Väteraufbruch – Gleichstellung von Männern im Familienrecht

Familienrecht 2015

Familienrecht: Gleichstellung von Vätern und Müttern beim Sorgerecht

Die Gleichstellung von Männern im Familienrecht ist ein hart umkämpftes Thema. Die Regeln für verheiratete Paare sind auch im Falle einer Trennung und Scheidung eindeutig. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren nach der Trennung aus. Die Sorge-Erklärung macht es Vätern noch heute schwer, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind auszuüben.

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und betrifft alle rechtlichen Belange Ehe, Scheidung und Unterhaltsfragen betreffend. Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts. Sind Vater und Mutter eines Kindes verheiratet, erhalten sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.

Gleichstellung Familienrecht
Vater vs Mutter? © Robert Kneschke – Fotolia.com

Das neue Familienrecht stärkt die Väter

Weder Vater noch Mutter sind in der Lage ein gemeinsames Sorgerecht abzulehnen. Dies gilt ebenfalls, wenn die Eltern die Ehe erst nach der Geburt des Kindes eingehen. Im Falle einer Scheidung und Trennung verheirateter Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach wie vor bestehen.

Gleichstellung beim gemeinsamen Sorgerecht

Anders gestaltet sich die Situation, leben Vater und Mutter nicht in einer Ehe zusammen. Zwar regelt die Reform des Kindschafts-Gesetzes von 1998 ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren. Bisher erhielten unverheiratete Väter aber im Falle einer Trennung nur das Sorgerecht für ihr Kind, wenn die Mutter ihre Zustimmung gab. Leiblichen Vätern blieb lediglich das Umgangsrecht, in puncto Sorgerecht waren sie von der Mutter des Kindes abhängig. Ohne Zustimmung der Mutter erhielt ein Vater das Sorgerecht nach der Trennung für sein Kind nur unter zwei Bedingungen. Die Mutter verlor aufgrund einer Bedrohung des Kindeswohls das Sorgerecht oder die Mutter starb.

Im August 2010 erklärte das Bundesverfassungs-Gericht diese Klausel des Familienrechts als verfassungswidrig. Diese Regel verstößt gegen Artikel sechs Absatz zwei des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass Pflege und Erziehung Recht und Pflicht der Eltern sind, was den Vater natürlich mit einschließt. Er hat ebenso das Recht, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, wie die Mutter.

Kraft des Beschlusses des Bundesverfassungs-Gerichts hat das mütterliche Sorgerecht keinen Vorrang mehr vor dem väterlichen. Dies stärkt die Rechte des Vaters und ist ein hoffnungsvoller Schritt in Richtung Gleichstellung der Männer im Familienrecht. Endlich hast Du als Vater unabhängig von der Mutter das Recht, das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für Dein Kind nach der Trennung zu bekommen.

Abhängigkeit des gemeinsamen Sorgerecht

Wird Dir das alleinige Sorgerecht zugesprochen, lebt das Kind nach der Trennung bei Dir. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist das Wohl des Kindes entscheidend dafür, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Dieses hängt von einigen Faktoren ab:
•    Du als Vater erkennst die Vaterschaft an.
•    Das Gericht hält Dich für die Erziehung geeignet.
•    Du bietest Deinem Kind stabile Verhältnisse.
•    Dein Kind hat den ausdrücklichen Willen, bei Dir zu leben.
•    Dein Kind besitzt eine Bindung zu dir.
•    Dein Umfeld ist für Dein Kind geeignet.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Vater und Mutter gemeinsam über folgende Dinge das Kind betreffend entscheiden:
•    Wahl der Schulform,
•    Ausbildungs- und Berufswahl des Kindes,
•    Erziehung,
•    Verwalten des Vermögens des Kindes,
•    gesetzliches Vertreten,
•    Wohnungswechsel
•    und das Bestimmen des Aufenthalts des Kindes.
Darüber hinaus entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Beaufsichtigung und Pflege des Kindes.

Die Eltern haben beim gemeinsamen Sorgerecht die Pflicht, sich im Streitfall zu einigen. Ist die umkämpfte Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Leben des Kindes, haben die Eltern eine weitere Möglichkeit. Sie beantragen das Übertragen der Entscheidung auf einen Elternteil. Hier sind und waren Vater und Mutter gleichgestellt.

Die Sorge-Erklärung bleibt ein Hindernis

Die Gleichstellung der Männer im Familienrecht ist noch lange nicht abgeschlossen. Sind Vater und Mutter nicht verheiratet, ist noch immer eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht nötig, damit dieses in Kraft tritt. Es ist möglich, die Sorge-Erklärung vor der Geburt des Kindes und bis zu dessen Volljährigkeit abzugeben. Eine spätere Änderung dieser Erklärung ist unmöglich. Nur ein gerichtlicher Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts ist in der Lage, das dort festgelegte gemeinsame Sorgerecht zu ändern.

Wird keine Sorge-Erklärung abgegeben oder lehnt die Mutter diese Erklärung ab, bleibt das alleinige Sorgerecht weiterhin bei der Mutter. Daran änderte das Kindschaftsreform-Gesetz bei der letzten Reform 2010 nichts. Hierbei handelt es sich weiterhin um eine fehlende Gleichstellung der Männer im Familienrecht. Ein zukünftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird zeigen, ob sich daran etwas ändert.

Die Gleichstellung der Männer ist ausbaufähig

Mehrere Reformen, 1998 und 2010, stärkten das Recht der Männer auf ein gemeinsames Sorgerecht im Falle einer Trennung von Vater und Mutter. Die Gleichstellung der Männer im Familienrecht ist jedoch noch nicht abgeschlossen, bevor sich die Bedingungen der Sorge-Erklärung nicht ändern. Sie macht Dich als Vater noch immer von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn keine Ehe besteht. Dies wird sich in Zukunft hoffentlich für Dich ändern.

 

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