Wie kann man die Elternzeit verlängern – Was es zu beachten gilt:

Elterngeld Plus für Väter
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Wird ein Kind geboren verändert sich das Leben der frisch gebackenen Eltern in allen Lebenspunkten. Insgesamt 36 Monate haben Eltern in Deutschland die Möglichkeit, sich von ihrer Arbeit unbezahlt freistellen zu lassen, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. In der Theorie bleibt genug Zeit, eine Betreuung zu organisieren, einen Kindergarten oder eine Krippe auszusuchen und dann wieder möglichst unbeschwert in den Arbeitsalltag zu starten.

Wie können Eltern die Elternzeit verlängern – Faktenblock

  • Für eine Verlängerung der Elternzeit ist ein neuer Antrag beim Arbeitgeber notwendig
  • Unter Angabe von Gründen kann der Arbeitgeber den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ablehnen.
  • In besonderen Fällen kann die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden; hierzu zählen unter anderem Schicksalsschläge, die persönliche wirtschaftliche Situation oder eine erneute Schwangerschaft
  • Für die Verlängerung der Elternzeit ist es wichtig, sich die unterschiedlichen Bestimmungen für das Geburtsdatum anzuschauen, da es einige Unterschiede gibt. Stichdaten sind hier: Geburten bis zum 30. Juni 2015 und Geburten ab dem 1. Juli 2015
  • Die Verlängerung der Elternzeit ist in § 16 Absatz 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) geregelt

Viele Eltern nehmen jedoch vorerst nur für ein oder zwei Jahre Elternzeit, denn die staatliche Unterstützung, das sogenannte Elterngeld, wird nicht über die gesamte Dauer der möglichen Elternzeit gezahlt. Spätestens wenn der Finanzschuh drückt und eine Einnahmequelle versiegt, entscheiden sich Elternzeit-Eltern wieder arbeiten zu gehen.

Allerdings kommt es auch vor, dass frisch gebackene Eltern erst eine kurze Elternzeit beantragt haben und sich dann entscheiden, ihre Elternzeit zu verlängern. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Zum Beispiel ist kein Betreuungsplatz für das Kind in Sicht oder der Partner wurde befördert, sodass der andere Elternteil entspannt die Elternzeit verlängern und das Kind zuhause betreuen kann.

Daher stellst Du Dir vielleicht auch gerade die Frage: Ist es möglich, die Elternzeit zu verlängern? Was musst Du dabei beachten? Welche Möglichkeiten gibt es und mit welchen Konsequenzen musst Du rechnen?

Elternzeit
Kinderzeit – Elternzeit © K.C. – Fotolia.com

Du möchtest Deine Elternzeit verlängern, was musst Du tun?

Möchtest Du Deine Elternzeit verlängern, weil Du vorerst nur einige Monate bei Deinem Arbeitgeber beantragt hast, ist grundsätzlich ein neuer Antrag bei Deinem Arbeitgeber nötig, indem Du den Umfang Deiner Verlängerung konkretisierst. Anders als bei Deinem Erstantrag, den Du spätestens sieben Wochen vor Antritt Deiner Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen musst, muss Dein Arbeitgeber der Verlängerung Deiner Elternzeit zustimmen.

Bleibt diese Zustimmung aus, kannst Du in Deinem gewünschten Verlängerungszeitraum keine Elternzeit nehmen. Allerdings ist Dein Arbeitgeber bei einer Ablehnung verpflichtet, die Gründe dafür zu nennen, warum Du Deine Elternzeit nicht verlängern kannst. Ein Grund für die Ablehnung kann beispielsweise das Verpassen der Antragsfrist sein. Betriebliche Gründe, wie Personalmangel in Deinem Betrieb, können außerdem dafür sprechen, dass Dein Antrag eher abgelehnt wird.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, wohlwollend zu entscheiden. Das bedeutet, dass er sowohl die betrieblichen Interessen als auch Deine persönlichen Beweggründe und die Bedürfnisse Deines Kindes in seine Entscheidung miteinbeziehen muss.

Lesempfehlung zur Elternzeit

Das Elternzeit-Handbuch: Wie sich werdende Eltern perfekt vorbereiten...
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  • Dias, Verena (Autor)

Die Elternzeit verlängern in besonderen Situationen

Neben der Zustimmung Deines Arbeitgebers für eine Verlängerung der Elternzeit gibt es jedoch auch Gründe, bei denen Du Deine Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern kannst, hierzu zählen:

  1. Du bist erneut schwanger und erwartest ein weiteres Kind
  2. Deine zweite Schwangerschaft ist soweit fortgeschritten, dass der Mutterschutz greift
  3. Deine wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn Du Deine Elternzeit nicht verlängern kannst
  4. Ein Familienmitglied, dass sich während Deiner Arbeit um Dein Kind kümmern wollte ist verstorben oder schwer erkrankt

Wichtige Unterschiede für die Verlängerung der Elternzeit

Ist Dein Kind im Jahr 2015 geboren lohnt sich ein besonders genauer Blick, denn es gibt unterschiedliche Handhabungen, die sich nach dem Geburtsdatum Deines Kindes richten.

Dein Kind wurde vor oder genau am 30. Juni 2015 geboren:

Bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes musst Du mindestens 24 Monate am Stück in Elternzeit gewesen sein. Weitere 12 Monate kannst Du dann bis zum achten Lebensjahr Deines Kindes in Elternzeit sein, sofern Dein Arbeitgeber dem zustimmt. Insgesamt kannst Du 36 Monate Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen.

Dein Kind ist am 1. Juli 2015 oder später geboren:

Es ist nicht mehr erforderlich, dass Du bis zum dritten Lebensjahr Deines Kindes 24 Monate in Elternzeit gewesen bist, sondern lediglich 12 Monate. Weitere 24 Monate Elternzeit können bis zum achten Lebensjahr genommen werden, sofern Dein Arbeitgeber zustimmt. Ist Dein Kind jedoch älter als drei Jahre verlängert sich die Antragsfrist auf 13 Wochen. Verpasst Du diese Frist, verschiebt sich die Elternzeit um die fehlenden Tage. Auch hast Du die Möglichkeit, Deine Elternzeit auf insgesamt drei Abschnitte aufzuteilen.

Vor dem Antrag – das Gespräch mit dem Arbeitgeber

Du möchtest Deine Elternzeit verlängern und hast den Antrag bereits geschrieben. Je nachdem wie intensiv Du den Kontakt zu Deinem Arbeitgeber gehalten hast, ahnt Dein Chef vielleicht, dass Du Deine Elternzeit verlängern möchtest.

Bedenke immer, dass Du unter Umständen noch viele Jahre in Deinem Betrieb beschäftigt bist. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef ist daher sinnvoll, wenn Du Deine Elternzeit verlängern möchtest. Viele Gründe sind durchaus nachvollziehbar: Dein Kind hat keinen Krippen- oder Kitaplatz bekommen, eine Tagesmutter steht nicht zur Verfügung, Dein Kind ist noch nicht bereit, von fremden Menschen betreut zu werden, andere persönliche Lebensumstände Deinerseits haben sich ergeben.

Die Liste der guten Gründe für eine Elternzeitverlängerung sind lang. Ziemlich sicher kann Dein Chef die meisten davon nachvollziehen und wird versuchen, Dich in Deinem Wunsch zu unterstützen, Deine Elternzeit zu verlängern.

 

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