Nebenwirkungen von Impfungen beim Baby:

Nebenwirkungen nach der Dreifachimpfung
Nebenwirkungen nach der Dreifachimpfung beim Baby - Copyright: naumoid, bigstockphoto

Impfreaktionen

Wie bei jeder medizinischen Behandlung können besonders bei Babys nach einer Impfung Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen entsprechen typischerweise der Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem verabreichten Impfstoff. Schwerwiegende Nebenwirkungen in Form von Impfkomplikationen und Impfschäden sind sehr selten und namentlich meldepfichtig.

Nebenwirkungen nach der Dreifachimpfung
Nebenwirkungen nach der Dreifachimpfung beim Baby – Copyright: naumoid, bigstockphoto

Wie kommt es zu Nebenwirkungen von Impfungen bei Babys und Kindern?

Die „typischen“ Nebenwirkungen von Impfungen sind darauf zurückzuführen, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. Die Immunabwehr soll mit einer Impfung dazu gebracht werden, Antikörper und weitere Abwehrmaßnahmen gegen Antigene einzuleiten und so eine spätere Infektion mit „richtigen“ Krankheitserregern verhindern.

Im Prinzip entspricht das der üblichen Reaktion des Organismus auf eine Infektion – nur dass der Impfstoff keine lebensfähigen Bakterien oder Viren enthält. Daher reagiert der Körper mit einer Immunreaktion, ohne zu erkranken.

Nebenwirkungen auf einen Blick:

  1. Die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung sind in allen Altersstufen ähnlich. Sie sind auf die Reaktion des Immunsystem auf den verabreichten Impfstoff zurückzuführen – eine gewollte Auseinandersetzung, die zum Impfschutz führt.
  2. Typische Impfreaktionen sind lokale Beschwerden an der Einstichstelle in Form von Rötungen und Schwellungen. Bisweilen kann die Stelle auch leichte Schmerzen bereiten und das Baby unruhig machen.
  3. Darüber hinaus treten mitunter Symptome wie bei zu Beginn eines grippalen Infektes oder einer anderen Infektionserkrankung auf. Dazu gehören die typischen Kopf- und Gliederschmerzen, leichtes Fieber und Unwohlsein.
  4. Schwerwiegendere unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Form von sogenannten Impfkomplikationen sind sehr selten. Sie müssen laut Infektionsschutzgesetz namentlich gemeldet werden; ebenso haben die Eltern die Möglichkeit, solche Nebenwirkungen direkt dem Hersteller oder dem Paul-Ehrlich-Institut mitzuteilen.
  5. Bei Verdacht auf über das normale Ausmaß von gesundheitlichen Schädigungen infolge einer Schutzimpfung in Form von Impfschäden muss das Gesundheitsamt diesem nachgehen.

Welches sind typische Nebenwirkungen von Impfungen beim Baby?

Nebenwirkungen von Impfungen sind bei Babys nicht anders als bei Kindern und Erwachsenen. Typische Impfreaktionen sind lokale Erscheinungen wie

  • Rötungen,
  • Erwärmungen,
  • Schwellungen und gegebenenfalls
  • Schmerzen an der Einstichstelle.
  • Fieber

Diese Reaktionen sind nur von kurzer Dauer und am nächsten Tag in der Regel abgeklungen.

Bei unsachgemäßer, zu oberflächlicher Injektion, die den Impfstoff subkutan statt intramuskulär appliziert, können Fremdkörperrekationen in Form von Verhärtungen (Knötchen, Granulome) entstehen. Werden daraus Abszesse oder Zysten, müssen diese operativ entfernt werden. Solche Reaktionen sind jedoch sehr selten (unter 1/10.000) und sollten bei geschultem Personal nicht auftreten.

Gleiches gilt für Abzesse infolge unsachgemäßer, unsteriler Injektion. Keimbelastete Impfdosen kann man in Anbetracht strengster Kontrollen ausschließen.

Starke Schwellungen und allergische Reaktionen an der Einstichstelle treten gelegentlich auf (1/100 – 1/1.000).

Ebenso möglich sind Allgemeinreaktionen, wie man sie von einer sich anbahnenden Erkältung kennt:

  • Fieber (unter 39,5 °C bei rektaler Messung),
  • Kopf- und Gliederschmerzen,
  • Mattigkeit,
  • Unwohlsein,
  • Übelkeit,
  • Unruhe.

Selten kommt es zu

  • Schwellungen der lokalen Lymphknoten in der Nähe der Injektionsstelle oder
  • schrillem Schreien, das unterschiedlich lange anhält.

Als Impfkrankheit bezeichnet man leichte Schwellungen der Ohrspeicheldrüse (Parotis; bei Mumps-Impfung) oder ein Hautausschlag, der an Windpocken oder Masern erinnert und kurzzeitigen Gelenkschmerzen einhergeht (Röteln-Schutzimpfung).

Nach zwei oder drei Tagen klingen auch diese Beschwerden ab.

Selbst diese vergleichsweise harmlosen Reaktionen treten nur selten auf. Schwerere Nebenwirkungen sind ausgesprochen selten und meldepflichtig.

Ausschlag Impfkomplikationen
Impfkomplikationen beim Baby, Ausschlag am Körper – Copyright: yavdat bigstockphoto

Was sind Impfkomplikationen beim Baby?

Als Impfkomplikationen bezeichnet man sogenannte „schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen„, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen.

Treten solche Nebenwirkungen auf oder besteht der Verdacht auf einen Zusammenhang zwischen einer spontan auftretenden Erkrankung und einer vorausgegangenen Impfung, ist der behandelnde Arzt nach § 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur namentlichen Meldung des Falles an das örtliche Gesundheitsamt verpfllichtet.

Diese müssen diesen Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde sowie an die Bundesoberbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden.

Auch Eltern können Verdachtsfälle selbst melden, ohne sich dabei auf ihren Kinderarzt verlassen zu müssen. Dazu gibt es auf den Internetseiten des PEI ein entsprechendes Meldeformular.

Das PEI pflegt eine Datenbank, in der sowohl Verdachtsfälle wie auch bestätigte Fälle von Nebenwirkungen dokumentiert werden. Daher sollte das Institut der erste Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Impfkomplikation sein.

Darüber hinaus ist das PEI verpflichtet, seine Informationen auch an das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Europäische Zulassungsbehörde EMEA weiterzugeben.

Was versteht man unter einem Impfschaden?

Noch über das Maß einer Impfkomplikation hinaus gehen Impfschäden. Darunter versteht man gemäß Definition des § 2 IfSG:

„…die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschäfigt wurde.“

Wurde eine Schutzimpfung öffentlich von den zuständigen Ämtern wie RKI und PEI empfohlen, regelt § 60 IfSG eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Dafür muss ein Antrag beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Dieses muss anschließend beurteilen, ob die angegebene gesundheitiche Schädigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer zuvor erfolgten Impfung steht.

Was ist von MS, Autismus und Diabetes zu halten?

In der Presse tauchen immer wieder Hypothesen auf, denen zufolge Impfungen eine ganze Reihe von Krankheiten hervorrufen sollen. Die gängigsten davon hat man in klinischen und epidemiologischen Studien untersucht, ohne einen kausalen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Impfung zu finden.

Zu diesen Horrormeldungen gehören Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose und Diabetes mellitus Typ 1. Ebenso konnte man einen Zusammenhang mit Autismus und Entwicklungsverzögerungen infolge einer Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung, das Konservierungsmittel Thiomersal oder im Impfstoff enthaltene Aluminiumverbindungen klar widerlegen.

Plötzlicher Kindstod infolge von Sechsfachimpfungen machte in den vergangenen Jahren desöfteren Schlagzeilen. Bisherige Studien konnten teilweise gegenteilig eine Halbierung des Risikos für einen plötzlichen Kindstod nach Impfung zeigen, bei anderen ist der Kenntnisstand noch nicht ausreichend, um einen Zusammenhang mit Vakzinen belegen oder widerlegen zu können. Dazu trägt wesentlich bei, dass über die Ursachen solcher Todesfälle ohnehin kaum etwas bekannt ist.

Impfkalender für Eltern

Impfkalender
Impfkalender copyright www.praxiskind.de / Dr.Kinonzo

Quellen, Links und weiterführende Literatur

 

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