Vaterschaftsanfechtung

Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaftsanfechtung kommt dann in Frage wenn Sie den begründeten Verdacht besitzen, trotz rechtlicher Vaterschaft nicht der biologische Vater zu sein? Dann besteht die Option der Vaterschaftsanfechtung. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Berechtigung, zum Ablauf und zu Fristen einer solchen Anfechtung.

Im Allgemeinen herrscht die Vermutung, der rechtliche Vater sei zugleich der biologische Vater. Bringt eine verheiratete Mutter ein Kind zu Welt, übernimmt der Ehemann automatisch die Position des rechtlichen Vaters. Bei außerehelichen Kindern akzeptiert ein Vater seine Rolle mit einer Vaterschaftsanerkennung. Drängt sich Ihnen als gesetzlicher Vater der Verdacht auf, nicht biologischer Erzeuger des Kindes zu sein, fechten Sie die allgemeine Vermutung an. Mit einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung geben Sie Ihre gesetzliche Vaterschaft ab.

Zweifel an der biologischen Vaterschaft?

Die Vaterschaftsanfechtung durch den betroffenen Mann:

VaterschaftsanfechtungVater ist nicht gleich Vater. Die Elternschaft untergliedert drei unterschiedliche Teilbereiche.

Der rechtliche Vater gilt als vom Gesetz in seiner Rolle anerkannt. Er übernimmt die Rechte und Pflichten eines Elternteils. Die persönliche Sorge des Kindes fällt ins Aufgabengebiet des sozialen Vaters. Zuletzt bleibt der biologische Vater. Letzterer gilt als Erzeuger durch seine männliche Keimzelle. Als Vater übernehmen Sie nicht zwangsläufig alle drei Rollen. Umgekehrt besitzt ein Kind möglicherweise mehr als einen Vater.

Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht: zu beachtende Fristen

Beabsichtigen Sie eine Vaterschaftsanfechtung, wenden Sie sich an das zuständige Familiengericht. Dort reichen Sie eine entsprechende Klage ein. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes. Achten Sie auf vorgeschriebene Fristen. Sie dürfen die Klage nicht beliebig lange aufschieben. Erlangen Sie Kenntnis von einem Umstand, der Sie als biologischer Vater ausschließt, beginnt die Frist zur Vaterschaftsanfechtung. Besagte Frist endet zwei Jahre nach der Kenntnisnahme. Die Zweijahresfrist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Hindert Sie als Anfechtungsberechtigter eine Drohung am Einreichen der Klage, wirkt sich der Umstand hemmend auf die Frist aus.

Alternativ zur gerichtlichen Anfechtung existiert die Option eines außergerichtlichen Verfahrens. Allerdings gilt die Möglichkeit ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Eltern waren verheiratet.
  • Die Geburt des Kindes fand nach dem Einreichdatum des Antrags zur Scheidung statt.

Berechtigte Personen einer Vaterschaftsanfechtung

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die zu einer Vaterschaftsanfechtung berechtigen Personen. Sie dürfen eine Klage vor dem Gericht einreichen, wenn Sie die Geburtsurkunde als rechtlichen Vater aufführt. Sofern Sie unter Eid sexuellen Kontakt zur Mutter in der Empfängniszeit versichern, gelten Sie als möglicher biologischer Vater. In diesem Fall besitzen Sie ebenfalls das Recht zur Vaterschaftsanfechtung, sofern Sie als Anfechtender der leibliche Vater des Kindes sind. Diesbezüglich gilt eine weitere Voraussetzung. Ihr Anfechtungsanspruch gilt nicht, sollte sich das Kind aktuell in einer familiär-sozialen Beziehung zu seinem rechtlichen Vater befinden.

Akzeptierte Gründe einer Klage gegen die Vaterschaft

Die Vaterschaftsanfechtung bindet das Gericht zwingend an einen begründeten Verdacht, wonach es sich beim rechtlichen und biologischen Vater um unterschiedliche Personen handelt. Zu den akzeptieren Gründen gehören die folgenden Punkte:

  • Sie als rechtlicher Vater äußern berechtigte Zweifel, ob das Kind aus Ihrer Ehe und somit von Ihnen als biologischen Vater stammt. Besagte Situation tritt zum Beispiel ein, wenn Sie von einem sexuellen Verhältnis der Mutter im Empfängniszeitraum zu einem anderen Mann erfahren.
  • Es liegt keine Möglichkeit einer Vaterschaft vor, da im fraglichen Zeitraum kein sexueller Verkehr zwischen Ihnen und der Mutter erfolgte.
  • Sie besitzen den Verdacht, das Kind stamme von einem anderen konkreten Mann. Gleichermaßen besteht der konkrete Verdacht der Abstammung von einem anderen Mann, wenn Sie als möglicher biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft einer anderen Person anfechten.
  • Ein nach Zustimmung von Ihnen und der Mutter durchgeführter Vaterschaftstest bestätigt die Diskrepanz zwischen rechtlichem und biologischem Vater.
  • Sie waren im Empfängniszeitraum nachweislich unfruchtbar.

Unwirksame Vaterschaftsanfechtung

Im Umkehrschluss existieren Punkte, die eine Vaterschaftsanfechtung ausschließen. Führen Sie ein Abstammungsgutachten ohne Einwilligung durch, liegt ein sogenannter heimlicher Vaterschaftstest vor. Dessen Ergebnis gilt als wertlos für Gerichtsverfahren und somit für die Vaterschaftsanfechtung. In der Praxis erweisen sich zudem Zweifel aufgrund äußerlicher Merkmale des Kindes als vor Gericht nicht statthaft. Außerdem entfällt das Recht einer Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung durch die Samenspende einer dritten Person.

Weitere berechtigte Personen

Als rechtlicher Vater besitzen Sie nicht als einzige Person das Recht zur Vaterschaftsanfechtung. Dasselbe Recht gilt für einen anderen Mann, der sexuellen Verkehr mit der Mutter hatte. Außerdem darf die Mutter ebenfalls die Vaterschaft anfechten. Die genannten Gründe bleiben bestehen. Nicht zuletzt akzeptiert das Gericht Anfechtungen durch das Kind. Der Vorgang bedarf bei einem minderjährigen Kind der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

Redaktion: Foerster, Anthofer, Bartholome,  Anna Nilsson,

Quellen, Literatur, Verweise:

Motiv © Rudie – Fotolia.com
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/341/vaterschaftsanfechtung-zeitnah-zur-geburt/

 

Transparenz: Dein Vertrauen ist uns wichtig: Dieser Artikel enthält Empfehlungs-Links, alle mit * oder markierten Verweise sind Affiliate-Links. Mit einem Einkauf unterstützt du unser Netpapa Projekt. Wir bekommen dafür eine kleine Provision dein Preis ändert sich nicht. Änderung der Preise möglich. Aktualisierung 20.04.2024 um 04:45 Uhr  [Anbieter & Hersteller Kontakt: post @ netpapa.de]

Das sagen andere über uns

Folgen und Mitmachen

Austausch mit über 40.000 Vätern in unserer Vätercommunity „Einfach Vater“