen unterstützen und dafür sorgen, dass die Unterlagen zur richtigen Zeit an der entsprechenden Stelle vorliegen. Ihr solltet hier keinesfalls unnötige Risiken eingehen. Diese machen sich schlimmstenfalls negativ auf eurem Bankkonto bemerkbar.

Wie ihr euch bei einer Krankheit am besten verhaltet?

Haltet auf jeden Fall die regelmäßigen Kontrolltermine beim Frauenarzt ein. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt entscheidet ihr, ob es noch vertretbar ist, während der Schwangerschaft auf Arbeit zu gehen. Hier macht es überhaupt keinen Sinn, den Held der Arbeit zu geben. Schließlich riskiert die Schwangere immer auch das Leben des Embryos, dass sie in ihrem Bauch trägt.

Die konkreten Vorschriften und Paragraphen im Mutterschutzgesetz erklären nochmals konkret, was den Schwangeren in der deutschen Rechtsprechung zusteht. An erster Stelle steht der Schutz von Mama und Kind vor Risiken, wie zum Beispiel Erkrankungen oder Fehlgeburten. Da stehen die Arbeit und die Beschäftigung immer hinten an, ohne dass den Eltern daraus ein finanzieller Nachteil entstünde. Schließlich sind schwangerschaftsbedingte Beschwerden oder Krankheiten kein Vorgang, den Patienten unwiderruflich beeinflussen können.

FAZIT: Ab wann gibt es Krankengeld in der Schwangerschaft

Am besten ihr sprecht offen und ehrlich mit dem Arzt. Zumeist können die Eltern selbst entscheiden, ob sie in der Lage sind, der eigentlichen Tätigkeit nachzugehen. Oftmals stellen gerade sitzende Tätigkeiten im Büro weniger ein Problem dar, wenn der Schwangeren Erholungsphasen und Pausen zugesprochen werden.

Anders sieht das bei Risikopatienten aus, diese bekommen vergleichsweise schnell ein Beschäftigungsverbot. Körperlich anstrengende Arbeit darf kaum eine Schwangere über die gesamte Schwangerschaft verrichten. Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit ein Krankenschein und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dabei wollen wir nochmals darauf hinweisen, dass euer Elterngeld davon unberührt bleibt. Auch bei einer längeren Krankheit entstehen euch hier keinerlei Nachteile infolge von Krankheit oder Beschäftigungsverbot.

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