Wechselmodell: Gemeinsam finanzielle Spielräume nutzen

Wechselmodell
Umgang mit Geld im Wechselmodell Copyright: ilixe48, bigstockphoto

Rechtliche Voraussetzungen und finanzielle Folgen des Wechselmodells sind gesetzlich nicht geregelt; die Familiengerichte entscheiden uneinheitlich. Wählen Trennungspaare den einvernehmlichen Weg zur paritätischen Elternvereinbarung, dann können sie Regelungslücken fair und für ihre Familie passend schließen.

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Dr. Isabell LütkehausDie Autorin Dr. Isabell Lütkehaus stellt Lösungsideen für Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Kindesunterhalt im Wechselmodell vor. Dr. Isabell Lütkehaus arbeitet als Mediatorin (BAFM, BM) und Rechtsanwältin seit über zehn Jahren mit Paaren, die nach Trennung und Scheidung Familie bleiben und hierfür einvernehmliche Regelungen finden möchten.

[lwptoc title=“Drei Finanzthemen bei einer Trennung mit Kindern:“]

Wünscht sich ein Vater das Wechselmodell, dann bringt der einvernehmliche Weg einige Vorteile mit sich, vor allem können sämtliche Finanzfragen passend für die individuelle Familiensituation geregelt werden. Und weitgehend unabhängig von etwaigen gesetzlichen Regelungen, die größtenteils noch vom Residenzmodell ausgehen und daher bei paritätischer Betreuung, also ca. zehn Prozent aller getrennt lebenden Familien, ohnehin nicht gut passen.

Beim Residenzmodell hat der mehr betreuende und weniger berufstätige Elternteil häufig einen rechtlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt. Umgang im Wechselmodell wäre für diesen Elternteil (bei ca.80% der Trennungspaare ist dies die Mutter) finanziell nachteilig, da zumindest bei einer gerichtlichen Entscheidung dann (bis auf wenige Ausnahmen) diese Ansprüche entfielen. So kann es vorkommen, dass eine Mutter das Wechselmodell u.a. deshalb nicht möchte, weil sie auf finanzielle Zuwendungen angewiesen ist. Weil sie direkt nach der Trennung beruflich noch nicht so gut dasteht, und ihr kompletter Wiedereinstieg möglicherweise noch eine gewisse Übergangszeit dauert, selbst bei einer paritätischer Betreuung der Kinder. Finanzielle Erwägungen werden häufig nicht so gern angesprochen, sondern erst deutlich, wenn Trennungseltern sich für eine einvernehmliche Regelung zusammensetzen, zuhause am Küchentisch oder im Rahmen einer Mediation, und ihre Sorgen und Bedenken offen austauschen.

Wünscht sich ein Vater das Wechselmodell und verfügt er über einen gewissen finanziellen Spielraum, dann kann er passend zur aktuellen beruflichen Situation und tatsächlichen Finanzlage beider Elternteile anbieten, die monetären Nachteile gegenüber dem Residenzmodell teilweise und vorübergehend auszugleichen.

1) Betreuungsunterhalt im Wechselmodell

Betreuungsunterhalt als finanzielle Unterstützung und Ausgleichszahlung für den Elternteil, der sich vor allem um das Kind (i. a. R. bis zu 3 Jahren) kümmert und sich dadurch beruflich weniger engagieren kann

Die gesetzliche Regelung zum Betreuungsunterhalt (§ 1615 BGB) passt dem Wortlaut nach beim Wechselmodell insofern nicht, als hier beide Eltern sich gleichermaßen kümmern und beiden vergleichbare Spielräume für ihre berufliche Tätigkeit bleiben. In Wirklichkeit kann es zwischen den Eltern dennoch deutliche Unterschiede in Einkommen und beruflichen Chancen geben. Und dies außerdem über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus.

So, wenn bei einer Familie die Mutter direkt nach der Geburt einige Zeit zuhause blieb bzw. in Teilzeit arbeitete und die Eltern sich trennen, wenn das Kind z.B. vier Jahre alt ist. Das bereits entstandene Ungleichgewicht lässt sich dann nicht bei allen innerhalb kürzester Zeit ausgleichen, selbst wenn beide Eltern nach der Trennung gleich viel Betreuungszeit übernehmen. Vielmehr benötigt die Mutter nach der Trennung einige Zeit, um sich finanziell unabhängig aufzustellen. Wünscht sich ein Vater das Wechselmodell, dann kann er anbieten, für die Erleichterung dieser Übergangszeit die Mutter zeitlich
begrenzt finanziell zu unterstützen, jenseits der gesetzlichen Regelungen. Dies kommt nebenbei der gesamten Familie zugute, weil die Mutter während der ohnehin belastenden ersten Phase des familiären Umbruchs dadurch dann weniger unter finanziellem Druck steht und weiterhin für die Kinder da sein kann, bis der Übergang zu einer Familie mit zwei Zuhause gut gelungen ist.

2) Kindergeld im Wechselmodell

Kindergeld als staatliche Leistung für Eltern

Echte Regelungslücken gibt es beim Wechselmodell im Bezug auf das Kindergeld, denn sowohl Melderecht als auch Kindergeldrecht sehen zwei gleichwertige Zuhause nicht vor. Rechtlich steht das Kindergeld beiden Eltern zu, und bezieht es, kurz gesagt, derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. gemeldet ist. Bei zwei Kindern können die Wohnsitze aufgeteilt werden, dann erhält jeder ein Kindergeld, bei einem Kind müssten sie sich jedoch auf einen Elternteil einigen. Dann kann geregelt werden, dass dieser davon etwaige Kosten begleicht, die Hälfte an den anderen Elternteil überweist oder das Geld fließt auf ein gemeinsames Kinderkonto. Manche Eltern entscheiden beim Wechselmodell, dass derjenige Elternteil, der weniger verdient, als Ausgleich das gesamte Kindergeld behalten darf.

Mehr zum Wechselmodell lesen: Isabell Lütkehaus Umgang im Wechselmodell: Eine Familie, zwei Zuhause

Umgang im Wechselmodell: Eine Familie, zwei Zuhause: Gleichberechtigte...
Umgang im Wechselmodell: Eine Familie, zwei Zuhause: Gleichberechtigte... *
  • Lütkehaus, Isabell (Autor)

3) Kindesunterhalt im Wechselmodell

Kindesunterhalt zur Deckung der kinderbezogenen Kosten

Kindesunterhaltes (§§ 1601 ff BGB) wird als Finanzausgleich vom weniger betreuenden Elternteil an den überwiegend betreuenden Elternteil geleistet, da dieser durch das Zusammenleben sogenannten  Naturalunterhalt in Form von Ernährung, Wohnraum, Heizung etc. leistet. Gesetze sowie die von Gerichten und Jugendämtern herangezogene Düsseldorfer Tabelle gehen hier vom Grundsatz “einer betreut, einer bezahlt” aus, also vom Residenzmodell mit zeitlich begrenzten Umgang des anderen Elternteils, z.B. an jedem zweiten Wochenende. Da beim Wechselmodell beide gleichermaßen betreuen, passt diese Regelung nicht und entfällt (bis auf wenige Ausnahmen) ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Und das, obwohl die Monatsmiete für eine kindgerechte Wohnung meist den Hauptanteil der Fixkosten ausmacht, und diese nicht
günstiger wird, nur weil das Kind mehr Zeit auch beim anderen Elternteil verbringt. Nun kann versucht werden, rechtlich dennoch einen Anspruch herzuleiten, beispielsweise weil ein Elternteil doch etwas mehr betreut oder der andere deutlich mehr verdient.

Oder die Eltern lösen sich vom Anspruchsdenken und lenken stattdessen den Blick auf das Kind, und was dieses monatlich benötigt. Hierfür kann zunächst eine Bedarfsliste aufgestellt werden mit sämtlichen kindbezogenen Kosten: Fixkosten, vor allem Mietanteil, Kita-Gebühren und Schulgeld, monatliche Auslagen z. B. für Sport und Musik, variable Kosten, z. B. für Lebensmittel sowie außergewöhnliche Auslagen wie Zahnspange, Familienfeiern, Klassenfahrten. Dann wird überlegt, wer welchen Anteil trägt, was ihm oder ihr wichtig ist, wer welchen Anteil leisten kann und möchte.

Individuelle Regelungen können erarbeitet werden, z.B. die Eröffnung eines gemeinsamen Kinderkontos, worauf das Kindergeld fließt und von dem sämtliche Fixkosten abgehen sowie jeder bis zu einem bestimmten Betrag per Karte/Überweisung einkaufen darf. Absprachen können getroffen werden, ab welchem Betrag hälftig geteilt wird, zum Beispiel für teure Winterkleidung. Oder jeder Elternteil bezahlt das, was ihm wichtig ist und er dem Kind gönnen möchte, der eine die Privatschule, der andere den Lieblings-Freizeitsport.

Setzen Trennungspaare sich gemeinsam an einen Tisch, dann können sie Regelungslücken schließen und individuell passende Finanzlösungen erarbeiten. Sie können existenzielle Sorgen offen ansprechen und
Übergangszeiten durch finanzielle Unterstützung erleichtern. Und sie leben dadurch ihren Kindern vor, wie herausfordernde Umbruchphasen gemeinsam überwunden werden können. Sie signalisieren, dass sie trotz persönlicher Differenzen den anderen als Co-Elternteil schätzen und bereit sind, ein gemeinsames Ergebnis zu erarbeiten, weil Erhalt der Familie und Wohl der Kinder für sie an erster Stelle stehen. Für die Zukunft als Familie ist dies mindestens genauso wichtig wie die Wahl des passenden Umgangsmodells.

Dr. Isabell Lütkehaus

ist Autorin von “Umgang im Wechselmodell” und “Guter Umgang für Eltern und Kinder”, beide erschienen bei CHBeck und dtv.

Wechselmodell

Buchtipp: Guter Umgang für Eltern und Kinder: Ein Ratgeber bei Trennung und Scheidung

Guter Umgang für Eltern und Kinder: Ein Ratgeber bei Trennung und...
Guter Umgang für Eltern und Kinder: Ein Ratgeber bei Trennung und... *
  • Lütkehaus, Isabell (Autor)

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