Das solltest Du zu Unterhaltszahlungen nach der Trennung wissen

Eine Trennung ist nicht nur emotional schwierig, sondern bringt oft auch finanzielle Fragen und Verpflichtungen mit sich. Besonders das Thema Unterhaltszahlung kann schnell komplex und streitanfällig werden. Unterhaltszahlungen dienen dazu, die Grundbedürfnisse deines Kindes oder deines ehemaligen Partners zu decken. Doch wie genau wird die Höhe des Unterhalts berechnet? Wann bist du von der Unterhaltszahlung befreit? Und wie verhält es sich, wenn der Partner sich weigert, zu zahlen? In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Tipps zur Unterhaltszahlung nach einer Trennung.


Was ist Unterhalt und wann wird er gezahlt?

Unterhalt ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. Es ist ein Beitrag zum Lebensunterhalt, der eine Person leistet, um eine andere finanziell zu unterstützen. Unterhalt kann durch Geldzahlungen, Sachleistungen oder auch durch die Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes geleistet werden. Das bedeutet, dass in vielen Fällen ein Elternteil für die Erziehung zuständig ist, während der andere Elternteil seinen Beitrag durch finanzielle Unterstützung leistet. Besonders im Wechselmodell, bei dem das Kind gleichermaßen bei beiden Elternteilen lebt, werden die Unterhaltszahlungen anteilig nach dem Einkommen beider Elternteile berechnet.


Wie berechnet sich die Höhe des Unterhalts?

Die Höhe des Unterhalts wird in Deutschland durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Diese Tabelle berücksichtigt das durchschnittliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Kindes sowie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Das Einkommen wird dabei um bestimmte Posten bereinigt, wie berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge oder zusätzliche Versicherungen. Die Tabelle bietet zwar Orientierung, jedoch sollte im Zweifel ein Anwalt hinzugezogen werden, um eine genaue Berechnung vorzunehmen.

Tipps zur Unterhaltsberechnung:

  1. Dokumentiere dein Einkommen und deine Ausgaben: Durch eine klare Übersicht kannst du prüfen, ob du Anspruch auf Abzüge hast.
  2. Berechne alle notwendigen Posten: Besonders Aufwendungen für die Altersvorsorge oder berufsbedingte Kosten können die Berechnung beeinflussen.
  3. Ziehe rechtzeitig juristische Beratung hinzu: Ein Anwalt für Familienrecht kann dir helfen, die Berechnung korrekt und rechtssicher durchzuführen.

Wann muss kein Unterhalt gezahlt werden?

Auch wenn grundsätzlich jeder Elternteil zur finanziellen Unterstützung verpflichtet ist, gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen, wie bei schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit, kann es vorkommen, dass der Unterhaltspflichtige von der Zahlung befreit wird. Auch wenn das Kind selbst über ein hohes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, kann der Unterhalt entfallen. Hier einige wichtige Punkte:

  1. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ernsthaft krank ist und somit kein über den Selbstbedarf hinausgehendes Einkommen erzielen kann.
  2. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil trotz aller Bemühungen arbeitslos ist.
  3. Wenn das Kind über eigenes Einkommen, z. B. durch Erbe oder eigene Arbeit, verfügt.

Was tun, wenn der Partner sich weigert, Unterhalt zu zahlen?

Wenn der zahlungspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen vom Staat zu beantragen. Diese Vorschussleistungen werden zunächst vom Staat übernommen, der sich die Beträge jedoch beim Unterhaltspflichtigen zurückholt. Laut Bundesministerium für Familie sind viele Alleinerziehende auf diese Leistungen angewiesen. Allein im Jahr 2018 bezogen 800.000 Kinder in Deutschland Unterhaltsvorschussleistungen.


Kann man Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ist der Kindesunterhalt steuerlich nicht absetzbar, da hierfür in der Regel Kindergeld oder Kinderfreibeträge in Anspruch genommen werden können. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat, können Unterhaltszahlungen absetzbar sein. Auch Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.


Ab wann muss man keinen Unterhalt mehr zahlen?

In der Regel endet die Unterhaltspflicht, sobald das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium beendet hat und in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer dauerhaften Behinderung des Kindes, kann die Unterhaltspflicht jedoch auch lebenslang bestehen. Weigert sich das Kind ohne triftigen Grund, eine Ausbildung zu beginnen oder zu arbeiten, kann es ebenfalls sein, dass die Unterhaltspflicht entfällt.


Ändert sich der Unterhalt bei einem Umzug, Volljährigkeit oder einer Ausbildung des Kindes?

Wird das Kind volljährig, ändert sich auch die Unterhaltspflicht, denn ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen für den Lebensunterhalt aufkommen müssen. Bezieht das Kind eine Ausbildungsvergütung, verringert sich der Unterhalt oft entsprechend. Verdient das Kind beispielsweise durch eine Ausbildung genug, um seinen Bedarf zu decken, entfällt der Unterhalt.


Muss ich auch meinem Ex-Partner Unterhalt zahlen?

Es gibt auch Fälle, in denen der unterhaltspflichtige Partner zur Zahlung an den Ex-Partner verpflichtet ist. Dieser sogenannte Trennungs- oder Aufstockungsunterhalt kann beispielsweise dann greifen, wenn der Ex-Partner während der Ehe nur in Teilzeit gearbeitet hat oder durch Krankheit nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Auch wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden, kann sich hier eine Unterhaltspflicht ergeben.


Checkliste: Unterhaltszahlungen bei Trennung

Hier eine praktische Checkliste, um alle wichtigen Punkte im Überblick zu behalten:

  1. Einkommen dokumentieren: Führe eine detaillierte Liste über Einkünfte und Ausgaben.
  2. Unterhaltshöhe berechnen: Nutze die Düsseldorfer Tabelle und berechne anhand deines bereinigten Nettoeinkommens.
  3. Abzüge prüfen: Prüfe, ob du berechtigte Abzüge wie Altersvorsorge geltend machen kannst.
  4. Anwaltliche Beratung: Besonders bei komplizierten Berechnungen ist der Anwalt hilfreich.
  5. Staatliche Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn der Ex-Partner nicht zahlt, hilft der Staat mit Unterhaltsvorschussleistungen.
  6. Steuerliche Absetzbarkeit prüfen: Prüfe, ob deine Unterhaltszahlungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Fazit

Das Thema Unterhalt ist komplex und emotional aufgeladen. Oft wird dabei vergessen, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen sollte. Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine erste Orientierung zur Berechnung des Unterhalts, aber es ist wichtig, sich fachlich beraten zu lassen. Ich persönlich rate dazu, bei Trennungen immer frühzeitig eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und es wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Mein abschließender Rat: Schaffe klare Regelungen mit deinem Ex-Partner und setze Prioritäten für das Wohl des Kindes.