Ihr Baby ist endlich da. Ihnen als Vater obliegt die Pflicht, eine Vielzahl Behördengänge nach der Geburt zu erledigen. Ihre Aufgabe bravourös zu erfüllen, fällt anhand einer Kaufberatung leichter. Hier ist unsere übersichtliche Kaufberatung für Ihre Behördengänge:
Ist Ihr Kind auf der Welt, kommt viel Arbeit auf Sie zu. In der Regel ist es der Vater, der sich um die Behörden kümmert. Ihrer Frau ist es nicht möglich, Sie dabei zu unterstützen. Sie erholt sich von der Geburt und sorgt für das Neugeborene im Krankenhaus.
Diese Behördengänge mustt du als nach der Geburt einplanen
Eine Kaufberatung die verschiedene Behörden aufzählt, mit denen Sie sich in Verbindung setzen sowie Hinweise enthält, welche Dokumente diese benötigen, hilft Ihnen, nichts zu vergessen.
Nicht verheiratet – das müssen Sie beachten!
Sind Sie nicht verheiratet, besorgen Sie sich frühzeitig die Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung. Diese benötigen Sie zur Vorlage beim Standesamt. Beim zuständigen Jugendamt ist die Anmeldung kostenlos. Dies geschieht bestenfalls schon während der Schwangerschaft, ist aber auch noch nach der Entbindung möglich.
Elterngeld – wann beantragen
Rückwirkend erhalten Sie Elterngeld lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten, in denen Ihr Baby auf der Welt ist. Beantragen Sie es deshalb innerhalb weniger Wochen nach der Geburt Ihres Babys.
Ist das Kindergeld verloren, wenn sie es nicht gleich beantragen?
Anspruch auf Kindergeld haben Sie für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen mindestens einen Tag lang vorlagen. Versäumen Sie es, frühzeitig Kindergeld zu beantragen, so zahlt Ihnen die Familienkasse das Geld nach Bewilligung des Antrags das Kindergeld vom Monat der Geburt an aus. Eine rückwirkende Zahlung länger als vier Jahre nach Entstehung des Anspruchs ist nicht mehr möglich.
Mutterschaftsgeld für Mütter bei der GKV
Ist Ihre Frau bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert, erhält sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses bekommt Ihre Frau für den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist nach einer Entbindung. Währenddessen darf sie vom Gesetz her nicht berufstätig sein. Schicken Sie dazu eine Geburtsurkunde an die Krankenkasse.
Ab wann ist Ihr Kind krankenversichert?
Ihr Baby ist direkt nach seiner Geburt automatisch krankenversichert. Sie müssen es jedoch innerhalb von zwei Monaten schriftlich bei der Krankenkasse anmelden. Diese integriert Ihr Kind dann kostenlos in Ihre Familienversicherung. Sind Sie privat versichert, ist die Mitgliedschaft Ihres Kindes bei der Krankenkasse beitragspflichtig, bedarf jedoch keiner Gesundheitsprüfung.
Behördengänge:
Geburtsurkunde beantragen |
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Eltern sind verheiratet | |
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Standesamt |
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Geburtsurkunden beider Elternteile |
Heiratsurkunde | |
ersatzweise beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch | |
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innerhalb sieben Werktagen nach der Geburt |
Eltern sind nicht verheiratet | |
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Geburtsurkunde |
Personalausweis | |
Vaterschaftsanerkennung – soweit sie schon vorliegt | |
Meldepflicht des Neugeborenen |
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Einwohnermeldeamt |
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Personalausweis oder Reisepass |
Geburtsurkunde Ihres Kindes | |
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möglichst sofort nach der Geburt Ihres Kindes |
Kindergeld beantragen |
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Familienkasse bei der Agentur für Arbeit |
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Antragsvordruck der Familienkasse – ausgefüllt |
Geburtsurkunde des Kindes im Original | |
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so schnell wie möglich – rückwirkende Zahlung möglich |
Vaterschaft anerkennen |
(bei nicht-ehelichen Kindern) |
Behörde: | Jugendamt, Standesamt, Notar oder Amtsgericht |
Unterlagen: | Geburtsurkunde Baby |
Personalausweise beider Elternteile | |
Geburtsurkunden / Abstammungsurkunden im Original oder beglaubigter Kopien beider Elternteile | |
Zustimmung der Mutter bei Abwesenheit derselben | |
Zeitpunkt: | nach der Geburt wahlweise vor der Geburt des Babys |
Elterngeld beantragen |
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Behörde: | Elterngeldstelle |
Unterlagen: | Geburtsurkunde Baby im Original |
Bescheinigungen über Lohn, Gehalt | |
sonstige Einkünfte | |
Antrag auf Elterngeld von beiden unterschrieben | |
(Ausnahme: alleiniges Sorgerecht eines Elternteils) | |
Bescheinigung – Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung | |
Mutterschaftsgeldzahlung (von der Krankenkasse) | |
Angabe voraussichtliche Arbeitszeit während Inanspruchnahme des Elterngeldes | |
Zeitpunkt: | innerhalb eines Vierteljahres nach der Entbindung |
Baby krankenversichern |
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Ort: | Krankenkasse |
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Krankenkasse über Geburt des Kindes informieren |
Krankenkasse sendet Formular zu – dieses ausfüllen | |
Unterlagen: | Geburtsurkunde Baby |
ausgefülltes Formular der Krankenkasse | |
Zeitpunkt: | so bald wie möglich nach Entbindung |
Mutterschaftsgeld |
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Haben Sie die Kaufberatung abgearbeitet? Dann haben Sie noch eines zu tun: das Familienleben genießen.