Wie lange bekommt man Kindergeld? Das wichtigste zum Kindergeldanspruch:

Kindergeld wie lange haben Eltern Anspruch?
Kindergeld wie lange? Copyright: Kzenon bigstockphoto

Wie lange steht Dir Kindergeld für Deine Kinder zu?

In Deutschland besteht ein Kindergeldanspruch. Lange Zeit hielt sich in den Köpfen, dass der Anspruch mit Erreichen der Volljährigkeit vergeht, denn dann ist man vor dem Gesetz kein Kind mehr. Doch je nach Lebenssituation bleibt der Anspruch auf Kindergeld deutlich länger bestehen und wird direkt als Geldbetrag an Eltern oder das volljährige Kind ausgezahlt. Wie lange bekommt man Kindergeld und unter welchen Voraussetzungen? Das erfährst Du hier!

Kindergeld wie lange haben Eltern Anspruch?
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Grundlegendes zum Kindergeld

Ab dem Geburtsmonat des Kindes haben Eltern einen Kindergeldanspruch. Wie lange dieser besteht, ist zu diesem Zeitpunkt im Grunde noch nicht wichtig, da das Geld mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf das angegebenen Konto der Eltern ausgezahlt wird.

Nur ein Elternteil erhält das Kindergeld

Die Auszahlung erfolgt auf ein angegebenes Gemeinschaftskonto oder das Konto eines Elternteils. Wichtig ist zu wissen, dass nur einmal Kindergeld pro Kind gezahlt wird und daher nur ein Elternteil effektiv das Geld erhält.

Die Grundidee ist, dass die Eltern das Geld im Interesse des Kindes einsetzen, um beispielsweise Nahrung und Kleidung oder später Kita- und Schulbedarf zu kaufen. Auch für Freizeitaktivitäten wie den Kino- oder Schwimmbadbesuch ist das Kindergeld gedacht.

Wichtig: Das Kindergeld wird seit 2012 unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

Da es der Sinn des Kindergeldes ist, die Erziehung zu unterstützen, können Erwachsene die Leistung ebenfalls beantragen, wenn sie als Großeltern oder Pflegeeltern das Sorgerecht besitzen. Der Anspruch gilt zudem in jedem EU-Land sowie in Liechtenstein und der Schweiz. Auch Norwegen und Island können der Hauptwohnort sein, ohne dass der Anspruch verfällt.

Kindergeldanspruch  – Das Wichtigste im Überblick

  • Kindergeldanspruch besteht mindestens bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahrs)
  • Schule, Ausbildung und Studium verlängern den Anspruch meist bis 25 Jahre
  • bei geistigen und/oder körperlichen Behinderungen wird das Kindergeld ohne Altersgrenze gezahlt
  • die Auszahlung erfolgt immer unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens
  • zu lang erhaltenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden

Wie lange bekommt man Kindergeld: die oft zitierte Volljährigkeit

Viele Eltern haben bei der Frage „Kindergeldanspruch? Wie lange besteht der?“ die Zahl 18 im Kopf. Das ist insofern nicht falsch, da Kindergeld

mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

gezahlt wird. Das bedeutet für Dich als Vater, dass Dein Kind keine sonstigen Voraussetzungen erfüllen muss und der Anspruch auf die Transferleistung immer besteht.

Die Frage, wie lange bekommt man Kindergeld, bleibt jedoch bestehen, da die Auszahlung nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag Deines Kindes endet.

Es stimmt also nicht, dass mit der Volljährigkeit kein Kindergeld mehr gezahlt wird.

Entscheidend ist, wie die Lebenssituation Deines Kindes nach dem 18. Geburtstag aussieht.

Wie lange bekommt man Kindergeld: die wichtige Zahl 21

Während Kinder unter der Grenze von 18 Jahren immer Anspruch auf Kindergeld haben, verschiebt sich der Fokus danach auf die Ausbildungszeit. Hat Dein Kind keine Ausbildungsstelle gesucht/gefunden, kein Studium aufgenommen oder weder Wehrdienst, Zivildienst noch ein Freiwilliges Jahr begonnen, muss es bei der Agentur für Arbeit entsprechend gemeldet sein.

Für erwerbslose Erwachsene wird bis 21 Kindergeld gezahlt.

Das bedeutet, die Frage „Kindergeldanspruch, wie lange?“ beantwortet sich mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist.

Wie lange bekommt man Kindergeld: die Grenze von 25 Jahren

Eine entscheidende Zahl für Deine Planung ist das Vollenden des 25. Lebensjahres bei Deinem Kind.

In Ausbildung besteht ein Kindergeldanspruch so lange bis der 25. Geburtstag erreicht ist.

Befinden sich Dein Sohn oder Deine Tochter in einer Ausbildung, bleibt der Sinn der Kindergeldzahlung erhalten, denn er/sie ist noch nicht im Berufsleben angekommen und entsprechend noch nicht selbstständig.

Folgende Maßnahmen gelten als Ausbildung im Sinne des Anspruchs:

  1. der Besuch allgemeinbildender Schulen
  2. das Lernen in einer Fachoberschule
  3. der Besuch einer Berufsfachschule
  4. Einschreibung an einer Fachhochschule
  5. Einschreibung an einer Universität
  6. eine Ausbildung in einem Lehrbetrieb

Die Familienkasse, die über die Auszahlung des Kindergeldes entscheidet, genehmigt außerdem eine sogenannte Übergangszeit. Das bedeutet, dass das Kindergeld auch dann ausgezahlt wird, wenn Dein Kind sich gerade zwischen zwei Phasen – etwa dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn – befindet.

Die Übergangszeit darf maximal vier Monate lang sein.

Kindergeld bei freiwilligen Diensten

Wie bereits kurz erwähnt, kann die Transferleistung auch dann weiter gezahlt werden, wenn das Kind einen freiwilligen Dienst übernimmt. Da dieser Begriff sehr unterschiedlich verstanden werden könnte, benennt das Gesetz die Dienste im Detail:

  • das Freiwillige Soziale Jahr
  • das Freiwillige Ökologische Jahr
  • ein Dienst im Ausland gemäß § 14b ZDG
  • Teilnahme an Erasmus+
  • der Bundesfreiwilligendienst
  • Anmeldung beim internationalen Jugendfreiwilligendienst

Sonderfall: körperlich und/oder geistig beeinträchtigte Kinder

Die Altersgrenzen für Kindergeld entfallen, wenn die betreffende Person nachweislich aufgrund einer Behinderung kein eigenständiges Leben führen kann.

Voraussetzung ist neben den Nachweis, dass die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eintrat.

Die Grenze des 25. Lebensjahres kann sich verschieben

Es gibt drei Fälle, in denen die Frage, wie lange bekommt man Kindergeld, jenseits des 25. Geburtstages liegt und dennoch keine unbegrenzte Zahlung aufgrund von Behinderungen vorliegt:

  1. Dein Kind hat den Grundwehrdienst absolviert
  2. Dein Kind hat sich für den Zivildienst entschieden
  3. Dein Kind hat als Entwicklungshelfer gearbeitet

Liegt eine dieser Bedingungen vor, verschiebt sich der Anspruch auf die Kindergeldzahlung entsprechend der Länge dieser Tätigkeiten.

 

Kindergeldanspruch  – Der schwierige Fall der Praktika

Für Dich als Vater und für Deinen Nachwuchs kann die Frage nach der Länge der Kindergeldzahlung dann kompliziert werden, wenn das Kind sich für ein Praktikum entscheidet. Hier setzt die Familienkasse verschiedene Szenarien an, bei denen entweder weiterhin Kindergeld gezahlt oder die Leistung eingestellt wird.

Häufig stehen Praktika direkt am Ende Anfang einer Ausbildung oder an deren Ende. Auch vor, während und nach dem Studium ist es heutzutage nicht unüblich, erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln.

Jedes Praktikum eines Minderjährigen fällt nicht ins Gewicht, der der Anspruch auf Kindergeld keine Bedingungen mit sich bringt. Es gilt also:

„Solange das Praktikum vor dem 18. Geburtstag erfolgt, besteht immer Kindergeldanspruch.“

Sind Tochter oder Sohn volljährig, besteht ein Kindergeldanspruch, so lange das Praktikum ausdrücklich der beruflichen Entwicklung dient. Hier entsteht natürlich von Fall zu Fall ein Interpretationsspielraum. Die Familienkasse zahlt im Detail weiter, wenn

  • Ausbildungsplatz oder Studienordnung eine Praktikumspflicht aussprechen
  • Ausbildungsplatz oder Studienordnung ein Praktikum empfehlen
  • das Praktikum eine Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung oder den Studienplatz ist

Sind diese Punkte nicht erfüllt, kannst Du gemeinsam mit Deinem Kind bei der Familienkasse glaubhaft erklären, dass das Praktikum dem angestrebten Berufsziel entspricht. Je nach Argumentation kann der Kindergeldanspruch so lange weiterbestehen.

Meist wird ein nicht vorgeschriebenes oder wenigstens empfohlenes Praktikum aber nur für maximal sechs Monate mit Kindergeld unterstützt.

Hast Du Kindergeld zu lange erhalten?

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Eltern und volljährige Kinder die genauen Regelungen schlicht nicht präsent haben und daher das Kindergeld zu lange bezogen haben. In diesem Fall spricht man von einer Überzahlung.

Die Überzahlung muss zurückerstattet werden.

In den meisten Fällen wird sich die Familienkasse mit euch in Kontakt setzen und detailliert aufschlüsseln, welche Beträge über welchen Zeitraum zurückgezahlt werden müssen.

Vermeiden kannst Du eine unangenehme Überraschung dieser Art, indem Du im Zweifelsfall einmal vor Ort nachfragst, ob in der aktuellen Lebenssituation Deines Kindes überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Abschließende Zusammenfassung:

Bei all den Informationen, die Du zum Thema „Wie lange bekommt man Kindergeld?“ erhalten hast, hier noch einmal die wichtigen Altersgrenzen im Überblick

Kindergeld erhalten:

  • alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Kinder, die arbeitslos gemeldet und unter 21 Jahre sind
  • diejenigen in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

 

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