Elternfrage: Wie oft dürfen Kinder in der Schule fehlen?

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Schulfehlzeiten, Copyright: maxim ibragimov

Viele Eltern machen sich Sorgen darüber, ob sich die Fehlzeiten des Kindes nachteilig auf die Versetzung auswirken und wieviel Fehltage in der Schule akzeptiert werden. Eine pauschale Antwort auf die Frage „Wie oft dürfen Kinder in der Schule fehlen“, gibt der Gesetzgeber nicht. Die Anzahl der gedulteten Fehltage ist abhängig von Bundesland und Schule und den Gründen des Fehlens. Das Schulgesetz, unter welchen Umständen das Fehlen erlaubt ist, die Schule gibt vor wie Eltern ihr Kind entschuldigen können. In unserem Beitrag lesen Erziehungsberechtigte, worauf sie achten müssen, um ihr Kind richtig zu entschuldigen, wieviel Fehltage aktzeptiert werden und wann ein Bußgeld wegen Schulverweigerung riskiert wird.

in der Schule fehlen
Schulfehlzeiten, Copyright: maxim ibragimov

Fehltage in der Schule – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schüler öffentlicher Schulen sind laut § 3 Absatz 2 des Schulgesetzes zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und sonstigen verbindlichen Veranstaltungen verpflichtet.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur mit triftigem Grund (Krankheit, Tod von Angehörigen, Unfall, Hochzeit) gestattet.
  • Der Erziehungsberechtigte muss das Fehlen des minderjährigen Schülers unverzüglich melden, spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.
  • Nach der Rückkehr des Schülers an die Schule legt dieser eine Erklärung vor, die die Dauer und den Grund des Fehlens darlegt. War das Kind krank, müssen Eltern die genaue Erkrankung nicht benennen. Schulen haben jedoch das Recht, ein ärztliches Attest zu verlangen.

Wie viele Fehltage dürfen Kinder in der Schule haben?

Das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes legt fest, wie mit den Fehlzeiten schulpflichtiger Kinder umzugehen ist. Aber auch die einzelnen Schulordnungen können Bestimmungen zu den Fehlzeiten enthalten. Maßgeblich ist jedoch immer das Schulgesetz. Die genaue Anzahl an maximalen Fehltagen ist darin nicht festgehalten. Vielmehr regelt das Gesetz die Rechte und Pflichten von Schülern im Hinblick auf:

  • Teilnahme am Unterricht
  • Verhinderung
  • Befreiung
  • Beurlaubung

Eltern müssen mit einer Anzeige rechnen, wenn das schulpflichtige Kind an mehr als drei Schultagen unentschuldigt fehlt (Quelle).  Eltern sind dazu angehalten, die Einhaltung der Schulpflicht zu überwachen.

Das müssen Eltern tun, wenn das Kind krank ist:

Ist das Kind krank oder zwingen es andere unvorhergesehene Gründe dazu, dem Unterricht fernzubleiben, teilen Erziehungsberechtigte der Schule dies unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mit.

Eltern müssen nach spätestens 2 Fehltagen zwingend eine schriftliche Erklärung nachreichen. Wenn das Kind länger als 2 Tage wegen Krankheit fehlt, eine Krankschreibung oder ein Attest vom Kinderarzt bzw. Hausarzt. Abweichungen kann es in bestimmten Bundesländern geben.

In vielen Schulen gilt: Wenn SchülerInnen mehr als 10 Fehltage im gesamten Schuljahr haben, kann jeder weitere Tag – nur noch mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Eine Entschuldigung durch die Eltern bis 2 Tage gilt dann nicht mehr. erfolgen.

Zweifelt der Klassenlehrer den angegebenen Grund für das Fehlen an, kann er ein ärztliches Zeugnis verlangen. Häufen sich die Fehltage wegen Krankheit oder dauert die Erkrankung lange Zeit an, darf der Schulleiter ein vertrauens- oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Wann können Eltern Kinder von der Schule beurlauben lassen?

In Ausnahmefällen kann die Schule das Kind vom Schulbesuch beurlauben:

  • Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen
  • Feiertage von Schülern anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • wichtige familiäre oder persönliche Gründe (Eheschließung, Geburt, Todesfall)
  • Teilnahmen an wissenschaftlichen und künstlerischen Wettbewerben
  • internationaler Schüleraustausch
  • Sportwettkämpfe
  • Heilkuren und Erholungsaufenthalte
  • Amtstermine, Berufsberatung und Vorstellungsgespräche
  • vorübergehende Schließung des Haushalts (wenn ein Familienangehöriger im Krankenhaus liegt oder bei einem Umzug)

Unser Tipp: Ich rate dazu, eine Beurlaubung möglichst frühzeitig anzukündigen. Dafür reicht ein Schreiben an die Schulleitung, dass die Hintergründe und die Dauer der Fehlzeit festhält. Das Kind ein paar Tage vor den Ferien aus der Schule zu nehmen, da die Flüge dann günstiger sind, ist kein hinreichender Grund! Der Gesetzgeber kann das Vergehen mit einem Bußgeld ahnden.

Unser Fazit

Solange die Fehlzeiten entschuldigt sind und diese die Leistungen des Schülers nicht beeinträchtigen, besteht keine Gefahr dafür, dass das Kind nicht versetzt wird. Wichtig ist jedoch, dass sie die Schulpflicht nicht verletzen, sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Fragen was bei Schulverweigerung passiert:

Wann meldet die Schule den Schulverweigerer an die Ämter?

Fehlen Kinder zehn Tage lang unentschuldigt, meldet die Schulverwaltung das Vergehen ans zuständige Ordnungsamt (in Sachsen bereits nach 5 Tagen).

Was passiert, wenn die Schule den Schulverweigerer meldet?

Bei einer Anhörung müssen die Erziehungsberechtigten die Gründe für die Fehltage offenlegen. Sind diese nicht hinreichend, droht ein empfindliches Bußgeld. Dieses liegt bei etwa 1.000 bis 2.500 Euro. In besonders schweren Fällen erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung.

Wer zahlt das Bußgeld bei Schulverweigerung?

Grundsätzlich sind die Erziehungsberechtigten dazu angehalten, die Schulpflicht durchzusetzen. Daher übernehmen sie das Bußgeld. Ausnahmen bestehen bei Kindern ab 14 Jahren. Hier kann ein Richter festlegen, dass der Jugendliche statt der Zahlung Sozialarbeit leistet.

Quellen und Nützliche Links:

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