Häufige und berechtigte Frage: Wer bezahlt die Elternzeit des Vaters?
Das Gesetz räumt Eltern einen maximal dreijährigen Anspruch auf Elternzeit ein. Der Vorteil: Diverse Regelungen schützen Dich vor negativen Auswirkungen auf Dein Berufsleben, dazu beziehst Du bis zu 14 Monate Elterngeld. Doch das wirft die Frage auf: Wer bezahlt die Elternzeit des Vaters? Die Antwort findest Du im weiteren Verlauf des Artikels.
Bevor die angekündigten Details und Einzelheiten über die Finanzierung der Bezahlung der Elternzeit beziehungsweise des Elterngeldes kommen, folgen zunächst einige grundlegende Informationen zur Elternzeit. Beruf und Familie zu vereinen, fällt den Eltern oft schwer.
Angesichts des Rückgangs der Geburtenrate setzte der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Anreize, trotz der großen Bedeutung des Jobs eine Familie zu gründen. Die finanzielle Unterstützung soll es Dir als Vater erleichtern, ganz oder teilweise auf Deine Erwerbstätigkeit zu verzichten und stattdessen Zeit mit Deinem Kind zu verbringen. Dasselbe gilt für die Mutter Deines Kindes.
Elterngeld kompensiert die ausbleibenden Lohnzahlungen
Nach der Geburt ihres Kindes stehen Eltern vor einer schweren Entscheidung. Sofern Sie sich dafür entscheiden, hauptsächlich Zeit mit dem Kind zu verbringen, fällt das Einkommen weg. Genannte Familien-Situation stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. An dem Punkt setzt das Elterngeld an. Es ermöglicht Dir als Vater, Zeit mit Deinem Kind zu verbringen, ohne vollständig auf das Einkommen zu verzichten. Die Dauer der Bewilligung hängt von mehreren Faktoren ab.
Gemeinsam mit der Mutter Deines Kindes stehen Euch insgesamt 14 Monate des Basis-Elterngeldes zu, die Ihr frei untereinander aufteilt. Falls die Eltern während des Bezugs des Elterngelds in Teilzeit arbeiten, verdoppelt sich die mögliche Bezugszeit beim sogenannten ElterngeldPlus (für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder).
Die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes des Vaters hängt vom monatlichen Durchschnitts-Erwerbseinkommen ab. Hierbei zählt Dein Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt. Du erhältst einen prozentualen Anteil des wegfallenden Einkommens. Je niedriger dieses ist, desto höher fällt die Ersatzrate für die Berechnung des Elterngeldes aus. Maximal bekommst Du 1.800 Euro monatlich, beim ElterngeldPlus maximal 900 Euro.
Bezahlung der Elternzeit fällt in das Aufgabengebiet des Bundes
Letztendlich profitieren Eltern von der finanziellen Stütze durch das Elterngeld immens. Es bleibt aber noch die Frage zu klären, wer die Elternzeit beim Vater bezahlt. Es handelt sich beim Elterngeld um den 2007 eingeführten Nachfolger des Erziehungsgeldes. Die Förderung stellt ausschließlich der Staat. Somit stammt die Bezahlung von der Bundesrepublik Deutschland.
Die Ausgaben fallen in die Aufwendungen des Familienministeriums des Bundes. Sie stellen mit über 80 Prozent den Großteil der Ausgaben des genannten Ministeriums dar. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an der Finanzierung des Elterngeldes. Vereinbarst Du mit Deinem Chef eine Elternzeit, so ruht indes das zugehörige Beschäftigungs-Verhältnis.
Zeitliche Unterschiede zwischen Elterngeld und Elternzeit
Es trifft nicht zu, dass der Bund automatisch die gesamte Elternzeit des Vaters bezahlt. Der gesetzliche Anspruch auf die Elternzeit beläuft sich auf drei Jahre. Dagegen zahlt der Staat das Basiselterngeld maximal über 14 Monate an Dich und die Mutter Deines Kindes aus. Beantragst Du bei Deinem Arbeitgeber Elternzeit, für die kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, erfolgt keine Bezahlung. In diesem Fall fällt das Erwerbs-Einkommen ohne Kompensation weg.
Fazit: Bund bezahlt Elternzeit des Vaters
Zusammengefasst fällt die Antwort auf die Frage, wer die Elternzeit des Vaters bezahlt, denkbar einfach aus: Der Bund übernimmt die Finanzierung. Allerdings beläuft sich der gesetzliche Anspruch auf das Elterngeld und somit auf bezahlte Elternzeit auf maximal 14 Monate. Der genannte Zeitraum gilt für Dich und die Mutter Deines Kindes zusammen.
Ihr teilt Euch die 14 Monate auf, wobei jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld bezieht. Sofern die beantragte Elternzeit (maximal drei Jahre) den Zeitraum des Elterngeldes übersteigt, bleibt die Bezahlung aus. Während der Elternzeit ruht das Beschäftigungs-Verhältnis mit Deinem Arbeitgeber. Aus diesem Grund erhältst Du von ihm keine Lohnzahlungen.
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weiterführend:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html