Das Elterngeld – Wir helfen Eltern rund um den Elterngeldbezug

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Elterngeld für Väter und Mütter
Elterngeld für Väter und Mütter, Copyright: Wayhome Studio bigstockphoto, Netpapa.de

Was Du zum Elterngeld wissen musst: Wann muss man das Elterngeld beantragen und welche Dokumente werden benötigt, wie viel Elterngeld erhält man und wie lange? Wir klären alle wichtigen Fragen rund um das Elterngeld.

Das Elterngeld soll allen Familien helfen, sich in den ersten Monaten ganz ihrem Nachwuchs zu widmen und finanzielle Sorgen abfedern. Der Job ruht und ist dennoch sicher, während monatlich ein vorab berechneter Betrag vom Staat in euer Haushaltsgeld fließt. So praktisch das Elterngeld für Väter und Mütter ist, so kompliziert wirkt es – zumindest am Anfang. Wir helfen Dir mit den wichtigsten Fakten und Antworten rund um das Thema Elterngeld.

Elterngeld für Väter und Mütter
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Was bedeutet Elterngeld

Geregelt werden alle Details zum Thema Elterngeld für Väter und Mütter über das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Ziel des Gesetztes ist es, die während der Elternzeit wegfallenden Einnahmen des Berufs zumindest anteilmäßig zu ersetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Stichwort anteilmäßig.

Das Wichtigste zum Elterngeld im Überblick

  •  Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Auszubildende
  •  Elterngeld für Väter und Mütter wird monatlich für 14 Monate ausgezahlt
  •  Elterngeld Plus erstreckt sich auf 28 Monate mit halbierten Beiträgen
  •  Die Elternzeit kann in Teilabschnitten genommen werden
  •  In der Elternzeit hast Du einen Kündigungsschutz

Bevor wir uns gemeinsam die Details ansehen: Im Regelfall bekommst Du ungefähr 65 Prozent Deines derzeitigen Monatseinkommens während der Elternzeit vom Staat. Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen sowie für Vielverdiener gibt es Sonderregelungen.

Ausgezahlt wird das Elterngeld in der klassischen Variante für 14 Monate. Dabei können beide Elternteile sich diesen Zeitrahmen teilen. Beispielsweise bleiben Mutter und Vater die ersten beiden Lebensmonate ihres Kindes gemeinsam Zuhause. Danach geht ein Elternteil wieder in Vollzeit arbeiten, während der andere Partner zwölf weitere Monate beim Kind bleibt.

Entscheidest Du Dich mit Deiner Partnerin für Elterngeld Plus, habt ihr statt 14 Monate nun 28 Monate Elternzeit. Die Höhe des Elterngelds wird in diesem Fall jedoch halbiert, sodass ihr unterm Strich nach 28 Monaten auf dasselbe Elterngeld kommt. Der Gedanke dahinter ist eine schnellere Rückkehr ins Berufsleben, wie vor allem junge Mütter sie vermehrt anstreben. Da anders als beim 14-monatigen Elterngeld die Einnahmen aus Teilzeit nicht vom Elterngeld abgezogen werden, kommt trotz Halbierung der Auszahlung am Ende mehr Geld heraus.

Ist Elterngeld dasselbe wie Erziehungsgeld?

Auf diese Frage stößt man vergleichsweise häufig und in Suchmaschinen geben werdende Eltern das Stichwort „Erziehungsgeld“ ein und wundern sich über die Suchergebnisse. Damit Du von Beginn an Klarheit hast:

Das Erziehungsgeld war der Vorgänger zum Elterngeld

Diese Form der Unterstützung junger Familien gab es nur bis 2006. Bis zum 31. Dezember 2006 konnten Mütter und Väter in Erziehungsurlaub gehen und bekamen dafür vom Staat Erziehungsgeld. Die gezahlten Beträge waren einkommensunabhängig. Solange Mütter oder Väter nicht über 30 Stunden in der Woche arbeiteten, konnten sie den Regelsatz von 300 Euro oder 450 im Monat beziehen. 300 Euro wurden bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr und 450 Euro bis zum vollendeten ersten Lebensjahr gezahlt. Für eine von beiden Optionen musste man sich verpflichtend entscheiden.

Das Erziehungsgeld unterlag im Detail noch einigen weiteren Regelungen, was für Dich in der heutigen Zeit aber unerheblich ist, denn es wurde schlussendlich zum 01. Januar 2007 vom heute gültigen Elterngeld ersetzt.

Welche Voraussetzungen musst Du für Elterngeld erfüllen?

Bevor wir ins Detail gehen, gibt es vier Bedingungen, die Du für das Beantragen der Elternzeit samt Elterngeld erfüllen musst:

1. Dein Baby wird in einem Haushalt mit Dir leben
2. Du wirst Dein Kind eigenständig betreuen
3. Im Monat wirst Du nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten
4. Du warst vor der Geburt berufstätig (auch befristet) oder in Ausbildung

Wie berechnet sich das Elterngeld

Für die Planung eurer Finanzen ist es wichtig, vorab die ungefähre Höhe des Elterngelds zu kennen. Entscheidend sind dafür zunächst einmal zwei Grenzen: 300 Euro und 1.800 Euro. Das sind der Minimal- und der Maximalbetrag, den ein Elternteil in Elternzeit monatlich bekommen kann. Du würdest also auch bei sehr geringem Einkommen immer 300 Euro im Monat ausgezahlt erhalten.

Für die exakten Werte dazwischen kommt es darauf an, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt war. Vom ausgewiesenen Brutto auf der Abrechnung werden also sowohl die Steuern als auch die Sozialausgaben abgezogen. Der Staat gibt Dir von dem dann zur Berechnung genutzten Nettobetrag insgesamt 67 Prozent.

Da vor allem Geringverdiener mit 67 Prozent schnell in einen finanziellen Engpass geraten würden, hat der Staat eine Geringverdienergrenze von 1.000 Euro festgelegt. Liegt das Netto darunter, wird der Prozentsatz schrittweise erhoben und zwar um 0,1 Prozent je zwei Euro. Beträgt Dein Netto also beispielsweise nur 800 Euro, erhältst Du statt 67 Prozent nun 77 Prozent.

Wer während der Elternzeit maximal 30 Stunden in der Woche arbeitet, verliert zwar den Anspruch auf Elternzeit nicht, die Einnahmen werden jedoch mit dem Elterngeld verrechnet und senken damit die Beitragshöhe. Bei Elterngeld Plus hingegen schmälert der Teilzeitjob die Höhe nicht.

Die Elternzeit via Splitting aufteilen

Vor der heutige gültigen Elternzeit war es verpflichtend, die Zeit mit dem Kind am Stück zu nehmen. Das wurde 2015 den veränderten Lebensverhältnissen der Menschen angepasst und erleichtert vielen Eltern die Planung.

In insgesamt drei Abschnitte darf die Elternzeit gesplittet werden.

Die meisten Eltern bevorzugen die Variante, in der die Mutter zunächst vier bis sechs Monate allein in Elternzeit geht. Das ist aufgrund des Stillens eine sinnvolle Option. Insgesamt können bis zu 24 Monate der Elternzeit aber frei in den ersten acht Lebensjahren des Kindes verteilt werden.

Wer beruflich schnell wieder durchstarten möchte, kann nach den ersten Monaten Elternzeit zunächst eine Betreuung organisieren und wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Dann werden noch einmal mehrere Wochen oder Monate Elternzeit genommen, wenn die Eingewöhnungsphase der Kita ansteht. Viele entscheiden sich auch für eine Elternzeit kurz vor der Einschulung, um mehr Zeit für deren Vorbereitung zu haben.

Rechtfertigung müsst ihr als Eltern das individuelle Splitting der Elternzeit nicht. Auch der Arbeitgeber muss bei fristgerechter Ankündigung die Freistellung vom Job mittragen, solange die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes erfolgt. Aber Achtung: Für den späteren Zeitraum bis acht Jahre ist seine Zustimmung nicht automatisch vorausgesetzt!

Musst Du Deinem Arbeitgeber die Elternzeit ankündigen?

Ja, Dein Arbeitgeber hat das Recht darauf, von Dir frühzeitig über die geplante Elternzeit für Väter und Mütter in Kenntnis gesetzt zu werden. Du kannst aber ganz beruhigt sein: Verbieten kann er Dir das Nehmen dieser Zeit nicht, denn Sie ist Dir gesetzlich für Kleinkinder zugesichert.

Die Meldepflicht dient lediglich dem Zweck, Deinem Chef genügend Vorlaufzeit zu geben, um einen zeitweisen Ersatz für Deine Arbeitsstelle zu finden. Während Deiner Auszeit soll die Arbeitsstelle mit einer passenden Fachkraft in Vertretung besetzt sein. Danach kannst Du in dieser Position zurückkehren.

Diese Fristen gelten:

  • Frühestens acht und spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Arbeitgeber schriftlich informiert werden. Diese Frist betrifft jeden gewünschten Elternzeitraum, solange das Kind sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ist Dein Kind älter als drei, muss der schriftliche Antrag früher erfolgen: frühestens 14 und spätestens 13 Wochen vor dem ersten Tag der Elternzeit. Eine Ablehnung ist hier prinzipiell möglich.

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?

Die Elternzeit dient nicht nur finanziellen Absicherung durch Elterngeld für Väter und Mütter, sondern geht gleichzeitig mit einem Kündigungsschutz einher. Während Du oder Deine Partnerin in Elternzeit seid, kann euer Arbeitgeber euch nicht entlassen.

Wichtig: Die Elternzeit garantiert Dir einen Kündigungsschutz nur während der aktiven Elternzeit

Staffelst Du Deine Elternzeit in Abschnitte und gehst nach dem ersten Teil zunächst wieder arbeiten, besteht in dieser Arbeitszeit kein Kündigungsschutz. Zudem endet der Kündigungsschutz dann, wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss.

Bleibt die Krankenversicherung bestehen?

Ebenso wichtig wie die Frage nach dem Kündigungsschutz ist natürlich jene nach dem Status in der Krankenkasse. Glücklicherweise musst Du hier wenig beachten, den Du bleibst in der Elternzeit wie auch zuvor als Arbeitnehmer krankenversichert und das beitragsfrei. Da Du dich quasi in einer geschützten Arbeitspause befindest, jedoch weiterhin in Deiner Firma fest angestellt bist, hat sich das Beschäftigungsverhältnis nicht verändert.

Vorsicht ist nur notwendig, wenn Du während dessen in Teilzeit arbeiten willst. Gegenenbefalls fallen dann – je nach Höhe Deiner erzielten Einnahmen – wieder Krankenkassenbeiträge für Dich an.

Gibt es Elterngeld für Selbstständige?

Nachdem wir uns jetzt eingehend mit Elterngeld für Väter und Mütter im Angestelltenverhältnis beschäftigt haben, kommt natürlich die Frage auf, wie es mit der Elternzeit für Selbstständige aussieht? Haben sie einen Anspruch darauf?

Ja, auch Selbstständige können Elterngeld beziehen.

Die Regelungen zur Höhe des Elterngeldes müssen bei selbstständiger Tätigkeit natürlich anders sein, denn im Normalfall gibt es kein festes Monatseinkommen. Je nach Auftragslage und weiteren Faktoren schwankt das Geld, das Dir aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht. Der Staat reagiert darauf, indem Dein letzter Steuerbescheid herangezogen wird. Von dem Geld, dass Du im jeweiligen Jahr verdient hast, wird ein ein Durchschnittsmonat errechnet. Dieser Betrag wird als Berechnungsgrundlage genutzt.

Wie auch bei Eltern in einem Anstellungsverhältnis deckt das Elterngeld für Väter und Mütter in Deinem Fall nur einen Teil Deines vorherigen Monatseinkommens.

Die Höhe des Elterngeld für Selbstständige:

  •  Netto-Monatsgehalt lag bei oder über 1.240 Euro: 65 Prozent stehen Dir zu
  •  Netto-Monatsgehalt lag bei 1.200 bis 1.239 Euro: 66 Prozent stehen Dir zu
  •  Netto-Monatsgehalt lag bei 1.199 Euro oder weniger: 67 Prozent stehen Dir zu

Du kannst zudem niemals weniger als den Mindestsatz von 300 Euro bekommen. Und die sogenannte Kappungsgrenze legt fest, dass Du nicht mehr als 1.800 Euro Elterngeld monatlich bekommst.

Wichtig für Selbstständige ist natürlich auch die Tatsache, dass Du keinen Arbeitgeber hast, bei dem Du Dich vorab schriftlich melden musst. Du beantragst Dein Elterngeld für Väter direkt bei der zuständigen Elterngeldstelle Deiner Region und zwar frühestens am Tag der Entbindung des Kindes.

In den wenigstens Fällen ist es praktikabel, am Tag der Geburt zur Elternstelle zu gehen. Das sieht auch der Staat ein und ist großzügig, wenn es darum geht, das Elterngeld für Selbstständige später zu beantragen. Du solltest es einfach innerhalb von drei Monaten nach dem Geburtstag Deines Kindes angehen, denn maximal für drei Monate wird das Elterngeld für Väter und Mütter in Selbstständigkeit auch rückwirkend gezahlt.

Den meisten völlig unbekannt: das Landeserziehungsgeld

Hast Du schon einmal vom Landeserziehungsgeld gehört? Falls nicht, bist Du damit in guter Gesellschaft, denn tatsächlich findet man darüber während der allgemeinen Informationssuche in der Schwangerschaft fast keine Auskunft. Der Hauptgrund dafür dürfte die Tatsache sein, dass dieses Landeserziehungsgeld nur in zwei Bundesländern bezogen werden kann: in Bayern und in Sachsen.

Die Voraussetzungen, um diese zusätzliche Zahlung zum Elterngeld zu beantragen, variiert innerhalb der Länder:

1) Landeserziehungsgeld in Bayern

Im Bundesland Bayern wird das Landeserziehungsgeld erst nach dem Elterngeld ausgezahlt. Der Freistaat versteht es als eine Art Anschlussleistung, um den Eltern den Wiedereinstieg ins Berufsleben noch etwas zu erleichtern. Nach dem ersten Kind erhalten die Eltern maximal für sechs weitere Monate 150 Euro monatlich. Werden weitere Kinder geboren, kann die Zahlungsdauer sich für jedes Geschwisterchen auf zwölf Monate erhöhen. Auch die Zahlungshöhe steigt und zwar auf 200 Euro monatlich für das zweite und auf 300 Euro monatlich für das dritte Kind.

Voraussetzung für das Bayerische Landeserziehungsgeld:

  •  Während der Elternzeit wurden maximal 30 Stunden in der Woche in Teilzeit gearbeitet.
  • Die Vorsorgeuntersuchungen U6 und U7 müssen nachgewiesen werden.
  • Die Eltern haben seit mindestens zwölf Monaten ihren Wohnsitz in Bayern (oder Sachsen mit ähnlichem Leistungsprinzip).
  • Die Einkommensgrenze beider Elternteile überschreitet beim ersten Kind 34.000 Euro (Alleinerziehende: 31.000 Euro) nicht und darf bei jedem weiteren Kind maximal 4.440 Euro steigen.

2) Landeserziehungsgeld in Sachsen

Im Freistaat Sachsen können Eltern ein Landeserziehungsgeld beantragen, wenn das Kind im zweiten bis dritten Lebensjahr ist. Auch hier wird die staatliche Leistung als Hilfestellung verstanden, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben für einkommensschwache Menschen zu erleichtern. Es wird eine monatliche Zahlung veranlasst, die sich je nach individueller Situation zwischen 150 Euro und 300 Euro bewegt.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung des Sächsischen Landeserziehungsgelds sehen sehen in Sachsen so aus:

  •  Elternpaare verdienen gemeinsam nicht mehr als 17.100 Euro (Alleinstehende: 14.100 Euro) im Jahr. Beim zweiten Kind erhöht sich die Grenze je um 3.140 Euro und ab dem dritten Kind gibt es keine Einkommensvorgabe.
  •  Ihr habt bis zum vollendeten 14. Lebensmonat eures Kindes keinen Kita-Platz und keine Tagespflege genutzt.
  •  Die maximalen 30 Stunden Arbeitszeit in der Woche gelten auch hier.

Tipp: Beratungsangebote nutzen

Da es so viele individuelle Situationen wie Familien gibt, ist es ratsam, in Sachen Elterngeld für Väter und Mütter auf die Hilfe von Beratungsstellen zurückzugreifen. Das Nutzen eines Online-Rechners erleichtert die Orientierung zusätzlich.

Weitere Info für Väter zur Elternzeit und Elterngeld

 

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