Wir zeigen wie eine Trennung auch ohne Streit und Anwalt durchführbar ist. Denn Paare mit Kindern bleiben auch nach der Trennung immer noch gemeinsam Eltern und schon das sollte Ansporn für eine gütliche Trennung sein.
Das Ende einer Beziehung geht mit Trauer, Schmerz und Streit einher. Die hohe Emotionalität beeinträchtigt eine faire Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, sodass sich viele Trennungswillige einen rechtlichen Beistand suchen. Mit respektvoller Kommunikation und einvernehmlicher Regelung gelingt die Trennung unverheirateter Paare ohne Anwalt. Diesen Schritt erleichtert eine gute Organisation während der gemeinsamen Zeit.
Wie einigen sich trennungswillige Paare ohne Anwalt?
Die Trennung verheirateter Paare
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland aufgrund des Anwaltszwangs rechtlich ausgeschlossen. Allerdings einigen sich die Trennungswilligen vor der Auflösung der Ehe ohne anwaltlichen Beistand über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums. Besitzt das Paar einen Ehevertrag, regelt dieser, wer nach der Trennung was bekommt. Ohne Vertrag steht den Partnern jeweils die Hälfte des Besitzes zu.
Sie können durch sachliche Gespräche klären, wem das Haus, andere Grundstücke oder das Haustier zusteht. Das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder teilt sich zwischen den Ex-Partnern auf. Beantragt einer von ihnen das alleinige Sorgerecht, muss er triftige Gründe für seinen Wunsch vorlegen. Allerdings bedarf es für diesen Schritt des anwaltlichen Beistands.
Die Trennung unverheirateter Paare
Ohne Trauschein funktioniert die Trennung ohne Anwalt aus rechtlicher Sicht reibungslos. Das Paar einigt sich darüber, wie es seinen Besitz aufteilt. Alle Besitztümer, die ein Partner in die Beziehung bringt, bleiben sein Eigentum und stehen ihm automatisch nach der Trennung zu. Gleiches gilt für Grundstücke oder Hausrat, den er während der gemeinsamen Zeit allein anschafft.
Eine Inventarliste unterstützt bei der Auflistung aller angeschafften Besitztümer. Alternativ sind Besitzverhältnisse mit Rechnungen oder Überweisungsbelegen nachweisbar. Das Auto erhält derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief steht und der es hauptsächlich nutzt. Die Aufteilung gemeinsam angeschaffter Besitztümer funktioniert ebenfalls ohne einen Rechtsbeistand.
Objekte, die ein Paar gemeinsam aussucht und bezahlt, gelten als Miteigentum der Partner. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide den entsprechenden Gegenstand zur Hälfte finanziert oder einen geringeren Betrag geleistet haben. Für eine faire Aufteilung dieses Miteigentums setzt sich das trennungswillige Paar zu einem klärenden Gespräch zusammen. Dazu eignet sich vorzugsweise ein ruhiger Moment in Abwesenheit gemeinsamer Kinder.
Damit die Aufteilung des Besitzes ohne Rechtsbeistand funktioniert, bedarf es einer sachlichen Vorgehensweise. Ohne emotionalen Druck und Vorwürfe erklären die Partner, welche Besitztümer sie erhalten wollen. Beansprucht ein Partner allen Besitz, erhält der andere – sofern er dem Wunsch zustimmt – eine finanzielle Entschädigung.
Einigen sich die Paare nicht über einen gemeinsam angeschafften Gegenstand, verkaufen sie diesen und teilen den Erlös. Sofern sie dem nicht zustimmen, stellt eine Teilungsversteigerung die letzte Alternative dar. Hierbei handelt es sich um eine Zwangsversteigerung aller Objekte, für die die Partner keine einvernehmliche Lösung finden. Ebenso funktioniert die Versteigerung bei Immobilien.
Der Antrag ist auf eine Teilungsversteigerung ebenso wie das Verfahren selbst mit Kosten verbunden. Diese teilen sich ebenfalls unter den Partnern auf.
Ein Buch als Krisenhelfer bei einer Trennung
Paare, die getrennte Wege gehen, regeln die Aufteilung gemeinsamer Güter sowie die neue Wohnsituation. Für sie stellen sich Fragen wie:
- Wer bekommt das Haus?
- Wer bekommt den Hund?
- Wer bekommt die gemeinsamen Kinder?
Das Buch „Trennung: Was Paare in der Krise regeln müssen“ von Daniel Trachsel unterstützt sie in diesen Überlegungen. Auf 232 Seiten verrät der Autor, welche Lebensbereiche von einer Trennung betroffen sind und was es zu beachten gilt. Er versucht eine Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird, zu finden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den Bedürfnissen der Kinder.
- Daniel Trachsel(Autor)
Fazit: Eine Trennung funktioniert ohne Anwalt
Obgleich eine Trennung für beide Partner eine emotionale Krise darstellt, sind Kommunikation und faire Überlegungen notwendig. Das ermöglicht es dem Paar, ohne anwaltlichen Beistand den gemeinsamen Besitz aufzuteilen. Handelt es sich um Ehepartner, funktioniert eine Trennung ohne Anwalt bedingt. Bei einer Scheidung ist der Rechtsbeistand obligatorisch.
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- Umgang im Wechselmodell: Eine Familie, zwei Zuhause: Gleichberechtigte Eltern bleiben nach Trennung und Scheidung (Beck im dtv)
- ABIS_BOOK
FAQ – Leserfragen zur Trennung ohne Anwalt
Brauchen unverheiratete Paare bei einer Trennung einen Rechtsbeistand?
Geht ein unverheiratetes Paar getrennte Wege und einigt sich über die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, ist ein Anwalt unnötig. Gleiches gilt, wenn ein Partnerschaftsvertrag alle rechtlichen Schritte regelt.
Wer bekommt bei einer Trennung das Sorgerecht?
Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter nach der Trennung das Sorgerecht. Trennen sich Ehegatten, teilen sie sich dieses für die gemeinsamen Kinder.
Können sich Paare ohne Anwalt scheiden lassen?
Eine Scheidung ohne Anwalt funktioniert in Deutschland nicht. Mindestens einer der Partner braucht einen Rechtsbeistand, um die Scheidung einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt dieser ohne Anwalt zu.