Vaterschaftsanerkennung

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Mit der Vaterschaftsanerkennung stehen Sie rechtlich abgesichert in der Rolle des Vaters: Bei außerehelich geborenen Kindern besitzen Sie als Vater die Möglichkeit, Ihre Vaterschaft anzuerkennen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie das Verfahren abläuft:

Im Hinblick auf den Begriff des Vaters existieren unterschiedliche Begriffe. Als biologischer Vater gilt der Erzeuger. Die persönliche Verantwortung und die Sorge des Kindes übernimmt der soziale Vater. Die Rolle des rechtlichen Vaters geht mit sämtlichen Elternpflichten und -rechten einher.

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Vaterschaftsanerkennung

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch übernimmt ein zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheirateter Mann die rechtliche Vaterschaft eines Kindes. Umgekehrt besitzt ein Kind bei einer ledigen Mutter zunächst keinen rechtlichen Vater. Sofern Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, folgt eine Vaterschaftsanerkennung. Mit der Unterschrift des zugehörigen Dokumentes gelten Sie vor dem Gesetz als Vater des neugeborenen Babys. Es besteht kein Bedarf an einer Vaterschaftsanerkennung, wenn ein Gericht deren Zuordnung übernimmt.

Voraussetzung für die Anerkennung der Vaterschaft

Die Möglichkeit der Anerkennung der Vaterschaft beginnt bereits während der Schwangerschaft. Allerdings gilt es, eine wichtige Voraussetzung zu berücksichtigen. Solange das Kind rechtlich gesehen einen anderen Vater besitzt, erkennt das Gesetz Ihre Vaterschaft nicht an. Die Anerkennung bleibt in diesem Fall unwirksam.

Es ist dabei unerheblich, ob Sie der biologische Vater sind. Sie besitzen das Recht, die rechtliche Vaterrolle zu übernehmen, obwohl eine andere Person als biologischer Erzeuger gilt. Die Vaterschaftsanerkennung stellt laut Gesetz eine freiwillige Willenserklärung dar. Zusätzlich erfordert Sie die Zustimmung der Mutter des Kindes.

Vaterschaftsanerkennung – Ablauf des Verfahrens

Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Sie persönlich. Das Gesetz schließt eine Vertretung durch Dritte aus. Sie erkennen Ihre rechtliche Vaterschaft in Anwesenheit einer Urkundsperson an. Dabei handelt es sich um einen Notar. Alternativ beurkunden Jugendämter, das Standesamt oder das Amtsgericht die Vaterschaft.

Als minderjähriger Vater bedarf die Anerkennung zudem der Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. Dasselbe gilt für die erforderliche Einwilligung einer minderjährigen Mutter. Die Erklärung von Vater und Mutter zur gesetzlichen Vaterschaft erfolgt gemeinsam oder getrennt. Die Vaterschaftsanerkennung erlangt ihre Gültigkeit, wenn alle erforderlichen Zustimmungen öffentlich beurkundet vorliegen.

In Ausnahmefällen geht die Vaterschaftsanerkennung zusätzlich mit der Zustimmung des Kindes einher. Besagter Fall liegt vor, wenn die Mutter nicht mehr die elterliche Sorge besitzt. Dafür entzieht ihr ein Gericht das Sorgerecht oder es handelt sich um ein volljähriges Kind. Die Vaterschaftsanerkennung erfordert infolgedessen bei Kindern unter 14 Jahren die Zustimmung des ihm zugewiesenen gesetzlichen Vertreters. Im Alter zwischen 14 und 18 Jahren benötigen Sie darüber hinaus die Einwilligung des Kindes.

Zusätzlich zur Anerkennungserklärung und der Zustimmungserklärung der Mutter benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass von Ihnen
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Antrag vor der Geburt: Nachweis über wahrscheinliches Geburtsdatum)
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • Bei gesetzlichem Vertreter: Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Person

Liegen alle erforderlichen Zustimmungen vor, reichen Sie die Dokumente ein. Übermitteln Sie dazu beglaubigte Abschriften an das zuständige Standesamt. Letzteres ermitteln Sie über den Geburtsort Ihres Kindes. Anschließend folgt die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde, in der Sie sich als Vater eintragen. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bereits während der Schwangerschaft, vermerkt Sie das Standesamt als Vater. Die Anerkennung der Vaterschaft beim Standes- oder Jugendamt erfolgt für Sie kostenlos. Allerdings verlangt der Notar Gebühren für seine Beurkundung. Stimmt die Mutter des Kindes dem Verfahren nicht zu, erhalten Sie das Recht zum Widerruf. Sie dürfen Ihre Vaterschaftsanerkennung widerrufen, sofern diese ein Jahr nach der Beurkundung noch unwirksam ist.

Motive der Vaterschaftsanerkennung

Die Motive einer Vaterschaftsanerkennung sind vielfältig. Oftmals veranlassen die nachfolgenden drei Gründe zum vorgestellten Verfahren:

  • Erbe
  • Sozialhilfe
  • Unterhalt

Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht zwischen dem Kind und seinem eingetragenen rechtlichen Vater ein Verwandtschaftsverhältnis. Damit gehen Erbansprüche des Kindes bei Tod des Vaters einer. Zudem begründen Sie mit der Vaterschaftsanerkennung Ihre Unterhaltspflicht. Außerdem fragen die zuständigen Behörden nach dem Vater des Kindes, wenn die Mutter Sozialhilfe beantragt. Ferner erlangt das Kind durch die Vaterschaftsanerkennung Sicherheit über seine eigene Abstammung. Das wirkt sich auf die Selbstsicherheit Ihres Kindes aus.

Zum Abschluss folgt ein kleiner Rat. Verbinden Sie die Anerkennung Ihrer Vaterschaft beim Jugendamt mit der Erklärung zum Sorgerecht. Dadurch sparen Sie sich den doppelten Aufwand. Hintergrund: Bei außerehelichen Kindern überträgt das Gesetz der Mutter das alleinige Sorgerecht.

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