Gemeinsames Sorgerecht der getrennten Eltern » Wer hat was zu sagen?

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Entscheidungen beim gemeinsamen Sorgerecht Copyright: VadimGuzhva, bigstockphoto.com

Kommt es bei verheirateten oder unverheirateten Paaren zu einer Trennung, leiden speziell die Kinder darunter. Sie fühlen sich vom Streit der Eltern direkt betroffen und glauben, diesen zu verschulden. Zudem leiden die Sprösslinge unter dem Gefühl, zwischen den Stühlen zu sitzen. Kommt es zu einem gemeinsamen Sorgerecht bei getrennten Eltern, stellt sich die Frage: Wer hat was zu sagen?

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Viele Elternteile untergraben die Autorität des Ex-Partners, wir möchten euch mit unserem Artikel einen Handlungsfaden zur Seite stellen um dies zu verhindern.

Steht eine Trennung bevor, solltest Du Dich im Vorfeld über die rechtlichen Belange beim gemeinsamen Sorgerecht informieren.

  • Gemeinsames Sorgerecht für getrennte Eltern erweist sich für die Kinder als vorteilhaft, da sie vom Kontakt zu beiden Elternteilen profitieren.
  • Viele Eltern fragen sich, was das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet.
  • Im Ernstfall hilft das Familiengericht, den gemeinsamen Umgang mit dem Nachwuchs zu regeln.
  • Gemeinsames Sorgerecht bei getrennten Eltern: Wer hat was zu sagen? – diese Frage klärt ein Familienrechtler im Rahmen einer Mediation.
  • Angelegenheiten des täglichen Lebens triffst Du ohne Absprache mit Deiner Ex-Partnerin.
     

Wer hat was zu sagen?

Die Spannungen beim gemeinsamen Sorgerecht hängen oft mit unterschiedlichen Erziehungsansichten der Eltern zusammen. Dabei arten kleine Konflikte zu scheinbar unüberwindbaren Hürden aus. Viele Elternteile wünschen sich beim Leben ihres Kindes ein vollständiges Mitspracherecht. Dadurch wissen getrennte Väter und Mütter oft nicht, welche Belange sie allein entscheiden dürfen. Bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht steht daher eine Frage im Raum: Wer hat was zu sagen?

Verheiratete Eltern besitzen das gemeinsame Sorgerecht für ein vor oder während der Ehe geborenes Kind. Dabei handelt es sich beim rechtlichen Vater nicht zwingend um den Erzeuger des Sprösslings. Nach einer Scheidung bleibt diese gemeinsame Sorge bestehen. Ein Sorgerechtsentzug findet ausschließlich auf Antrag eines der Elternteile oder durch das Familiengericht statt.

Sorgerecht bei gleichgeschlechtlichen Partner

Verpartnerst Du Dich erneut mit einem gleichgeschlechtlichen Partner, erhält dieser das „kleine Sorgerecht“. Dieses erlaubt eine Mitbestimmung bei alltäglichen Belangen. Hierbei kommt es darauf an, dass die Entscheidungen keine unabänderlichen Auswirkungen auf den Nachwuchs nehmen.

Sorgerecht bei unehelichen Kindern 

Bei unehelich geborenen Kindern geben die Eltern eine Sorgeerklärung ab. Mit dieser klären sie ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht. Verweigert Dir Deine Partnerin diese Erklärung, steht es Dir frei, sie gerichtlich einzufordern. Das funktioniert, sofern die Mutter im Vorfeld das alleinige Sorgerecht übernahm und das Kind minderjährig ist.

Inhalte des gemeinsamen Sorgerecht?

Beim gemeinsamen Sorgerecht bei getrennten Eltern fragen sich diese häufig: Wer hat was zu sagen? Ebenso herrscht in vielen Fällen Unklarheit, was die gemeinsame Sorge um den Nachwuchs bedeutet. Dieses Recht besagt, die Eltern verpflichten sich, die Verantwortung für das gemeinsame, minderjährige Kind zu übernehmen. Dabei bezieht sich die elterliche Sorge auf:

  • das Wohlergehen des Sprösslings,
  • die Versorgung und
  • das Vermögen des Kindes.

Bei der Sorge um den Nachwuchs berücksichtigen die Eltern dessen Entwicklungsstand und die Persönlichkeit. Des Weiteren obliegt es ihnen, den Umgang mit dem anderen Partner und weiteren Bezugspersonen zu fördern. Bei diesen Personen handelt es sich beispielsweise um die Großeltern oder die Geschwister. Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit, versuchen die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, sich zum Wohle des Sprösslings zu einigen.

Um die Frage „Wer hat was zu sagen?“ bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zu klären, wendest Du Dich an das Familiengericht. Alternativ informieren Mitarbeiter vom Jugendamt, welche Faktoren die gemeinsame Sorge um das Kind beinhaltet. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • das Recht auf die Namensgebung,
  • Recht auf Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung,
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • sowie das Umgangsrecht.

Ebenso steht es Elternteilen mit einem gemeinsamen Sorgerecht zu, die Gesundheitsfürsorge für den Nachwuchs zu übernehmen. Beispielsweise klären sie grundlegende Entscheidungen zu Gesundheitsfragen und ärztlichen Behandlungen. Brauchst Du bei der Erziehung Deines Kindes Hilfe, beanspruchst Du sie ohne Absprache mit der Mutter beim Jugendamt. Zudem regelt das gemeinsame Sorgerecht die Entscheidung über das Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen. Des Weiteren bezieht sich die gemeinsame Sorge auf:

  • die Bestimmung der religiösen Erziehung,
  • Bestimmung über die Freizeitgestaltung,
  • Pass- und Meldeangelegenheiten,
  • die Vermögenssorge.
     

Was entscheiden getrennte Eltern gemeinsam?

Wer hat was zu sagen? Die Frage stellt sich bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, wenn es um gemeinsame Entscheidungen geht. Bei mehreren Belangen besteht die Notwendigkeit, Deine Ex-Partnerin mit einzubeziehen. Beispielsweise tritt dieser Fall ein, wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht. Gemeinsam entscheidet Ihr zudem über die Wahl der Erziehungsgrundsätze und die Gesundheitsfürsorge. Kindergarten- und Schulangelegenheiten unterliegen ebenfalls der gemeinsamen Entscheidungsgewalt der Sorgeberechtigten.

Tipp: Kinder profitieren nach einer Trennung vom regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Dadurch fühlen sie sich weniger gestresst. Zu dem Ergebnis kamen Forscher der Universität Stockholm in einer Studie aus dem Jahr 2001.

Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden

Wer hat was zu sagen? Bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht führt die Frage oft zum Streit. Stehen Angelegenheiten des täglichen Lebens bevor, obliegt dem betreuenden Elternteil die Entscheidungsgewalt. Diese Alleinentscheidungsbefugnis bezieht sich auf Belange, die im Alltag auftreten. Dazu gehört beispielsweise die Zustimmung zu Klassenfahrten oder Tagesfahrten der Schule. Des Weiteren entscheidest Du ohne Absprache mit Deiner Ex-Partnerin über allgemeine Fragen im Schul- oder Kindergartenalltag Deines Sprösslings.

Weiterhin betrifft die alleinige Entscheidungsgewalt Routineerlaubnisse. Diese klären beispielsweise den Besuch bei Freunden oder öffentlichen Einrichtungen. Zu den allgemeinen Erziehungsfragen zählen:

  • der Fernseh- oder Computerkonsum,
  • Schlafenszeiten,
  • Ernährungsfragen.
     

Ebenso obliegt beiden Eltern die Entscheidung, Taschengeld zu erteilen und dieses zu verwalten. Kommt es zu einer Gefahrensituation, erhalten beide Elternteile ein Notvertretungsrecht. Dieses besagt auch, dass der betreuende Erziehungsberechtigte den abwesenden Elternteil umgehend über die Notsituation unterrichtet. Stellt sich bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die Frage „Wer hat was zu sagen?“, klärt bei Bedarf ein Familienrechtler um die Entscheidungsrechte auf. Im Streitfall fungiert dieser als Mediator.

Quellen:

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