Rechtsschutzversicherung für Familien

Ein Streit mit dem Nachbarn, ein Verkehrsunfall oder langwierige Erbschaftsangelegenheiten können aufwendige Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Viele Menschen können das benötigte Geld für Anwalt und Verfahren nicht aufbringen und verzichten deshalb von vornherein darauf, den Klageweg zu gehen – auch wenn sie im Recht sind.

Mit einer Familienrechtsschutzversicherung kann das Risiko hoher Kosten eines Rechtsstreits für die ganze Familie abgedeckt werden. Im Streitfall übernimmt die Versicherung die Kosten und Auslagen, die zum erfolgreichen Führen eines Rechtsstreit notwendig sind.

Wie sichere ich meine Familie gegen Rechtsstreitigkeiten ab?

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Der richtige Rechtsschutz für die ganze Familie

Eine Rechtsschutzversicherung für Familien umfasst den Versicherungsnehmer, Lebenspartner und Verwandte, so lange sie im Haushalt leben und dort ihren ersten Wohnsitz angemeldet haben. Insbesondere minderjährige Kinder werden durch die Familienrechtsschutzversicherung geschützt.

Denn durch kindliches und jugendliches Verhalten werden minderjährige Kinder oft in Konflikte verwickelt, die teure Gerichtsstreitigkeiten der Eltern nach sich ziehen. In der Regel sind die Kinder auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres versichert, so lange sie unverheiratet oder in der Berufsausbildung sind und das 30 Lebensjahr nicht überschritten haben. Unterschiedliche Versicherungsgesellschaften können hier jedoch unterschiedliche Regelungen getroffen haben, so dass ein Blick ins Kleingedruckte unvermeidbar ist, um das Angebot auszuwählen, das zur eigenen Lebenssituation passt.

Private Rechtsschutzversicherung

In der Regel sind alle privaten Streitigkeiten abgesichert. Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, Streitigkeiten in der Schule, Verwaltungsstreitigkeiten und Konflikte im Sachenrecht (z. B. bei Kaufverträgen und Reparaturverträgen) werden ebenso durch die Versicherung abgedeckt wie Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt und Verfahren vor den deutschen Sozialgerichten. Auch die Kosten, die bei Familiensachen und Erbschaftsangelegenheiten entstehen, können von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

So vielfältig wie die Rechtsbereiche, in denen einen Rechtsschutzversicherung nützlich ist, so unterschiedlich sind auch die Preistipp und Produkte der Versicherungsunternehmen. Es ist also ratsam, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen, denn oftmals sind sehr spezielle und teure Rechtsstreitigkeiten vom Rechtsschutz ausgenommen.

Einen besonderen Fall ist der Strafrechtsschutz. Hier übernehmen die Versicherungen prinzipiell nur die Kosten eines Strafprozesses, wenn die Straftat nicht oder fahrlässig begangen wurde. Wer vorsätzlich handelt, kann keinen Versicherungsschutz bei der Verteidigung beanspruchen. Da die Frage, ob eine Tat vorsätzlich begangen wurde, oft erst im Rahmen des Gerichtsverfahren festgestellt wird, helfen die Versicherungen in der Regel bei der Verteidigung, solange der Vorsatz nicht gerichtlich festgestellt wurde.

Verkehrsrechtsschutz für Fußgänger und Radfahrer

Im Verkehr ist in rechtlicher Hinsicht besondere Vorsicht geboten. Denn in der Regel übernimmt eine Familienrechtsschutzversicherung nur die Kosten, wenn der Versicherte als Fußgänger, Radfahrer oder bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einen Rechtsstreit gerät. Für rechtliche Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einer Autobenutzung stehen, kommt die Familienrechtsschutzversicherung meistens nicht auf. Autofahrer sollten sich daher um eine Ergänzung des Rechtsschutzes bemühen, um auch bei Unfällen mit dem PKW auf die Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können.

Keine Berufsrechtsschutzversicherung

Ebenfalls von der Familien-Rechtsschutz-Versicherung ausgeschlossen, sind berufliche Konflikte. Wer gegen seinen Arbeitgeber klagen möchte, um gegen eine ungerechte Behandlung oder Kündigung vorzugehen, muss stattdessen eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen, die oft in Ergänzung zu anderen Versicherungen angeboten wird.

Im Fall der Falle

Im Falle eines gerichtlichen Auseinandersetzung ist es ratsam, so früh wie möglich, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Zwar können Leistungen regelmäßig erst dann in Anspruch genommen werden, wenn das Gerichtsverfahren läuft, weil der Versicherungsnehmer erst ab diesem Zeitpunkt zum Prozessbeteiligten wird. Doch bereits im Vorfeld bieten viele Versicherungen umfangreiche Beratungen an. Insbesondere haben die Versicherung oft Zugriff auf einen Pool von Anwälten, die die Vertretung übernehmen können. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass man gut Anwälte findet und nicht durch einen schlechten Anwalt die Erfolgschancen vor Gericht schmälert. In gewissen Fällen können sich die Versicherungen selbst in die Verhandlungen einschalten und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Wer sich im Vorfeld eines drohenden Gerichtsverfahren anwaltlichen Beistand holt, muss diese Kosten jedoch für gewöhnlich selbst tragen, denn in der Regel übernehmen die Versicherungen nicht die Kosten für eine vorbeugende Beratung.

Denken Sie an Ihre Rechtsschutzversicherung, bevor es zu spät ist

Leer geht auch derjenige aus, der die Rechtsschutzversicherung erst abschließt, wenn das Verfahren oder das Gerichtsprozess kurz bevor steht oder schon begonnen hat. In der Regel sehen die Versicherungsverträge eine Wartezeit von mehreren Monaten vor, um zu vermeiden, dass Menschen erst dann versichern, wenn tatsächlich Kosten entstehen. Das würde nicht nur die Versicherungskonzerne stark belastet, sondern auch dem Prinzip der Versicherung widersprechen. Deshalb gibt es auch keine Möglichkeit, die Wartezeiten zu umgehen.

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