Es ist immer schwierig, als alleinerziehendes Elternteil einen neuen Mann für sich und damit auch eine neue Vaterfigur für das eigene Kind in das Leben einzubinden. Spannungen sind ganz normal und dürfen sich auch in dem ein oder anderem Streit entladen. Doch was sollst du tun, wenn der neue Stiefvater dein Kind schlägt? Informiere dich über alle wichtigen Fakten, das beste Verhalten und hilfreiche Ansprechpartner.
Zu der Thematik gibt es zwar viel zu sagen, doch das Wichtigste gleich zu Beginn: Gewalt gegen das Kind ist eine Handlung, die weder Entschuldigungen noch Rechtfertigungen wie „Es ist nur einmal die Hand ausgerutscht“ duldet. Schlägt der Stiefvater dein Kind, hat er einen Schutzbedürftigen körperlich misshandelt. Ob es dabei „nur“ zu einem blauen Fleck kommt oder Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen entstehen, ist erst einmal zweitrangig: Schlagen ist eine Grenzüberschreitung!
Der wichtigste Fakt: Schlagen bedeutet eine Grenzüberschreitung
Teilt der Stiefvater mit dir das Sorgerecht?
Vor dem deutschen Gesetz ist der neue Lebensgefährte im Übrigen erst dann der Stiefvater, wenn eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Die Bezeichnung Stiefvater ist davor nur umgangssprachlich, aber ohne Rechtswirkung. Gewalt gegen das Kind gilt allerdings auch ohne offiziellen Stiefvater-Status als Grenzüberschreitung.
Handelt es sich bei deinem neuen Partner auch vor dem Gesetz um den neuen Stiefvater, besitzt er eine Art „Sorgerecht light“. Im Alltag sollte er sowohl bei der Grundversorgung als auch bei der Erziehung mit dir Hand in Hand arbeiten. Dennoch legt das Bürgerliche Gesetzbuch im Paragraphen 1687b fest, dass er nur ein „kleines Sorgerecht“ besitzt.
Als Stiefvater darf er alltägliche Entscheidungen treffen, die keine große Auswirkung auf den Lebensverlauf des Kindes haben. Das ist beispielsweise die Entscheidung, in welche Eisdiele gegangen wird, wie hoch das Taschengeld ausfällt oder wann der Fernseher abends abgeschaltet sein soll.
Schwerwiegende Entscheidungen wie Impfungen, Schulwahl etc. darf der Stiefvater nur in Absprache mit dir treffen. Eine kleine Ausnahme gibt es nur bei sofort notwendigen Operationen. Ist hier nur der Stiefvater anwesend, darf er ohne weitere Absprache entscheiden, um lebenswichtige Zeit zu sparen.
Entscheidend ist jedoch: Weder im normalen noch im „keinen Sorgerecht“ ist in Deutschland vorgesehen, dass ein Kind zur Erziehung geschlagen werden darf!
Auch der „kleine Klaps“ ist gefährlich
In Deutschland ist im Gesetz der Grundsatz verankert, dass jedes Kindes Kind eine gewaltfreie Erziehung erhalten soll. Was auf dem Papier einfach und absolut klingt, stößt im Alltag schnell an eine Grauzone. Gilt der kleine Klaps auf den Hinterkopf bereits als ein Schlag? Darf auf den Po gehauen werden? Die Antwort muss lauten: auch das ist bereits Gewalt.
Schlägt der Stiefvater dein Kind zum ersten Mal und es handelt sich nicht um eine harte Ohrfeige, sondern einen leichteren Klaps, solltest du nicht wegsehen. Nimm vielmehr diesen Moment sofort zum Anlass, um mit ihm darüber zu reden, bevor eine Gewaltspirale beginnt.
Bei Gewalt: offen Reden und Grenzen aufzeigen
Wer im Alltag nicht zu Gewaltausbrüchen neigt, kann im Umgang mit Kindern vor allem dann die Kontrolle verlieren, wenn er überfordert ist. Sprich den Stiefvater daher unter der Berücksichtigung folgender Dinge auf das Thema an:
1. Nutze ein 4-Augen-Gespräch (ohne Kind, aber auch ohne andere Erwachsene), um keine zusätzliche Verteidigungshaltung zu fördern.
2. Wähle einen ruhigen Moment und nicht einen hektischen Wortwechsel kurz vor dem Gang zur Arbeit.
3. Sprich nicht in Verallgemeinerungen, sondern konkret auf eine Situation bezogen.
4. Drücke durchaus Verständnis für seine Überforderung aus, aber mache gleichzeitig deutlich, dass Schlagen für dich absolut tabu ist.
Bei wiederholtem Schlagen sollte eine Gesprächsvermittlung dabei sein
Reagiert Dein neuer Lebensgefährte nicht auf das erste Gespräch, oder hast du den Moment dafür verpasst und das Schlagen deines Kindes wiederholt sich, kann intensives Reden noch immer helfen. Allerdings solltest du bei dem offenbar gestiegenem Gewaltpotenzial eine weitere Person in das klärende Gespräch einladen.
Das können sein:
- ein/e enge/r Verwandte/r
- eine Freundin oder ein Freund aus dem (gemeinsamen) Freundeskreis
- Betreuer aus Kita, Schule oder Sportverein
- Mitarbeitende einer Beratungsstelle
- der Kinderarzt oder ein Psychologe
Verweigert sich der Stiefvater dem Gespräch, ist das meist ein schlechtes Zeichen für die weitere Zukunft der gemeinsamen Familie.
Wenn Gespräche scheitern
Schlägt der Stiefvater dein Kind (weiterhin) und du fühlst dich in der Situation gänzlich überfordert, musst du im Interesse deines Kindes die Reißleine ziehen. Das bedeutet, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielen Betroffenen fällt das schwer, da sie sich für ihre Beziehungsverhältnisse schämen und Angst haben, dass das Kind in ein Heim muss. Sei dir im Klaren darüber, dass nichts zu tun, die schlimmste aller Folgen hat: dein Kind wird weiterhin geschlagen.
Möchtest du zunächst ganz anonym Hilfe in Anspruch nehmen, gibt es in Deutschland eine Reihe von Beratungsstellen, die sowohl schriftlich als auch via Telefon erreichbar sind. Damit kannst du den ersten Schritt wagen, ohne von Anfang an persönliche Daten preiszugeben. Diese Beratungsstellen helfen dir auch dabei, die Situation bei dir Zuhause besser abzuschätzen und zu entscheiden, wann welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Im akuten Gewaltfall
Eskaliert ein Streit und der Stiefvater schlägt dein Kind vor deinen Augen, solltest du sofort versuchen, das Kind aber auch dich selbst in Sicherheit zu bringen. Das kann im akuten Notfall bedeuten, die Polizei über 110 zu kontaktieren.
Ist die Situation weniger brenzlig und dennoch akut, solltest du in Erwägung ziehen, gemeinsam mit dem Kind zu Verwandten oder Freunden zu fahren und notfalls über Nacht dort zu bleiben. Auch ein Hotelzimmer bietet sich an, um etwas Abstand zu gewinnen und in dieser Zeit über das weitere Vorgehen nachzudenken.