Kaufberatung Behördengänge nach der Geburt

Elterngeld Plus für Väter
Elterngeld Plus für Väter im Überblick, Copyright: Morganka bigstockphoto, netpapa.de

Ihr Baby ist endlich da. Ihnen als Vater obliegt die Pflicht, eine Vielzahl Behördengänge nach der Geburt zu erledigen. Ihre Aufgabe bravourös zu erfüllen, fällt anhand einer Kaufberatung leichter. Hier ist unsere übersichtliche Kaufberatung für Ihre Behördengänge:

Ist Ihr Kind auf der Welt, kommt viel Arbeit auf Sie zu. In der Regel ist es der Vater, der sich um die Behörden kümmert. Ihrer Frau ist es nicht möglich, Sie dabei zu unterstützen. Sie erholt sich von der Geburt und sorgt für das Neugeborene im Krankenhaus.

Diese Behördengänge mustt du als nach der Geburt einplanen

Eine Kaufberatung die verschiedene Behörden aufzählt, mit denen Sie sich in Verbindung setzen sowie Hinweise enthält, welche Dokumente diese benötigen, hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Nicht verheiratet – das müssen Sie beachten!

Sind Sie nicht verheiratet, besorgen Sie sich frühzeitig die Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung. Diese benötigen Sie zur Vorlage beim Standesamt. Beim zuständigen Jugendamt ist die Anmeldung kostenlos. Dies geschieht bestenfalls schon während der Schwangerschaft, ist aber auch noch nach der Entbindung möglich.

Elterngeld – wann beantragen

Rückwirkend erhalten Sie Elterngeld lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten, in denen Ihr Baby auf der Welt ist. Beantragen Sie es deshalb innerhalb weniger Wochen nach der Geburt Ihres Babys.

Ist das Kindergeld verloren, wenn sie es nicht gleich beantragen?

Anspruch auf Kindergeld haben Sie für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen mindestens einen Tag lang vorlagen. Versäumen Sie es, frühzeitig Kindergeld zu beantragen, so zahlt Ihnen die Familienkasse das Geld nach Bewilligung des Antrags das Kindergeld vom Monat der Geburt an aus. Eine rückwirkende Zahlung länger als vier Jahre nach Entstehung des Anspruchs ist nicht mehr möglich.

Mutterschaftsgeld für Mütter bei der GKV

Ist Ihre Frau bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert, erhält sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses bekommt Ihre Frau für den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist nach einer Entbindung. Währenddessen darf sie vom Gesetz her nicht berufstätig sein. Schicken Sie dazu eine Geburtsurkunde an die Krankenkasse.

Ab wann ist Ihr Kind krankenversichert?

Ihr Baby ist direkt nach seiner Geburt automatisch krankenversichert. Sie müssen es jedoch innerhalb von zwei Monaten schriftlich bei der Krankenkasse anmelden. Diese integriert Ihr Kind dann kostenlos in Ihre Familienversicherung. Sind Sie privat versichert, ist die Mitgliedschaft Ihres Kindes bei der Krankenkasse beitragspflichtig, bedarf jedoch keiner Gesundheitsprüfung.

Behördengänge:

Geburtsurkunde beantragen

 
  Eltern sind verheiratet
   
    Behörde:
Standesamt
    Unterlagen:
Geburtsurkunden beider Elternteile
  Heiratsurkunde
  ersatzweise beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    Zeitpunkt
innerhalb sieben Werktagen nach der Geburt
   
  Eltern sind nicht verheiratet
   
    Unterlagen:
Geburtsurkunde
  Personalausweis
  Vaterschaftsanerkennung – soweit sie schon vorliegt
   
   

Meldepflicht des Neugeborenen

 
   
    Behörde:
Einwohnermeldeamt
    Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
  Geburtsurkunde Ihres Kindes
    Zeitpunkt:
möglichst sofort nach der Geburt Ihres Kindes
   
   

Kindergeld beantragen

 
   
    Behörde:
Familienkasse bei der Agentur für Arbeit
    Unterlagen:
Antragsvordruck der Familienkasse – ausgefüllt
  Geburtsurkunde des Kindes im Original
    Zeitpunkt:
so schnell wie möglich – rückwirkende Zahlung möglich
   
   
   

Vaterschaft anerkennen

(bei nicht-ehelichen Kindern)
   
Behörde: Jugendamt, Standesamt, Notar oder Amtsgericht
Unterlagen: Geburtsurkunde Baby
  Personalausweise beider Elternteile
  Geburtsurkunden / Abstammungsurkunden im Original oder beglaubigter Kopien beider Elternteile
  Zustimmung der Mutter bei Abwesenheit derselben
Zeitpunkt: nach der Geburt wahlweise vor der Geburt des Babys
   
   

Elterngeld beantragen

 
   
Behörde: Elterngeldstelle
Unterlagen: Geburtsurkunde Baby im Original
  Bescheinigungen über Lohn, Gehalt
  sonstige Einkünfte
  Antrag auf Elterngeld von beiden unterschrieben
  (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht eines Elternteils)
  Bescheinigung – Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
  Mutterschaftsgeldzahlung (von der Krankenkasse)
  Angabe voraussichtliche Arbeitszeit während Inanspruchnahme des Elterngeldes
Zeitpunkt: innerhalb eines Vierteljahres nach der Entbindung
   
   

Baby krankenversichern

 
   
Ort: Krankenkasse
    Was im Vorfeld tun?
Krankenkasse über Geburt des Kindes informieren
  Krankenkasse sendet Formular zu – dieses ausfüllen
Unterlagen: Geburtsurkunde Baby
  ausgefülltes Formular der Krankenkasse
Zeitpunkt: so bald wie möglich nach Entbindung
   
   

Mutterschaftsgeld

    Kopie der Geburtsurkunde des Babys zur Krankenkasse schicken
   

Haben Sie die Kaufberatung abgearbeitet? Dann haben Sie noch eines zu tun: das Familienleben genießen.

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