Elterngeldstelle Dresden

Elterngeldstelle Leipzig

Kontakt zur Elterngestelle in Dresden:

Ansprechpartner Elterngeld Dresden:

Besucheranschrift:
Dr.-Külz-Ring 19
Etage/Raum E/041a
01067 Dresden

Telefonnummer:    (0351) 4884777
E-Mail Adresse:      elterngeld@dresden.de

Öffnungszeiten:
Di 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr
Do 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr

Benötigte Anträge für das Elterngeld in Dresden:

Hilfreiche Infoblätter

Informationsblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Die Elterngeldstelle Dresden als Ansprechpartner für Väter

Die Elterngeldstelle ist der Ansprechpartner für die Zahlung sowie weitere Bereiche der Familienversorgung. Sie befindet sich im Rathaus der Landeshauptstadt Dresden.

Die Elterngeldstelle Dresden verantwortet die Zahlung von:
• Elterngeld,
• Betreuungsgeld,
• Erziehungsgeld.
Dementsprechend wenden Sie sich als Vater rechtzeitig an die Elterngeldstelle, um Ansprüche in diesen Bereichen geltend zu machen. Der übergeordnete Geschäftsbereich der Elterngeldstelle lautet Soziales. Die Sektion gehört zur Abteilung Beistand, Amtsvormund- und Amtspflegschaften.

Wie findet der Vater zur Elterngeldstelle?

Die Elterngeldstelle Dresden befindet sich im Dr. Külz-Ring Nummer 19. Die Postanschrift für die Anträge lautet Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden. Persönlich findet der Besucher seinen Ansprechpartner in Raum E/041a.

Die Öffnungszeiten bestehen zwischen 8 Uhr und 12 Uhr an Dienstagen und Donnerstagen. An den gleichen Tagen besteht eine zweite Öffnungszeit von 14 bis 18 Uhr. Ansonsten erreichen Kunden das Büro der Elterngeldstelle unter der Nummer 0351-4884777.

Wer bekommt Kindergeld?

Um Kindergeld für das nach dem 1.1.2013 geborene Kind zu erhalten, gibt ein Elternteil den Antrag bei der Behörde ab. Bei älteren Kindern greift das Elterngeld, sofern ihr Geburtsdatum nach dem 31.12.2006 liegt. Darüber hinaus lebt das Kind bei dem beantragenden Elternteil. Diese haben den gewöhnlichen Aufenthaltsort respektive Wohnort in Deutschland. Die maximale Arbeitsdauer des Vaters beträgt 30 Stunden, sofern er das Elterngeld beantragt.

Beim Erscheinen in der Elterngeldstelle Dresden geben Sie neben dem Antrag Einkommensnachweise ab. Anhand dieser berechnen die Mitarbeiter der Behörde Ihren Anspruch auf Elterngeld. Staatliche Hilfe weisen die Antragsteller in dem gleichen Umfang nach. Eine Geburtsbescheinigung sowie eine Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld gehören ebenfalls zu den nötigen Dokumenten. Das Geld erhalten Sie rückwirkend für drei Monate und für einen maximalen Zeitraum von 14 Monaten. Bei Fragen zu den Bezügen hilft das Team der Elterngeldstelle weiter.

Elterngeld erhalten Väter unter verschiedenen Bedingungen. Bei den Anträgen in Dresden geben sie weitere Unterlagen ab. Die Bezugsdauer ist beschränkt und erfolgt unter Umständen rückwirkend.

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld Dresden

  • Ihr Kind wurde nach dem 31.12.2006 geboren.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
  • Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
  • Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Sie haben im letzten Jahr vor Geburt des Kindes nicht mehr als 250.000 Euro, zusammen mit dem anderen Elternteil nicht mehr als 500.000 Euro,  verdient.

Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt.

Unser Service-Telefon steht Ihnen unter der Nr. 0351-488 4777 dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Benötigte Dokumente

  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Geburtsbescheinigung
    Original mit dem Vermerk für Elterngeld

Optionale Dokumente

  • Bescheid/ Genehmigung/ Bescheinigung
    des Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sofern zutreffend
  • bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ist ein aktueller Nachweis über die Kindergeldzahlung (z.B. Kopie Kontoauszug) beizufügen
  • Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ist immer eine Kopie Ihres Passes notwendig. Bei Nicht- EU- Bürgern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung der Ausländerbehörde (siehe Antrag Elterngeld Punkt 18) beizufügen.
  • Arbeitszeitbestätigung
  • Erklärung über Arbeitszeit und Schätzung Ihres voraussichtlichen Gewinnes, falls selbständig
  • Nachweis über sonstige Erwerbsersatzleistungen
    (z.B. ALG I, ALG II, Insolvenzgeld etc.) , falls zutreffend

Frist

Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gewährt und kann frühestens nach Geburt des Kindes beantragt werden.

 

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