Coronavirus: Krankschreibung wegen dem Kind (Sonderregelungen)

Krankschreibung Vater wegen dem Kind
Regelungen Krankschreibung Vater wegen dem Kind, Copyright: Yacobchuk bigstockphoto

Wie lange und wie oft können Eltern bei einer Erkankung der Kinder krankgeschrieben werden?

Wenn das eigene Kind krank ist und nicht die Schule oder Kita besuchen kann, muss es zu Hause betreut werden. Natürlich gibt es in diesem Fall für Berufstätige Möglichkeiten, damit sie mit dem Kind zu Hause bleiben können. Doch haben hier Väter die gleichen Rechte wie Mütter und wie lange und oft ist eine Kind-Krankschreibung möglich?

Welche Sonderregelungen gelten bei Krankschreibung wegen einer Atemwegserkrankungen bei Kindern aufgrund der aktuellen Coronavirus Pandemie. Alles Wichtige zur Krankschreibung entsprechend Vater und Kind, erfährst du in diesem Artikel.

Krankschreibung Vater wegen dem Kind
Regelungen Krankschreibung Vater wegen dem Kind, Copyright: Yacobchuk bigstockphoto

Krankschreibung Sonderregelungen wegen Coronavirus/COVID-19

  • Wenn euer Kind an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege erkrankt ist und an Symtomen wie Husten und leichtem Fieber leidet, können sich Eltern ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen ohne eine Praxis aufzusuchen. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Der Krankenschein wird per Post zugestellt
  • Die Ausnahmeregel gilt für Erkältungen oder grippale Infekte
  • Es besteht eine Informationspflicht des Gesundheitsamtes oder der zentralen Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung Telefon: 116 117

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Krankschreibung Vater – Kind:

1. Es gibt, wenn das Kind krank ist, keine Unterschiede hinsichtlich einer Krankschreibung zwischen Müttern und Vätern.
2. Väter von einem Kind haben 10 Tage Anspruch auf eine Kind-Krank-Freistellung im Jahr.
3. Bei zwei oder mehr Kindern sind es maximal 25 Tage im Jahr.
4. Eine Krankschreibung Vater Kind gilt nur bei Kindern bis zu 12 Jahren.
5. Muss das Kind aus der Kita oder Schule abgeholt werden, darf der Vater die Arbeit verlassen, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Anspruch auf Freistellung für Eltern

Bei Kindern geht es oftmals sehr schnell: Den einen Tag toben und lachen sie noch, den nächsten liegen sie mit Fieber und Husten im Bett. Von den Sorgen, die man sich als Eltern dann macht mal abgesehen, stellt ein krankes Kind die Familie auch vor ein logistisches Problem. Bei manchen Familien ist das weniger problematisch, ein Elternteil ist zu Hause oder die Großeltern in der Nähe.

Doch wenn beide Elternparteien berufstätig sind und sich sonst keine Betreuungsmöglichkeiten in der Nähe ergeben, muss improvisiert werden. In diesem Fall gibt es nur die Möglichkeit, dass Mutter oder Vater zu Hause bleiben und sich „kindkrank“ melden. Doch geht das so einfach? Ja, natürlich nur begrenzt, aber jeder Arbeitnehmer, ob Mann oder Frau, hat einen Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind erkrankt.

Dieser Anspruch ist in § 45 des Sozialgesetzbuches V festgesetzt. Somit können sich Mutter und Vater zehn Tage im Jahr freinehmen, um ihr krankes Kind zu betreuen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Kinder bis 12 Jahren, wobei für behinderte oder auf Hilfe angewiesene Kinder da Ausnahmen gelten.

Auch Stief- oder Adoptivkinder sind mit inbegriffen. Wenn Eltern mehr als zwei Kinder haben, gilt der Anspruch bis maximal 25 Tage. Alleinerziehende können doppelt so viele Tage freinehmen. Das wären bei einem Kind dann 20 Tage und bei zwei Kindern 50 Tage. In jedem Fall gilt, Väter haben die gleichen Rechte, wie Mütter.

Krankschreibung Vater wegen dem Kind
Regelungen Krankschreibung Vater wegen dem Kind, Copyright: Yacobchuk bigstockphoto

Wenn die Kita oder Schule anruft

Jeder Vater und auch jede Mutter wird das kennen. Man gibt das Kind morgens in der Kita oder Schule ab, fährt auf Arbeit und plötzlich erscheint die Nummer der Einrichtung auf dem Handydisplay. Das Kind hat Bauchschmerzen, Fieber oder ist gestürzt und muss abgeholt werden. Was nun?

Muss der Arbeitstag erst beendet werden oder darf die Arbeitsstelle sofort verlassen werden? Letzteres ist natürlich der Fall. Wenn das eigene Kind krank oder verletzt ist, darf der Vater den Arbeitsplatz verlassen und sich um das Kind kümmern. Voraussetzung ist, dass niemand anderes zu Hause ist, oder Zeit hat, das Kind zu betreuen. Selbstverständlich darf der Arbeitsplatz auch nicht verlassen werden, ohne vorher den Vorgesetzten zu informieren.

Was ist mit Kindern über 12 Jahren?

Zwölfjährige Kinder, die nicht behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, werden von der Regelung in § 45 des Sozialgesetzbuches V ausgeschlossen. Es kann sich aber auch auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berufen werden.

Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer „vorübergehenden Verhinderung“ von der Arbeit fernbleiben darf und dennoch bezahlt wird. Eine Altersbegrenzung für die „Verhinderung“ gibt es dabei nicht. Dass beide Regelungen, die aus dem SGB V und dem BGB, parallel existieren und keine wirklich vorrangig zu behandeln ist, führt immer wieder zu Unklarheiten.

„Ein guter Anhaltspunkt ist aber, dass die elterliche Fürsorgepflicht in der Regel immer Vorrang hat. Diese tritt natürlich nicht außer Kraft, nur weil das Kind das zwölfte Lebensjahr schon erreicht hat.“

Wird das volle Gehalt weitergezahlt?

Im Prinzip ist auch das geregelt, denn nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Arbeitgeber, wenn er ohne sein Verschulden für die Arbeit verhindert ist, bezahlt freigestellt werden. Das ist in erster Linie natürlich der eigene Krankheitsfall. Niemand kann in der Regel etwas dafür, wenn er krank wird, beziehungsweise sich vollständig davor schützen.

Also ist der Dienstausfall nicht selbst verschuldet. Das Gleiche gilt, wenn das Kind krank ist. In vielen Fällen bekommt der Vater also seine fehlenden Tage wegen Erkrankung des Kindes voll bezahlt. Allerdings ist das Gesetz nicht bindend, außerdem gilt es nur für einen abgespeckten Zeitraum. Das heißt, eine bezahlte Freistellung ist nicht immer garantiert.

Manche Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge schließen das von vornherein aus. Sollte der Arbeitgeber also nicht zahlen oder für weniger als zehn Tage, haben Eltern Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Dieses zahlt die Krankenversicherung, doch auch dafür müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  das Kind ist unter 12 Jahre,
  •  andere Betreuungspersonen stehen nicht zur Verfügung,
  •  beide Elternteile oder ein Elternteil plus Kind dürfen nicht privat versichert sein und
  •  es muss der Krankenkasse ein Attest vom Arzt vorliegen.

Die Krankenkasse zahlt dann auch nicht den vollen Lohn, sondern 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Sind alle Krankheitstage aufgebraucht, kann immer noch Urlaub genommen oder von zu Hause aus gearbeitet werden. Auch das Überstundenkonto kann für solche Fälle zum Tragen kommen. Väter können ihre 10-25 Tage Freistellungsanspruch auch auf die Mutter überschreiben, umgekehrt ist das natürlich auch möglich.

Quellen:

Midasch, B. (SPIEGEL Job & Karriere): Berufstätige Eltern. Was tun, wenn das Kind krank ist? Verfügbar unter: https://www.spiegel.de/karriere/kind-krank-was-berufstaetige-eltern-wissen-muessen-a-1280032.html. Stand: 15.03.2020.

Lorenz, J. (Bund Verlag): Krankmeldung. Kind krank: 7 Fragen zur Freistellung. Verfügbar unter: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zur-Freistellung-bei-Erkrankung-eines-Kindes~. Stand: 15.03.2020.

 

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