Das Umgangsrecht für ledige Väter

zwei Mädchen verträumen die Zeit

Darf meine Freundin mir das Umgangsrecht verbieten?

Trennst Du Dich von Deiner Freundin, besitzt Du als leiblicher Vater Deiner Tochter das Umgangsrecht mit Deinem Kind. Aufgrund der früheren Gesetzeslage bestand für die ledige Kindesmutter keine Pflicht, dem Vater dieses einzuräumen. Jedoch sorgte die Reformierung des Gesetzes für mehr Rechte unverheirateter Väter.

Dies ermöglicht es Dir, das Recht auf Kontakt zu Deinem minderjährigen Kind wahrzunehmen und bei Bedarf gerichtlich einzufordern. Das Umgangsrecht mit beiden Eltern orientiert sich in jedem Fall an dem Kindeswohl.

Sorgen um mein Kind
Sorgen um mein Kind? © pahanchik – Fotolia.com

Das Umgangsrecht stellt einen relevanten Begriff des Familienrechts dar. Hierbei steht der Umgang des minderjährigen Kindes mit beiden Eltern im Vordergrund. Zudem berechtigt das Umgangsrecht den leiblichen Vater zu der Kontaktaufnahme und dem regelmäßigen Umgang mit dem Sohn oder der Tochter. In einigen Fällen bezieht sich das Umgangsrecht weiterhin auf dritte Personen, sodass Dein Kind beispielsweise über ein Umgangsrecht mit den Großeltern verfügt.

Als leiblicher Vater steht Dir das Umgangsrecht mit Deinem Kind gesetzlich zu. Dabei spielt es nach der heutigen Gesetzlage keine Rolle, ob Du mit Deiner Partnerin verheiratet bist oder ob Ihr ledig seid. Hält sie Dir das Umgangsrecht mit Deinem Nachwuchs vor, forderst Du es bei einem Familiengericht ein. Hier regelt sich diese Richtlinie im Zuge der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Umgangsrecht ist unabhängig von der Familienform

Bei der Durchsetzung des Umgangsrechts spielt die Familienform der betreffenden Partner keine Rolle. Das bedeutet, dass Du als unverheirateter Vater über dieselben Rechte verfügst wie ein verheirateter oder geschiedener Mann. Relevanz für dieses Recht erhält ausschließlich die belegte leibliche Vaterschaft. Somit erhältst Du mit dem Kind ausschließlich das Umgangsrecht, wenn es sich um Deinen leiblichen Nachwuchs handelt.

Das Umgangsrecht orientiert sich vorrangig an dem Grundsatz des Kindeswohls. Somit findet der Umgang mit Dir als leiblichen Vater ausschließlich dann statt, wenn der Kontakt dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Des Weiteren erhält in diesem Zusammenhang die Förderung der seelischen und geistigen Entwicklung eine tragende Rolle.

In beiden Fällen nimmst Du als Vater eine relevante Funktion als Bezugsperson ein. Selbst Kleinkinder benötigen die Vaterfigur für die frühkindliche Entwicklung. Fehlt der Vater, drohen dem Sprössling psychosoziale Folgen in Form von psychischen Auffälligkeiten und Bindungsängsten. Daher dient es dem Kindeswohl, dass Du das Umgangsrecht mit Deinem Nachwuchs erhältst. In einigen Fällen geschieht dies sogar gegen das Einverständnis der Kindesmutter.

Das Umgangsrecht und die Vaterschafts-Anerkennung

Lebst Du mit Deiner Partnerin ledig zusammen, unterzeichnest Du vor der Geburt des Kindes am besten eine Vaterschafts-Anerkennung. Damit kommt es zu der unzweifelhaften Anerkennung des ledigen Mannes als leiblicher Vater des Kindes. Das hindert Deine Partnerin daran, Dir das Umgangsrecht mit Deinem Sprössling vorzuenthalten. Als lediger Vater nimmst Du auch dann Kontakt mit Deinem Kind auf, wenn Deine ehemalige Freundin den Nachwuchs mit einem anderen Mann großzieht.

Die frühere Gesetzlage erlaubte dem leiblichen Vater ausschließlich einen Kontakt zu dem Kind, wenn bereits eine enge Vater-Kind-Beziehung existierte. Das neue Gesetz gewährt Dir als lediger Vater das Umgangsrecht mit Deiner Tochter, wenn Du die Verantwortung für sie übernimmst. Einen hohen Stellenwert nimmt in diesem Fall Dein Engagement als Papa ein. Bemühst Du Dich um einen regelmäßigen Kontakt – auch gegen den Willen der Mutter – steht Dir der Umgang mit dem Nachwuchs rechtlich zu.

Zieht Deine ehemalige Partnerin das Kind zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen Mann auf, bleibt Dein Umgangsrecht bestehen. Die Weigerung der rechtlichen Eltern führt nicht zu einem Kontaktabbruch mit Deinem Kind. Auch hierbei erhält der Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung Relevanz.

Das bleibende Umgangsrecht des ledigen Vaters

In Deutschland verfügt beinahe jedes dritte Kind über unverheiratete Eltern. Kommt es zu einer Trennung, greifen in diesem Fall nicht dieselben Regeln wie für verheiratete Paare. 90 Prozent der Kinder leben nach der Auflösung der Gemeinschaft bei der Mutter, die oftmals das alleinige Sorgerecht erhält. Dennoch gibt es für Deine Partnerin keine Möglichkeit, Dir das Umgangsrecht zu verbieten, sofern der Kontakt zu dem Nachwuchs dem Kindeswohl nicht schadet.

Es liegt in Deiner Verantwortung, für ein bleibendes Umgangsrecht mit Deiner Tochter zu kämpfen. Trotz der neuen Gesetzesregelung haben zahlreiche Kinder nach fünf Jahren keinen oder nur unregelmäßigen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater. Zum einen liegt das an dem oftmals gespannten Verhältnis zwischen dem Vater und der Kindesmutter, zum anderen sorgt eine schwächer werdende Vater-Kind-Beziehung für eine emotionale Distanz zwischen beiden.

Daher steht Dein Engagement als Vater im Vordergrund, um den Kontakt mit Deinem Kind aufrechtzuerhalten. In einigen Fällen versucht die Kindesmutter, Deinen Umgang mit dem Sprössling nach einiger Zeit zu unterbinden. Die Gründe hierfür liegen beispielsweise in einer neuen Beziehung oder einem Wohnortwechsel. Kommt es zu dem Vorenthalt des Umgangsrecht, gibt es für Dich mehrere Möglichkeiten:

  • Du wendest Dich an das Jugendamt, um eine Einigung mit Deiner Ex-Partnerin zu erzielen.
  • Du erstreitest Dein Umgangsrecht mit dem Kind vor dem Familiengericht.
  • Du beziehst Verwandte und Freunde mit ein, die zwischen Deiner Partnerin und Dir vermitteln.
  • Du wendest Dich an eine Vater-Bewegung oder einen entsprechenden Verein, um weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Umgangsrecht lediger Väter zusammengefasst

Als leiblicher Vater Deiner minderjährigen Tochter steht Dir das Umgangsrecht mit ihr rechtlich zu. Deine Partnerin besitzt keine Möglichkeit, Dir dieses Recht vorzuenthalten, sofern der Kontakt dem Kindeswohl dient. Um das Recht auf den Umgang mit dem Nachwuchs dauerhaft aufrechtzuerhalten, zeigst Du als Papa das nötige Engagement. Somit bleibt die Vater-Kind-Beziehung stabil.

weiterführend:

http://www.zdf.de/wiso/sorgerecht-fuer-ledige-vaeter-34414728.html

Buch: Stefan Heilmann: Die Gesetzeslage zum Sorge- und Umgangsrecht. Eine Bestandsaufnahme unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechungstendenzen

http://www.soziologie.uni-mainz.de/schneider/sub/wwwumgangsrecht.html

 

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