Ab wann dürfen Kinder im Internet einkaufen

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Ab welchem Alter darf man im Internet bestellen

Das Internet ist ein immer präsenter werdendes Medium, mit dem unsere Kinder von Beginn an aufwachsen. Aus diesem Grund gilt für uns Eltern, die Kinder den richtigen Umgang mit dem Internet richtig zu vermitteln. Ein Aspekt dahingehend ist es, ob Kinder online einkaufen dürfen und wenn ja, ab welchem Alter. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob und inwieweit wir als Eltern diesen Vorgang befürworten. Eltern sorgen auch im Internet für die Sicherheit der Kinder, wobei Kinder schneller auf falsche Preistipp reinfallen.

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Online einkaufen nur im Rahmen eines täglichen Geschäftes

Kinder dürfen online einkaufen nach den gleichen Gesetzen und Regeln, wie sie es in der realen Welt dürfen. Demnach ist jedes Kind unter sieben Jahren geschäftsunfähig. Alle Kinder im Alter zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ihnen ist es möglich, Verträge und Geschäfte, die zu ihrem Vorteil sind, ohne Zustimmung der Eltern abzuschließen. Übersteigt das Geschäft den täglichen Einkauf oder Käufe in überschaubarem Maße, ist das Geschäft erst mit der Zustimmung gültig. Demnach ist es Kindern erlaubt, online einzukaufen, solange die Summe überschaubar bleibt.

Internet-User immer jünger

Früher galt das Internet einzig und allein für Erwachsene, Kinder hatten keinen Zugang, oder wenn, dann nur beschränkt auf wenige Inhalte. In der modernen Zeit ist es gänzlich anders. Surfer sind immer jünger, weil ein Smartphone oder Tablet die Kinder ausreichend beschäftigen und somit den Eltern Zeit für sich verschafft. Deshalb stellt sich weitläufig die Frage nach den rechtlichen Grundlagen, die für den Kauf im Netz notwendig sind. Das Gesetz sieht für einen Vertragsschluss zwei übereinstimmende wirksame Willens-Erklärungen vor.

Gesetzliche Grundlage für einen wirksamen Kauf

Die benötigten wirksamen Willens-Erklärungen bestehen aus dem Vertrags-Angebot und die Annahme des Angebots. Einem Minderjährigen ist es allerdings je nach Alter nur beschränkt möglich, selbstständig eine wirksame Willenserklärung abzugeben. Vor dem siebten Lebensjahr ist jedes Kind geschäftsunfähig, was bedeutet, dass dieses Kind keinen Vertrag abschließen kann. Sieben Jahre alte Kinder oder älter sind beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie sind nur bevollmächtigt in Angelegenheiten, die zum reinen Vorteil der Annahme für das Kind führt. Ansonsten bedarf es die Zustimmung eines Erziehungs-Berechtigten.

Ausnahmen bei Taschengeld- und Alltagsgeschäften

Das Gesetz erkennt, dass ein Kind oder Jugendlicher in der Lage ist, ein Alltagsgeschäft abzuschließen. Der Rahmen dafür liegt darin, dass der Minderjährige das Geschäft mit dem eigenen Taschengeld oder zur Verfügung gestellten Mitteln bezahlt. Im Rahmen eines Alltags-Geschäftes ist etwa ein T-Shirt für 20 Euro oder eine CD. Ein Auto für 10.000 Euro hingegen sprengt ein Alltagsgeschäft, was eine nachträgliche Zustimmung eines Erziehungs-Berechtigten benötigt. Alle gesetzlichen Grundlagen gelten für Online-Geschäfte wie auch Verträge innerhalb der realen und greifbaren Welt.

Wie Kindern den Umgang mit Geld erlernen

Der Vorteil, wenn Kinder in alltäglichen Situationen selbst über ihr Geld verfügen dürfen, ist, dass sie den Umgang mit dem Zahlungsmittel erlernen. Kindern ist es somit erlaubt, online einkaufen, solange das Geschäft im überschaubaren Rahmen liegt. Die moderne Welt kommuniziert und betreibt immer mehr Märkte online. Deshalb ist es für Dein Kind wichtig, diese Welt kennenzulernen. Allerdings ist es für Kinder schwieriger das Geld als Zahl zu erfassen, wenn die Zahlung nicht mehr aus der Hand, sondern anhand einer Banküberweisung erfolgt. Für die Entwicklung des Kindes ist es daher von Vorteil, mehr Geschäfte in der realen Welt als online zu tätigen.

 

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