Elterngeld in der Selbstständigkeit – Was Väter wissen müssen

Elterngeld für die Selbstständigkeit
Elterngeld Ratgeber für die Selbstständigkeit Copyright: 88studio bigstockphoto

Das Elterngeld für selbstständige Väter: Immer mehr Väter möchten sich aktiv an der Erziehung des Kindes beteiligen. Feierabend und Wochenende reiche vielen Vätern nicht aus – sie nehmen Elternzeit. Da Väter in vielen Haushalten immer noch das bessere Gehalt verzeichnen können, ist die Höhe des Elterngeldes während der Elternzeit nicht unrelevant.

Elterngeld für die Selbstständigkeit
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Gerade bei Selbstständigen können die Einnahmen und Gewinne deutlichen Schwankungen unterliegen. Die Berechnung des Elterngeldes ist komplizierter, die Planung der Elternzeit wird schwer. Trotzdem möchten auch selbstständige Väter Elternzeit nehmen. Was müssen Väter in der Elternzeit als Selbstständige beachten? Ist es möglich, innerhalb der Elternzeit als Selbstständiger einer Nebentätigkeit nachzugehen?

Bekannt ist, dass die Beantragung des Elterngeldes für Selbstständige um ein Vielfaches komplizierter ist, als für angestellte Arbeitnehmer.

Checkliste Elternzeit als Selbstständiger beantragen

  • Die Elterngeldstelle legt zur Berechnung des Elterngeldes einen Bemessenszeitraum fest, meist das zurückliegende Wirtschaftsjahr
  • Im Elterngeldbezug können selbstständige Väter prinzipiell weiter arbeiten; die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden darf jedoch nicht überschritten werden
  • Im Vorfeld müssen Selbstständige eine Einschätzung abgeben, mit wie viel Gewinn sie innerhalb des Elterngeldbezuges bei Weiterführung der selbstständigen Arbeit rechnen
  • Nach dem Elterngeldbezug haben Selbstständige die Pflicht, ihre Einnahmen und Ausgaben für die Zeit der Elterngeldzahlungen vor der Elterngeldstelle offen zu legen
  • Eine Vorab-Beratung in einer Elterngeldstelle ist für selbstständige Väter sinnvoll. Hier können unterschiedliche Szenarien durchgerechnet werden. Die Familie erhält darüber hinaus die Gelegenheit, sich über Chancen, Fallstricke und Konsequenzen aufgeklärt zu lassen.

Elternzeit und Elterngeld für Selbstständige

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet selbstständigen Vätern viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Beantragung des Elterngeldes. Allerdings warten auf Selbstständige auch einige Fallstricke, die vor der Beantragung von Elterngeld oder Elterngeld-Plus durchdacht werden müssen.

Wer auf eine Beratung durch eine Elterngeldstelle verzichtet, verliert unter Umständen eine Menge Geld. Da die finanzielle Absicherung durch das Elterngeld in der Elternzeit auch für Väter eine große Bedeutung hat, ist es ratsam, vor der Beantragung eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für die Berechnung des Elterngeldes von Selbstständigen bestimmt die zuständige Elterngeldstelle zuerst den Bemessenszeitraum. Anders als bei Angestellten wird hier das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen. Hier werden wie bei Angestellten auch 12 Monate betrachtet.

Bis 2013 konnten Selbstständige Einfluss darauf nehmen, welcher Bemessenszeitraum in Frage kommt, dies ist nun nicht mehr möglich. Die Verschiebung des Bemessenszeitraums müssen Selbstständige gesondert unter Angabe von Gründen und mit einem Nachweis beantragen. Ein Grund kann zum Beispiel eine längere Erkrankung sein, die im eigentlich vorgesehenen Bemessenszeitraum den Gewinn innerhalb der Selbstständigkeit geschmälert hat.

Während der Elternzeit mit Elterngeldbezug weiterarbeiten

Möchten selbstständige Väter in ihrer Elternzeit weiterarbeiten oder einer Nebentätigkeit nachgehen, ist dies prinzipiell möglich. Wie bei Angestellten auch, darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Mit der Einführung des sogenannten Elterngeld-Plus fürVäter soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser ermöglicht werden.

Der Betrag des Basiselterngeld für Väter, das auf Grundlage des Bemessenszeitraums ermittelt wurde, reduziert sich beim Elterngeld-Plus um die Hälfte. Dafür können doppelt so viele Monate Elterngeld-Plus beantragt werden. Dies gilt für Angestellte, Selbstständige, Mütter und Väter gleichermaßen.

Doch Vorsicht: Ist die Mutter des Kindes auch berufstätig, greif in den ersten acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz in Form eines absoluten Beschäftigungsverbotes. In dieser Zeit werden automatisch zwei Basiselterngeldmonate angerechnet – der Anspruch auf Elterngeld-Plus Monate reduziert sich demnach auf 22 und beträgt nicht, wie man annehmen könnte, 24 Monate.

Auch gibt es für Selbstständige beim Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeld-Plus eine Besonderheit: Selbstständige müssen vorab eine Einschätzung abgeben, mit wie viel Gewinn sie bei der Weiterführung ihrer Selbstständigkeit während des Elterngeldbezuges rechnen.

Auch Einnahmen, die zwar bereits vor dem Elterngeld-Bezug erwirtschaftet, aber von Kunden erst während des Elterngeld-Bezuges gezahlt werden, müssen in diese Vorab-Rechnung mit einfließen. Die staatliche Leistung des Elterngeldes für Selbstständige erfolgt dann unter einem Vorbehalt. Endet der Elterngeldbezug, müssen Selbstständige ihre Einnahmen und Ausgaben für die Elterngeldstelle offen legen. Hierfür kann der Einkommenssteuerbescheid herangezogen werden oder eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei der Elterngeldstelle vorgelegt werden.

Fazit: Elternzeit als selbstständiger Vater

Wer selbstständig ist, arbeitet selbst und ständig! Dieses Zitat ist in aller Munde. Wer selbstständig ist, hat meist größere Verantwortung für Angestellte, die Familie und den Betrieb. Schließlich sind unter Umständen eine Vielzahl von Menschen von dem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes abhängig.

Nicht jeder selbstständige Vater hat einen so großen Betrieb, dass er sich die Einstellung eines Geschäftsführers während seiner Elternzeit leisten kann. Die Entscheidung, trotzdem in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beantragen, ist weitaus umfangreicher als für angestellte Väter.

Dies gilt gerade dann, wenn nicht nur die obligatorischen zwei Vätermonate in Anschluss an die Elternzeit der Mutter genommen werden möchten, sondern ein längerer Zeitraum. Gerade der selbstständige Vater ist dann, wenn die Mutter in Teilzeit arbeitet, oftmals das Elternteil, das ohnehin flexibler agieren kann. Allerdings ist der Einsatz eines Selbstständigen je nach Branche nicht immer vorhersehbar, oder eine Stundenreduzierung auf 30 Wochenstunden machbar, wenn alle laufenden Kosten trotzdem weitergehen.

Eine Beratung bei einer Elterngeldstelle ist gerade für selbstständige Väter sicher sinnvoll. Hier können vorab diverse Szenarien durchgerechnet werden. Trotzdem: Die intensive Zeit mit dem eigenen Kind kommt nicht wieder und ist für viele Väter eine unvergessliche Erfahrung, die sie nicht missen möchten. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen jedoch stimmen, damit auch selbstständige Väter ihre Elternzeit in vollen Zügen genießen können.

 

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