Elterngeldstellen Hessen

Elterngeldstellen in Hessen

Ansprechpartner Elterngeld in Hessen:

Besucheranschrift:

Verzeichnis der Elterngeldstellen in Hessen

Amt für Versorgung und Soziales,
Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt/Main
Telefon: 069 15671, Fax: 069 1567491,

Amt für Versorgung und Soziales,
Schottener Weg 3, 64289 Darmstadt
Telefon: 06151 7380, Fax: 06151 738260,

Amt für Versorgung und Soziales,
Washingtonallee 2, 36041 Fulda
Telefon: 0661 62070, Fax: 0661 6207109,

Amt für Versorgung und Soziales,
Südanlage 14 a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 79360, Fax: 0641 7936505,

Amt für Versorgung und Soziales,
Mainzer Str. 35, 65185 Wiesbaden
Telefon: 061171570, Fax: 0611 327644888,

Amt für Versorgung und Soziales,
Frankfurter Straße 84 a, 34121 Kassel
Telefon: 0561 20990, Fax: 0561 2099240,

Voraussetzungen für das Elterngeld

Hilfreiche Infoblätter

Informationsblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld in Hessen

  • Ihr Kind wurde nach dem 31.12.2006 geboren.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
  • Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
  • Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Sie haben im letzten Jahr vor Geburt des Kindes nicht mehr als 250.000 Euro, zusammen mit dem anderen Elternteil nicht mehr als 500.000 Euro,  verdient.

Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt.

Unser Service-Telefon steht Ihnen unter der Nr. 0351-488 4777 dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Benötigte Dokumente

  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Geburtsbescheinigung
    Original mit dem Vermerk für Elterngeld

Optionale Dokumente

  • Bescheid/ Genehmigung/ Bescheinigung
    des Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sofern zutreffend
  • bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ist ein aktueller Nachweis über die Kindergeldzahlung (z.B. Kopie Kontoauszug) beizufügen
  • Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ist immer eine Kopie Ihres Passes notwendig. Bei Nicht- EU- Bürgern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung der Ausländerbehörde (siehe Antrag Elterngeld Punkt 18) beizufügen.
  • Arbeitszeitbestätigung
  • Erklärung über Arbeitszeit und Schätzung Ihres voraussichtlichen Gewinnes, falls selbständig
  • Nachweis über sonstige Erwerbsersatzleistungen
    (z.B. ALG I, ALG II, Insolvenzgeld etc.) , falls zutreffend

Frist

Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gewährt und kann frühestens nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Informationen zu den Stellen für Elterngeld in Hessen

Die Verwaltung des Elterngeldes obliegt den Ländern, welche diese unterschiedlich handhaben. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle in Hessen befindet sich in den „Ämtern für Versorgung und Soziales“.

Zuständigkeit für Elterngeld in Hessen

Um die Unterstützung durch das Elterngeld zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf diesen Zuschuss. Mit dessen Hilfe betreuen Eltern ihre Sprösslinge vorwiegend im ersten Jahr. Somit steht das Elterngeld durch eine Grundlage der Existenzsicherung. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle in Hessen unterstützt Sie bei der Ansammlung der benötigten Unterlagen. Weiterhin rechnen die Mitarbeiter dieser Institutionen Ihren Elterngeld-Anspruch aus und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Zuständig für das Elterngeld in Hessen sind die „Ämter für Versorgung und Soziales“. Die Elterngeldstellen befinden sich in:

  • Darmstadt (Amt für Versorgung),
  • Frankfurt/Main (Amt für Soziales),
  • Fulda (Amt für Versorgung und Soziales),
  • Gießen (Amt für Soziales),
  • Kassel (Amt für Versorgung und Soziales),
  • Wiesbaden (Amt für Soziales).

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der entsprechenden Elterngeldstelle Hessen. Dabei verfügen alle Stellen über einen nützlichen Antragsservice. Sachbearbeiter erklären unkompliziert die Regeln zum Elterngeld. Telefonisch oder per Chat erhalten Sie die passenden Auskünfte. Weiterhin stellen die Websites der hessischen Elterngeldstellen umfassendes Videomaterial zur Verfügung. Speziell für Nutzer, die ihre Anträge allein ausfüllen, bieten die Elterngeldstellen die Online-Seite „Elterngeld-Wissen“ und den „Elterngeldrechner“.

Die Beratung in hessischen Elterngeldstellen

Neben Informationen zum Elterngeld bieten die Stellen in Hessen Beratungen zum Betreuungsgeld an. Hierbei richten sich die Institute nach dem Bundeserziehungsgeld-Gesetz. Welche Ansprüche werdende Eltern haben, klären die Ämter für Versorgung und Soziales. Auskünfte zu Zuschüssen, Geschwister-Boni oder Ansprüche für Alleinerziehende geben die übersichtlichen Websites. Kostenfreie Rufnummern stehen Nutzern für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Die hessischen Elterngeldstellen befinden sich in den „Ämtern für Versorgung und Soziales“. Hier erhalten Sie per Chat oder Telefon eine umfassende Information zu den Elterngeld-Ansprüchen, den Zahlungen und den Betreuungs-Zuschüssen. Die professionellen Sachbearbeiter unterstützen bei der Antragsstellung.

 

Transparenz: Dein Vertrauen ist uns wichtig: Dieser Artikel enthält Empfehlungs-Links, alle mit * oder markierten Verweise sind Affiliate-Links. Mit einem Einkauf unterstützt du unser Netpapa Projekt. Wir bekommen dafür eine kleine Provision dein Preis ändert sich nicht. Änderung der Preise möglich. Aktualisierung 23.04.2024 um 14:00 Uhr  [Anbieter & Hersteller Kontakt: post @ netpapa.de]

Das sagen andere über uns

Folgen und Mitmachen

Austausch mit über 40.000 Vätern in unserer Vätercommunity „Einfach Vater“