Elterngeldstelle Berlin

Vater Elterngeld beantragen
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Hier findet Ihr die Kontakt und Anfahrtsdaten zur Elterngeldstelle Berlin:

Ansprechpartner Elterngeld Berlin:
Besucheranschrift:

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

Die Bezirksämter (Jugendamt):
Zentrale Auskunft, Tel.: 115

Bezirksamt Mitte
Karl- Marx- Allee 31, 10178 Berlin, Einwahl 9018- 0

Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg
Frankfurter Allee 35- 37, 10216 Berlin, Einwahl 90298- 0

Bezirksamt Pankow
Berliner Allee 252 – 260, 13088 Berlin, Einwahl 90295- 0

Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf
Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Einwahl 9029- 0

Bezirksamt Spandau
Klosterstraße 36, 13581 Berlin, Einwahl 90279- 0

Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf
Kirchstraße 1- 3, 14163 Berlin, Einwahl 90299- 0

Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg
Rathaus Friedenau, Breslauer Platz, 12159 Berlin, Einwahl 90277- 0

Bezirksamt Neukölln
Rathaus Neukölln, Karl- Marx- Straße 83, 12040 Berlin, Einwahl 90239- 0

Bezirksamt Treptow- Köpenick
Zum großen Windkanal 4, Haus 9, 12489 Berlin, Einwahl 90297- 0

Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf
Riesaer Straße 94, 12627 Berlin, Einwahl 90293- 0

Bezirksamt Lichtenberg- Höhenschönhausen
Große- Leege- Straße 103, 13055 Berlin, Einwahl 90296- 0

Bezirksamt Reinickendorf
Eichborndamm 215- 239, 13437 Berlin, Einwahl 90294-0

Die Fachaufsicht über die Elterngeldstellen wird durch die zuständige Bezirksstadträtin bzw. den zuständigen Bezirksstadtrat im jeweiligen Stadtbezirk ausgeübt. Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich dorthin wenden.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
10178 Berlin, Bernhard-Weiß-Str. 6
Tel.: 030 902275611
www.berlin.de/sen/bjw

Benötigte Anträge für das Elterngeld in Leipzig:

Hilfreiche Infoblätter

Informationsblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Mehr persönliche Freiheiten durch den Bezug von Elterngeld

Die Erfüllung des lange ersehnten Kinderwunsches geht mit zahlreichen neuen Aufgaben für die jungen Eltern einher. Dazu zählt die Erziehung des neuen Erdenbürgers ebenso wie das Erledigen von Formalitäten und Einkäufen. Mit der Elternzeit und dem Elterngeld greift der Staat den Eltern unter die Arme. Sie erhalten mehr Möglichkeiten zur Erziehung und Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit. Vor allen Hausfrauen und -männer, Auszubildende und Studierende profitieren von den Leistungen der Elterngeldstelle Berlin. Ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitjob erlaubt es Ihnen als Vater, sich aktiv an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld

Die Elterngeldstelle in Berlin bietet den jungen Familien ein monatliches Elterngeld für maximal 14 Monate. Dessen Höhe liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Als Bedingung für den Bezug des Elterngelds gelten ein Erziehungsurlaub oder maximal 30 Arbeitsstunden in der Woche. Gleiches trifft für Eltern zu, die zwecks Betreuung ihrer älteren Kinder aus dem Berufsleben ausschieden. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoverdienst aus dem Jahr vor der Geburt. Ein Elternteil hat Anspruch für zwei bis zwölf Monate. Beteiligt sich das zweite Elternteil an der Erziehung des Kindes und fallen mindestens zwei Monatseinkommen weg, steigert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben:

  • Ehepaare mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sowie
  • Alleinerziehende bei über 250.000 Euro.

Bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II rechnen die Ämter das Elterngeld vollständig als Einkommen an.

Elterngeld wann und wo beantragen?

Der Bezug von Elterngeld ist ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich. Bei der Geburt von Mehrlingen zahlt die Elterngeldstelle Berlin 300 Euro pro weiteres Kind. Den Antrag für das Elterngeld nehmen ausschließlich die für den Wohnsitz zuständigen Jugendämter des Stadtbezirkes entgegen. An Unterlagen sind neben dem ausgefüllten Antrag, der Personalausweis, Nachweise über Einkommen und Mutterschaftsgeld sowie der Elternzeit vorzulegen.

Frist

Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gewährt und kann frühestens nach Geburt des Kindes beantragt werden.

 

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