Umgangsrecht des Vater

Umgangsrecht Vater mit Jungen

Das Umgangsrecht des Vaters gehört zu den Grundrechten eines jeden Vaters. Das Kind gehört naturgemäß zu beiden Elternteilen. Einige Lebensabschnitte, wie eine Trennung oder Scheidung verlangen jedoch nach einer Regelung des Umgangsrechts. Als liebender Vater beachten Sie folgende Aspekte.

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Gemäß § 1684 Abs. I BGB steht jedem Kind der Umgang mit beiden Elternteilen zu. So normal diese Regelung in einer intakten Familie anmutet, so schwierig gestaltet sie sich beim Umgangsrecht in problematischen Situationen.

Das Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind

Umgangsrecht Vater mit Jungen

Das Umgangsrecht beim Vater als juristisches und emotionales Minenfeld

Das Umgangsrecht als Vater beschäftigt nicht nur nationale Gerichte. Viel mehr regeln deutsche Gerichte zeitliche und juristische Grundlagen. Oftmals gelangten Streitigkeiten in diesem Bezug vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die europäische Menschenrechts-Konvention sieht vor, dass nationale Gerichte und insbesondere jeder Bürger das Privat- und Familienleben achtet. In der Folge stellte sich die Frage, ob das zeitweise Versagen des Umgangsrechtes durch den Vater konform ist. Der EGMR stellte fest, dass Störungen des väterlichen Umgangsrechtes nicht im Kindeswohl liegen. Das Kindeswohl gehört unstreitig zum Recht auf Achtung des Familienlebens. An diesem Maßstab hat sich das deutsche Umgangsrecht zu messen.

Bei getrennt lebenden Eltern bedarf diese Norm der Interpretation. Juristisch beinhaltet sie Rechte und Pflichten. Dazu zählen:

  • die Kenntnisnahme von der Gesundheit des Kindes,
  • vorbeugen vor Entfremdung,
  • das Bedürfnis nach Liebe auf beiden Seiten befriedigen.

Im Umkehrschluss hat kein Elternteil das Recht, dem anderen diese nachvollziehbaren Bedürfnisse zu untersagen. Das primäre Ziel, aus Ihrer Sicht, ist eine gütliche Einigung mit der Mutter des Kindes. Die Absprachen sind im Sinne des Kindeswohles zu treffen.

Was darf ich im Rahmen des väterlichen Umgangsrechts?

Am sinnvollsten für Sie und Ihr Kind sind individuelle Übereinkommen, die beide Seiten zufriedenstellen. Leider kommt es in der Praxis dennoch zu gerichtlichen Urteilen. Diese sehen regelmäßig vor, dass Sie, sofern das Kind nicht bei Ihnen lebt, alle zwei Wochen ein Umgangsrecht ausüben. Der Zeitraum erstreckt sich über ein Wochenende von 18 Uhr am Freitag bis 18 Uhr am Samstag. Plagt Sie die Sehnsucht, steht Ihnen ein unbeschränkter Telefon- und E-Mail-Kontakt frei. Dieser erfordert ein fortgeschrittenes Alter Ihres Kindes.

Während der Feiertage sieht das Umgangsrecht beim Vater vor, dass Sie Ihr Kind an mindestens zwei, wie beispielsweise ein Weihnachtstag und Ostersonntag, sehen. Hat Ihr Kind Geburtstag, dürfen Sie es selbstverständlich ebenfalls besuchen. Für die zeitlichen Abschnitte müssen Sie sich mit der Mutter einigen.

Die emotionale Sicht und ungeschriebene Gesetze

Ein Kind ist weder eine Ware mit rechtlichen Eigentumsnormen noch ein Grundstück mit Bebauungsvorschriften. Dementsprechend gibt es sowohl in der Justiz als auch im Sinne des Kinderschutzes ungeschrieben Verhaltensregeln. Diese resultieren überwiegend aus der jahrelangen Rechtsprechung europäischer und nationaler Gerichte. Die Kindsmutter hat kein Recht, Ihnen den Umgang mit dem Kind zu erschweren. Sie trägt eine Pflicht, positiv auf Ihre Beziehung zu Ihrem Nachwuchs einzuwirken. Jegliche Erschwernisse befinden sich nicht im Rahmen des Zulässigen.

Darüber hinaus verpflichtet das deutsche Familienrecht beide Elternteile zur Loyalität. Kommt die Kindsmutter dieser Pflicht nicht nach, stehen Ihnen rechtliche Mittel offen.

Was beeinträchtigt mein Umgangsrecht als Vater?

Die genannten Regelungen für das Umgangsrecht als Vater betreffen richterliche Entscheidungen. Diese enthalten keine universell anwendbare Formel. Zeitliche Einschränkungen erleben Sie beispielsweise als Beschäftigter im Schichtdienst. Ein Besuchsrecht am Wochenende verfolgt nicht den Zweck des Kindeswohls, wenn Sie an jedem Zweiten davon arbeiten. Folglich reden Sie mit der Kindsmutter. Eine Alternative bieten Ihre freien Tage. Kehren diese regelmäßig wieder, bietet sich das Verlagern Ihrer gemeinsamen Zeit auf diese an.

Darüber hinaus benötigen kleine Kinder deutlich mehr Zeit von beiden Elternteilen. Haben Sie ein Kleinkind oder Baby, teilen Sie die Versorgungszeit mit der Mutter auf. Eine Hürde stellt in getrennt lebenden Familien eine räumliche Distanz da. Hier hilft eine Verlängerung der Besuchszeit in Verbindung mit einer dem Kindesalter gerechten Zeit. Das Umgangsrecht als Vater steht nicht in Stein gemeißelt da. Sie haben das Recht, sich am Glück Ihres Kindes zu beteiligen. Das Umgangsrecht für den Vater während der Trennung orientiert sich auch an Ihrer Lebenssituation!

Nehmen Sie Ihr Recht wahr!

Die Normen sind Grundsätze. Im Mittelpunkt des Umgangsrechts steht Ihr Kind. Zu einer angemessenen Situation gehören der Vater und die Mutter. Sind Sie nicht in der Lage, einer gerichtlichen Entscheidung auszuweichen denken Sie daran, dass das Kindeswohl auch für Gerichte der Dreh- und Angelpunkt ist.

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[accordion] Redaktion: Foerster, Anthofer, Bartholome,  Anna Nilsson, [/accordion]
[accordion title=“Quellen, Literatur, Verweise:“]

Motiv © Gina Sanders – Fotolia.com
http://www.jugendaemter.com/index.php/egmr-entscheidung-der-deutschen-gerichte-leiblichem-vater-umgang-mit-seinen-kindern-zu-verwehren-berucksichtigte-nicht-das-kindeswohlinteresse/
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/umgangsrecht.html

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