Die Aufsichtspflicht der Eltern über Ihre Kinder

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Aufsichtspflicht Fakten
Aufsichtspflicht der Eltern im öffentlichen Raum

Was müssen Eltern zur gesetzlichen Aufsichtspflicht Ihrer Kinder wissen

Neugierig, voller Tatendrang und entdeckungsfreudig – sind Attribute, die auf jedes Kind zutreffen. Die eigentlich durchaus positiven Eigenschaften stellen ein Problem dar, wenn sie die Aufsichtspflicht der Eltern betreffen. Doch was versteht der Gesetzgeber darunter? Die Formulierung „Eltern haften für ihre Kinder“ begegnet Dir an jedem Spielplatz. Bedeutet das zwangsläufig, dass Du Dein Kind zu jeder Zeit nicht aus den Augen verlieren darfst? Im weiteren Verlauf erwarten Dich ausführliche Informationen rund um das Thema der elterlichen Aufsichtspflicht.

Aufsichtspflicht Fakten
Aufsichtspflicht der Eltern im öffentlichen Raum

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben

Die rechtliche Grundlage bildet Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er ernennt die Sorgeberechtigten zu den aufsichtspflichtigen Personen. Das nimmt Dich als Vater genauso wie die Mutter Deines Kindes in die Verantwortung. Dadurch erhalten auch Kindergärtner sowie Lehrer eine Aufsichtspflicht für die Kindergarten- beziehungsweise Schulzeiten.

Straf- und zivilrechtliche Folgen drohen

Verletzten Eltern ihre Aufsichtspflicht drohen ihnen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Daher empfiehlt es sich, bereits vor einem etwaigen Vorfall Erkundigungen über den Sachverhalt einzuholen. Anderenfalls liegt die Beweispflicht bei Dir, wenn sich Dein Kind verletzt oder einen Schaden anrichtet. Das bedeutet: Es gilt als Deine Aufgabe, einen Nachweis zu erbringen, dass keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag.

Verständnis der Aufsichtspflicht

Generell trägst Du im Rahmen der Aufsichtspflicht Sorge dafür, dass Dein Kind nicht sich selbst oder anderen Personen Schaden zufügt. Insofern wärst Du auf der sicheren Seite, wenn Du es ständig im Auge behältst. Gehe davon aus, dass sich die Begeisterung Deines Nachwuchses in Grenzen hält, sofern Du das konsequent durchführst. Insbesondere ältere Sprösslinge pochen auf die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Daher ergänzt der Gesetzgeber, bei der „Erziehung berücksichtigen Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu einem selbstständigen und verantwortungsbewussten Handeln.“

Die Aufsichtspflicht der Eltern geht folglich nicht zwangsläufig mit einer ständigen Kontrolle einher. Stattdessen hängt die Entscheidung, wann ein Kind alleine zurechtkommt, in erster Linie von dessen Reife ab. Beurteile, ob Dein Kind die Fähigkeit besitzt, Gefahren abzuwägen und wie verantwortungsbewusst es sich verhält.

Gerichtsurteile als Indikator

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Anwesenheits- und Aufsichtspflicht der Eltern in der Praxis geben Gerichtsurteile Aufschluss. Der Rechtsprechung zufolge stellt das kurzzeitige Alleinlassen der Kinder ab einem Alter von drei Jahren keine Verletzung der Pflicht dar. Darunter fällt beispielsweise der Gang in den Keller. Allerdings gilt es in diesem Fall zwingend zu beachten, dass das Kind keinen Zugang zu Gefahrenquellen besitzt. Kontrolliere den Raum beispielsweise auf geöffnete Fenster, brennende Kerzen oder heiße Herdplatten.

Kleinkinder benötigen eine Bezugsperson. Fehlt diese, fühlen sich die Kinder unsicher oder sogar ängstlich. Vermeide derartige Trennung, falls Dein Nachwuchs wie beschrieben reagiert. Ohnehin achtest Du darauf, dass Deine Kinder bis zu einem Alter von vier Jahren nie längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben.

Bei Vierjährigen geht die Rechtsprechung von Überwachungs-Intervallen im Rhythmus von höchstens zehn bis 15 Minuten aus. Spielt Dein Nachwuchs im Garten oder im Hof, zwingt Dich das Gesetz, in den genannten Abständen nach ihm zu schauen. Ab einem Alter von sechs Jahren reicht der Augenkontakt alle halbe Stunde aus. Im höheren Kindergarten-Alter geht es in Ordnung, wenn das Kind einen Nachmittag alleine zu Hause verbringt.

Tipps zum Umgang mit der Aufsichtspflicht

Maria Große Perdekamp von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, rät Dir, vor derartigen Situationen mit Deinem Kind eindeutige Regeln zu vereinbaren. Weise Dein Kind ausdrücklich darauf hin, nicht die Türe zu öffnen, nicht den Herd einzuschalten oder nicht zu zündeln und sonstige gefährliche Aktionen zu meiden.

Je älter das Kind ist, desto großzügiger zeigt sich die Rechtsprechung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht der Eltern. Dennoch legt der Gesetzgeber Wert auf die Umstände. Achte darauf, dass Dein Nachwuchs Bescheid weiß, wie es Dich erreicht. Es bietet sich an, Deine Handynummer auf einer Kurzwahl-Taste zu speichern.

Halte zudem die angekündigte Uhrzeit Deiner Rückkehr ein. Das erzeugt Sicherheit beim Kind, wenn es sich alleine zu Hause aufhält. Umgekehrt führt eine Verspätung Deinerseits zu schlimmsten Ängsten und Sorgen. Erkundige Dich später, wie sich Dein Nachwuchs währenddessen fühlte. Lasse Dein Kind nur alleine zu Hause, wenn es sich damit einverstanden zeigt.

Fazit: Eltern entscheiden, ab wann und wie lang ein Kind allein bleibt

Zusammengefasst schreibt das Gesetz eine Aufsichtspflicht der Eltern vor. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter das Bedürfnis nach Selbstständigkeit. Diese Einschätzung teilt auch der Gesetzgeber. Daher kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen Aufsichtspflicht, dem Freiheitsdrang und der persönlichen Entwicklung des Kindes zu mehr Selbstständigkeit.

Beobachte Deinen Sohn oder Deine Tochter genau, wie es sich verhält und welche Entscheidungen es alleine trifft. Anhaltspunkte bezüglich der Aufsichtspflicht der Eltern liefern die genannten Gerichtsurteile. Letztendlich bestimmst Du, wann und wie lange sich Dein Kind alleine aufhält. Das hängt von dessen individueller Entwicklung, dem Gefühl für gefährliche Situationen und dem Verantwortungs-Bewusstsein ab.

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