Probleme mit Lehrern in der Grundschule » So verhälst du dich richtig:

Probleme mit Lehrer
Probleme mit dem Lehrer, verantwortungsbewußt klären. Copyright: MSSA bigstockphoto
Probleme mit Lehrer
Probleme mit dem Lehrer, verantwortungsbewußt klären. Copyright: MSSA bigstockphoto

In der Grundschulzeit: Was tun bei Problemen mit den Lehrern?

Die ersten Klassen sind sowohl für die Kinder, wie auch für die Lehrer eine Zeit des Kennenlernen und aufeinander einlassen. Nicht immer gelingt das, nicht bei allen Kindern, aber auch nicht bei allen Lehrern und Lehrerinnen. Unser Artikel zeigt dir als Vater wie du verantwortungsbewußt bei Schulproblemen reagierst.

Kinder können sehr anstrengend werden und schnell entstehen Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule. In manchen Fällen ist die pädagogische Fachkraft im Recht, doch auch sie ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Liegt ein ungerechtes Verhalten seitens des Lehrers oder der Lehrerin vor, sollte das Gespräch gesucht werden. Hilft das nicht, kannst Du auch Beschwerde über den Lehrer einreichen.

So erkennst Du Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule

Jeder hat mal einen schlechten Tag. Das gilt bereits für unsere Jüngsten. Deine Tochter oder Dein Sohn kommt genervt aus der Schule und war mit dem heutigen Tag einfach nicht zufrieden. Die Lehrerin oder der Lehrer waren doof, bekommt man als Eltern oft zu hören.

Treten Szenarien dieser Art gelegentlich auf, ist das noch kein Grund zur Sorge. Hellhörig solltest Du aber werden, wenn sich die Sätze über unfaire Lehrer/innen häufen und meist der Name genau einer Lehrkraft fällt.

In diesem Fall gilt es auf weitere Zeichen zu achten, die deutlich machen, dass es ernste Probleme mit einer Lehrerin in der Grundschule gibt:

  1. Dein Kind will Hausaufgaben für den „Problemlehrer“ nicht machen
  2. es wird eine klare Vermeidungshaltung im „Problemfach“ eingenommen
  3. der Lehrer oder die Lehrerin seien zu streng, sagt Dein Kind
  4. ständig werden Sachgegenstände des Kindes eingesammelt
  5. mit anderen Lehrern gibt es gar keine Probleme

Wo ältere Kinder meist eigenständig oder nur mit geringer Hilfe den Konflikt beilegen können, sind Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule für die Jungen und Mädchen fast unmöglich zu lösen. Sie brauche Deine Hilfe als vermittelndes Elternteil.

5 Tipps für Eltern

  • Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule niemals aussitzen
  • suche zunächst das offene Eltern-Lehrer-Gespräch
  • sei bereit, gemeinsam Kompromisse zu erarbeiten
  • eine Beschwerde über Lehrer einreichen ist die letzte Option
  • man unterscheidet die Aufsichtsbeschwerde von der Fachaufsichtsbeschwerde

Die andere Seite zu Wort kommen lassen

Bevor Du darüber nachdenkst, eine offizielle Beschwerde gegen den Lehrer einreichen zu wollen, solltest Du zunächst das Gespräch suchen. Du kennst nur den Blickwinkel Deines Kindes. Die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen, ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern kann den Konflikt häufig lösen. Eine Beschwerde gegen den Lehrer einreichen zu müssen, sollte die letzte Option sein.

Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule können beispielsweise auch einstehen, wenn das Kind:

  • permanent zu spät erscheint
  • regelmäßig den Unterricht stört
  • ein freches Verhalten an den Tag leg
  • Hausaufgaben nicht anfertigt
  • bei Klassenarbeiten spickt/vorsagt etc.

An erster Stelle steht das Gespräch

Jeder Konflikt kann also von den unterschiedlichen Sichtweisen der streitenden Parteien betrachtet werden und genau diese Gelegenheit solltest Du auch nutzen, um Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule zu verstehen und beizulegen.

„Vereinbare daher ein Lehrer-Elterngespräch. Scheitert es, kannst Du immer noch Beschwerde über den Lehrer einreichen.“

Manche Eltern scheuen diesen Schritt jedoch, da sie die Befürchtungen haben, die Lehrkraft könnte wütend werden und diese Wut im weiteren Schuljahr am Kind auslassen. Diese Angst ist verständlich, sollte jedoch hinter dem Wunsch anstehen, ein klärendes Gespräch zu führen. Mit einigen Verhaltenstipps, kann dieses sehr konstruktiv werden.

So funktioniert das Gespräch mit Lehrer

1. Vereinbare mit der betreffenden Lehrerin einen Termin und triff Dich pünktlich mit ihr am vereinbarten Ort. Durch eine vorheriger Absprache über das Gesprächsthema kann die Lehrkraft sich darauf vorbereiten und eventuell Dokumente wie eine Klassenarbeit direkt mitbringen.

2. Äußere nun auf keinen Fall direkte Vorwürfe, denn damit bringst Du Dein Gegenüber automatisch in eine Verteidigungshaltung! Schildere stattdessen, was Dein Kind Dir Zuhause erzählt hat und bitte um die Sichtweise der Lehrerin.

3. Nun wird sie Dir ihre Seite des Konfliktes erzählen. Die Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule werden so für beide Parteien viel besser verständlich.

4. Auf dieser Basis könnt ihr nun Lösungen suchen. Vielleicht kann die Lehrerin mehr auf Sorgen Deines Kindes achten? Vielleicht kannst Du Deinen Nachwuchs zu mehr Aufmerksamkeit bei den Hausaufgaben anhalten? Meist finden sich gute Kompromisse im offenen Gespräch.

5. Sinnvoll ist es, nach diesem Austausch direkt einen weiteren Termin zu vereinbaren. Bei diesem kannst Du gemeinsam mit dem Lehrer überprüfen, ob eure Lösungsideen in der Praxis gefruchtet haben.

Zeigt die Lehrkraft hingegen keine hilfsbereite Art, kannst Du im Anschluss immer noch Beschwerde über den Lehrer einreichen.

Wenn nichts anderes hilft: Beschwerde über den Lehrer einreichen

Lassen sich die Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule nicht lösen, kannst Du nun eine Beschwerde über den Lehrer einreichen. Der erste Weg führt Eltern zum Direktor der Schule. Hier kann man schriftlich Beschwerde über Lehrer einreichen, um die Problematik zunächst schulintern betrachten zu lassen. Hat dies Dir nichts gebracht oder möchtest Du direkt einen Schritt weitergehen, kann der Brief auch unmittelbar an die Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.

Du reichst eine sogenannte Aufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer ein, wenn sich der Sachverhalt um die Frage dreht, ob die Lehrkraft ihre pädagogische Aufsichtspflicht verletzt oder zumindest vernachlässigt hat. Geht es beim Konflikt eher um eine sachliche Problematik, etwa falsche Lehrplaninhalte, wird eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Hier wird überprüft, ob das vermittelte Wissen angemessen ist.

In beiden Fällen kann das Schreiben vergleichsweise formlos sein. Es wird von Eltern nicht erwartet, dass sie eine Beschwerde über Lehrer einreichen, die alle formalen Kriterien erfüllt. Wichtig ist natürlich, den Sachverhalt deutlich darzustellen:

  • Um welches Kind (Vor- und Nachnahme, Klasse und gegebenenfalls Schule) handelt es sich?
  • Welche Lehrkraft ist das Problem?
  • Wie stellt sich das Problem dar?
  • Welche Lösung erhofft man sich?

Sowohl der Direktor als auch die Schulaufsichtsbehörde sind verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen und darauf zu reagieren.

Eine außergerichtliche Einigung ist ferner mit einem Brief direkt an das Kultusministerium möglich. Die Bearbeitungszeit fällt in der Regel aber sehr lang aus, weshalb zu sinnvoller ist, erst bei Direktor und Schulaufsichtsbehörde anzufragen.

In letzter Instanz kann der Streit über Probleme mit der Lehrerin in der Grundschule auch vor Gericht gehen. Geht Dein Kind auf eine öffentliche Schule ist dann das Verwaltungsgericht für euch zuständig. Bei einer Privatschule geht der Fall an ein Zivilgericht.

 

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