Schulbefreiung durch die Eltern, was ist erlaubt? (mit Vorlagen)

Schulbefreiung Ferien
Urlaubsbefreiung vom Schulunterricht - Copyright: Tverdokhlib, bigstockphoto

Wir zeigen wann eine Schulbefreiung durch die Eltern ausgestellt bzw. beantragt werden kann und mit welchen Gründen ihr euer Kind in der Schule entschuldigen könnt. Bitte beachtet das dies keine Rechtsberatung ist und in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten: In Deutschland herrscht für Kinder Schulpflicht. Bleiben sie der Schule fern, muss dies vorher mit der Schule abgesprochen sein und durch einen Antrag beantrag werden. Als Nachweis brauchen sie ein ärztliches Attest oder eine Schulbefreiung durch die Eltern. Letztere akzeptiert die Schulleitung in der Regel nur in speziellen Fällen. In der Praxis kann man als Eltern wohl am schnellsten den Klassenlehrer kontaktieren und mit diesem auf kurzem „Dienstweg“ das Fernbleiben vom Unterricht absprechen.

Schulbefreiung
Schulbefreiung durch die Eltern, Copyright: Natee Meepian, bigstockphoto

Schulbefreiung, was Eltern wissen müssen:

  • Bleibt das Kind dem Schulunterricht unentschuldigt fern, benachrichtigt die Schulleitung unter Umständen das Ordnungsamt.
  • Eine kurzfristige Schulbefreiung sollt immer vorher mit mit der Schule bzw. dem Klassenlehrer abgesprochen werden
  • Einen Nachweis erhalten Kinder von ihrem Kinderarzt
  • Bei längerem Fehlen – beispielsweise im Krankheitsfall – fordert die Schule einen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests.
  • Einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung durch die Eltern erhält zunächst der Klassenlehrer, der diese auf Rechtfertigung prüft.
  • Bei einer längeren Befreiung vom Unterricht beantragen die Eltern eine Beurlaubung bei der Schulleitung.

Musterbriefe und Vorlagen zur Befreiung vom Schulunterricht (Download)

Wissenswert:

Unterschiedliche Gründe sorgen dafür, dass Schüler der Schule fernbleiben. Beispielsweise leiden sie unter einer Krankheit oder emotionalen Problemen. Jedoch steht es ihnen nicht frei, sich eigenständig vom Unterricht zu befreien.

In Deutschland herrscht Schulpflicht, die zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet. Dennoch gewährt die Schulleitung Kindern in Ausnahmefällen eine Befreiung. Volljährige Schüler stellen den Antrag selbstständig beim Klassenlehrer. Für minderjährige Sprösslinge beantragen die Eltern die Befreiung vom Unterricht.

Den Antrag prüft zunächst der Klassenlehrer. Dieser legt ihn anschließend der Schulleitung vor.

Gründe für eine Befreiung vom Unterricht durch die Eltern

Zu den wichtigen Gründen für eine Unterrichtsbefreiung gehören beispielsweise ein Arztbesuch oder eine Krankheit.

Gleiches gilt für Kuraufenthalte, Vater-Kind-Kuren, Mutter-Kind-Kur oder wenn das Kind allein zur Kur fährt. Besondere Vorkommnisse innerhalb der Familie – beispielsweise eine Hochzeit oder ein Todesfall – ermöglichen ebenfalls eine Befreiung vom Unterricht.

Weitere Gründe bestehen beispielsweise in:

  • der aktiven Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf,
  • der Teilnahme an Wettbewerben,
  • einem Einsatz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten,
  • einem Schüleraustausch,
  • Auslandsaufenthalt der Familie,
  • einer Taufe oder einer Konfirmation,
  • dem Besuch einer Behörde.

In diesen Fällen sollten die Eltern die Befreiung vom Unterricht frühzeitig beantragen. Beispielsweise benachrichtigst Du den Klassenlehrer eine Woche im Voraus, bevor Du Deinen Sprössling aus der Schule nimmst. Bei einer längeren Freistellung erfolgt die Benachrichtigung zwei bis drei Wochen vor den Fehltagen.

Tipp: Besucht Dein Kind einen Arzt während der Schulzeit, erhält es von der Praxis in der Regel ein Attest, das als Schulbefreiung dient. In dem Fall besteht keine Notwendigkeit, eine separate Befreiung vom Unterricht durch die Eltern zu beantragen.

Schulbefreiung Ferien
Urlaubsbefreiung vom Schulunterricht – Copyright: Tverdokhlib, bigstockphoto

Die Unterrichtsbefreiung vor und nach den Ferien

Plant Ihr den Sommerurlaub mit der Familie, sind Flüge und Hotelpreise vor den Sommerferien oft günstiger. Jedoch stellt dieser Umstand keinen Grund für eine Schulbefreiung dar. In einigen Bundesländern verbieten die Schulleitungen eine Unterrichtsbefreiung vor und nach den Schulferien generell.

Bleibt Dein Kind der Schule ohne Erlaubnis fern, drohen Sanktionen. Beispielsweise regeln die Landesschulgesetze unentschuldigtes Fehlen durch das Verhängen einer Geldbuße. Eine eigenmächtige Schulbefreiung vor oder nach den Ferien zieht bis zu 80 Euro pro versäumten Unterrichtstag nach sich.

Dennoch belegt die Studie „Early School Leaving und Drop Out“, dass ein Viertel aller Fehlzeiten unentschuldigt bleiben. In einigen Fällen stellt eine Schulbefreiung vor oder nach den Ferien kein Problem dar. Betrifft diese zuverlässige Schüler mit guten Schulleistungen, zeigen sich die Lehrer unter Umständen kulant.

Befreiung vom Unterricht durch die Eltern bei speziellen Schulfächern

Im deutschen Grundgesetz herrscht Glaubensfreiheit. Daher steht es der Schulleitung nicht zu, ein Kind zur Teilnahme am Religionsunterricht zu zwingen. Die Eltern entscheiden bis zum 14. Lebensjahr des Schülers, ob dieser dem Unterricht beiwohnt.

Für die Unterrichtsbefreiung reicht in der Regel eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten. Allerdings gibt es Bundesländer, die eine eigenständige Befreiung vom Religionsunterricht erst mit der Volljährigkeit erlauben. Beispielsweise zählen dazu Bayern, das Saarland und Rheinland-Pfalz.

Besucht Dein Kind nicht den Religionsunterricht, bieten viele Schulen Ersatzstunden an. Dabei handelt es sich oftmals um Ethik. Steht kein Ersatzunterricht zur Verfügung, erfolgt die Aufsicht der Schüler gesondert oder sie nehmen an einem anderen Fachunterricht teil. Selten profitieren sie von einer Freistunde. Bietet die Schule den Ersatzunterricht an, besteht keine Möglichkeit, Dein Kind davon zu befreien.

Schulbefreiung
Sportbefreiung bei kranken Kind – Copyright: jarino47, bigstockphoto

Sportbefreiung durch die Eltern

Sport gehört in vielen Schulen zu den Pflichtfächern. Dennoch existieren wichtige Gründe für eine Befreiung vom Sportunterricht bei Einschränkungen.

Eigentlich ist eine Sportbefreiung durch die Eltern nicht zulässig, da die Eltern aufgrund der allgemeinen Schulpflicht Ihr Kind nicht selbst vom Sportunterricht freistellen dürfen. Dies obliegt einem Arzt oder Sportlehrer.

In der Regel wird aber kein Sportlehrer einer schriftlichen Befreiung mit Darlegung der Gründe widersprechen, wenn offensichtliche und glaubhafte Gründe vorliegen. Eine richtige Formulierung an den Sportlehrer könnte lauten:

„… ich bitte um die Freistellung meines Kindes vom heutigen Sportunterricht. Grund .. “

Bei einer kurzzeitigen Sportbefreiung reicht dieses Entschuldigungsschreiben des Erziehungsberechtigten in der Regel. Nimmt Dein Kind für längere Zeit nicht am Sportunterricht teil, muss der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Sportbefreiung entbindet den Nachwuchs nicht von seiner Anwesenheitspflicht.

Wie und wann funktioniert eine Beurlaubung in derSchule?

Bei einer längeren Befreiung vom Schulunterricht handelt es sich um eine Beurlaubung. Diese kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn Dein Kind aufgrund einer Krankheit mehrere Wochen oder Monate dem Unterricht fernbleibt. Um die Schulleitung über das Fehlen zu informieren, stellen die Eltern mindestens zwei Wochen vor der Fehlzeit einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung.

Dieser Antrag erfolgt schriftlich. Dem Schulleiter obliegt es, ihm stattzugeben oder unter Umständen einen Rechtfertigungsnachweis zu erbitten. Beabsichtigst Du, gemeinsam mit Deinem Sprössling an einer Vater-Kind-Kur teilzunehmen, legst Du dem Befreiungsantrag ein ärztliches Gutachten bei.

In diesem schreibt der behandelnde Arzt, warum er die Kur als notwendig erachtet. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Beurlaubung bis für ein Jahr. Weitere Gründe für eine medizinisch begründete Fehlzeit zeigen sich in Form eines Klinikaufenthalts oder einer ansteckenden Krankheit. Psychische und seelische Probleme sorgen ebenfalls dafür, dass das betroffene Kind der Schule für einen bestimmten Zeitraum fernbleibt. Bezieht sich die Unterrichtsbefreiung auf einen kurzen Zeitraum – bis zu zwei Tage – obliegt dem Klassenlehrer die alleinige Entscheidungsgewalt. Bei einer Beurlaubung von bis zu zwei Wochen, prüft die Schulleitung den Antrag der Eltern.

Kommt es zu einer langfristigen Unterrichtsbefreiung, bietet das Schulamt beispielsweise eine alternative Beschulung an. Das geschieht in einer Schule für erkrankte Kinder oder einer ähnlichen Einrichtung. Der alternative Unterricht hilft, verpassten Schulstoff nachzuholen und das Leistungsniveau der Klassenkameraden zu halten. Eine Befreiung vom Unterricht durch die Eltern erweist sich bei alternativer Beschulung als schwierig.

Quellen und Links

Rechtliche Hinweise: Angaben ohne Gewähr, Vorlagen müssen nicht rechtskonform sein.

 

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