Wie lange sind Väter unterhaltspflichtig?

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Unterhaltspflicht Väter,
Unterhaltspflicht Väter, Copyright: Successphoto, Bigstockphoto

Unterhaltspflicht: Wie lange muss gezahlt werden?

Nicht nur jede zweite Ehe geht in Deutschland statistisch zu Bruch auch viele, freie Partnerschaften sind nicht für die Ewigkeit gedacht. Kompliziert wird eine Trennung, wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind. Für viele Väter stellt sich dann die Frage der Unterhaltspflicht, Wie lange ist der Vater unterhaltspflichtig. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten verständlich auf den Punkt gebracht.

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Unterhaltspflicht Väter, Copyright: Successphoto, Bigstockphoto

Unterhaltspflicht – Die zentralen Eckdaten

Haben Sie die Vaterschaft eines Kindes anerkannt, sind Sie auch nach Beendigung der Partnerbeziehung zur leiblichen Mutter des Kindes verpflichtet, Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen. Dies gilt auch, wenn vorab in einem Ehevertrag geregelt wurde, dass Sie Ihre Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen müssen. Die Zahlungen gehen in diesem Fall zwar meist an die Mutter, sie darf dieses Geld aber nicht für sich selbst nutzen, sondern muss es für Ausgaben verwenden, die für das Kind gedacht sind.

Väter sind unterhaltspflichtig, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Für den Staat ist ein Mensch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht allein in der Lage, den Lebensunterhalt zu bestreiten und die Eltern stehen in der Versorgungspflicht.

Der Anspruch auf Unterhalt kann über die Volljährigkeit hinaus bestehen, wenn Sohn oder Tochter eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Die berufliche Ausbildung versetzt auch Kinder über 18 Jahre in den Status der Unterhaltsbedürftigkeit. Als Vater sind Sie aber nur unterhaltspflichtig, wenn das Kind die Rechtmäßigkeit der Ausbildung oder der Studiums nachweisen kann.

Wichtig: Wird an ein Grundstudium ein Aufbaustudium angefügt oder erfolgt eine Weiterqualifizierung im erlernten Beruf, kann auch diese Zweitausbildung dazu führen, dass Sie Unterhalt zahlen müssen.

Wann Väter trotz Unterhaltspflicht nicht zahlen müssen

Trifft einer der oben genannten Punkte auf Ihr Kind zu, sind Sie rein rechtlich in der Pflicht, dem Nachwuchs Unterhalt zu zahlen. Sohn oder Tochter sind als Unterhaltsberechtigte/r nach dem Gesetz bedürftig. Es wird jedoch zunächst überprüft werden, ob Sie als Unterhaltsverpflichteter überhaupt zahlen können.

Damit der Kindesunterhalt von Ihnen eingefordert werden kann, werden alle verfügbaren Finanzmittel erfasst. Sie sind dazu verpflichtet, die Informationen offen zu legen. Eine Leistungsfähigkeit ist dann gegeben, wenn Sie den Unterhalt zahlen können, ohne dass Ihr eigener Lebensunterhalt gefährdet wird. Haben Sie selbst wenige finanzielle Mittel, wird ein Gericht festsetzen, in welcher Höhe der Unterhalt von Ihnen zu zahlen ist.

Zur Entscheidung ziehen die Richter Berechnungsgrundlagen wie die Düsseldorfer Tabelle zu Rate. Darin ist festgeschrieben, welche Summe ein Mensch im Monat für einen normalen Lebensstandard benötigt. Stehen hier beispielsweise 1.150 Euro und Sie verdienen 1.550 Euro, kann von Ihnen eine monatliche Unterhaltszahlung von 400 Euro verlangt werden.

Die Rechtslage zur Unterhaltspflicht bei minderjährigen Kindern

Es wird Zeit, ein wenig ins Detail zu gehen. Die Frage, wie lange Väter unterhaltspflichtig sind, bringt im Einzelnen betrachtet, wichtige Unterschiede mit sich. Fakt ist, dass minderjährige Kinder einen Anspruch auf die Leistungen haben. Die Gerichte gehen aufgrund des Alters davon aus, dass die Mädchen und Jungen bedürftig sind und dieser Umstand wird auch von den meisten Vätern anerkannt.

Die Wichtigkeit des Kindeswohl wird so hoch angesetzt, dass Väter vom Gericht verpflichtet werden können, in ihrem aktuellen Beruf bewusst Überstunden zu machen oder einen Nebenjob anzunehmen. Diese verschärfte Erwerbspflicht soll das Kind nach besten Möglichkeiten vor einem sozialen Abstieg schützen.

Die Rechtslage bei volljährigen Kindern

Haben Sohn und Tochter das 18. Lebensjahr vollendet, sind sie zwar aufgrund von Lehre oder Studium noch bedürftig, sie müssen nun aber selbst nachweisen, dass sie intensiv daran arbeiten, bald erwerbstätig und damit Selbstversorger zu sein. Liegt der Nachweis vor, sind Väter auch weiterhin unterhaltspflichtig und zwar vollkommen unabhängig vom Alter des Kindes.

Für alle Kinder in Deutschland gilt das Recht der persönlichen Entfaltung. Daher sollen Mütter und Väter keinen direkten Einfluss auf die Berufswünsche des Kindes nehmen. Dieser Grundsatz gilt auch bei Fragen um den Kindesunterhalt. Sie sind als Vater zahlungspflichtig, auch wenn Sie den Berufswunsch nicht gut heißen. Im Einzelfall kann ein besonders abwegiger Wunsch allerdings vor Gericht überprüft werden.

Sobald das Kind eine abgeschlossene Ausbildung oder seinen Studienabschluss hat, ist es rechtlich gesehen erwerbsfähig. Väter müssen nun keinen Unterhalt mehr zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Kinder nicht sofort einen Arbeitsplatz finden. Probleme beim Lebensunterhalt müssen die nun Erwachsenen gegebenenfalls selbst auf dem Arbeitsamt klären.

Unterhaltspflicht -Häufige Stolpersteine

Die Rechtsprechung in Deutschland ist kompliziert. Entsprechend gibt es immer wieder Fälle, in denen scheinbar Kleinigkeiten einen Unterhaltsfall verändern und für alle Beteiligten undurchsichtig machen. Hier die häufigsten Probleme, die eine Überprüfung sinnvoll machen:

1. Hat Ihr Kind ein (kleines) Eigeneinkommen? Dazu zählen nicht nur gängige Nebenjobs, sondern auch Ausbildungsvergütung und BAföG-Darlehen! Hingegen nicht angerechnet werden Ferienjobs von Schülern.

2. Bei einer mehrstufigen Ausbildung (erst Realschule, dann Fachabitur etc.) muss eine Einzelfallentscheidung über den Unterhalt erfolgen.

3. Der Abbruch einer Lehre und Beginn einer neuen Ausbildung lässt die Unterhaltspflicht nicht erlöschen.

4. Auch ein Studienfach darf gewechselt werden, allerdings nur im Grundstudium.

5. Häufig wird davon ausgegangen, dass Väter studierender Kinder nur während der Regelstudienzeit einen Unterhalt zahlen müssen. Dies ist ein Irrglaube. Es kann bei der Universität die durchschnittliche Studiendauer erfragt werden und über diesen gesamten Zeitraum darf der/die Studierende sich „Zeit lassen“ und dennoch Unterhalt einfordern.

6. Durch anerkannte geistige und/oder körperliche Behinderung kann ein Kind auch zeitlebens einen Unterhaltsanspruch besitzen.

Abschließender Tipp: Sind Sie unsicher, wie lange Sie als Vater unterhaltspflichtig sind und wie hoch der Betrag im Monat liegt, wenden Sie sich an offizielle Beratungsstellen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder an Familienanwälte.

Gastbeitrag: Autor Andreas Wenzel, Väter-Berater

 

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