Die Elternzeit vorzeitig beenden oder verkürzen – geht das?

Elternzeit vorzeitig beenden
Elternzeit - Copyright: Kasia Bialasiewicz bigstockphoto

Kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden

Die Geburt eines Kindes ist ein unvergessliches Ereignis, welches das eigene Leben maßgeblich verändert. Plötzlich bist Du nicht mehr allein oder zu zweit in Deiner Partnerschaft, sondern ein kleiner, hilfsbedürftiger Mensch fordert einen Großteil Deiner Aufmerksamkeit ein. Neben vielen Glücksgefühlen und einem elterlichen Stolz kommen auch viele Fragen auf: Wer kümmert sich um das Kind? Wie kannst Du genug Zeit mit Deinem Kind verbringen, obwohl Du arbeiten musst? Wird das Geld für die Familie und den gewohnten Lebensstandard reichen? Welche Rechte und Pflichten haben Eltern (auch als Arbeitnehmer)?

Eine gute Hilfe und auch eine gewisse Sicherheit bietet in Deutschland der Rechtsanspruch auf Elternzeit für leibliche Mütter und Väter aber auch für Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Auch Großeltern können Elternzeit für ihr Enkelkind beantragen, wenn die Eltern noch minderjährig sind oder sich in der Endphase ihrer Berufsausbildung befinden, die sie vor dem 18. Lebensjahr angetreten haben.

Elternzeit vorzeitig beenden
Elternzeit vorzeitig beenden – Copyright: Kasia Bialasiewicz bigstockphoto

So schön die Möglichkeit der Elternzeit auch ist, wirft sie ebenso viele Fragen auf: Musst Du Dich vorab festlegen, wie lange Du Deine Elternzeit nehmen möchtest? Schließlich gibt es unterschiedliche Gründe, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Einer davon kann sein, dass das Gehalt für den Lebensunterhalt fehlt. Doch auch der tragische Tod eines Kindes oder eine schwere Erkrankung des anderen Elternteils führt zum Wunsch die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Welche Rechtsansprüche haben Eltern, die ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen und was ist notwendig, um diese auch durchzusetzen?

Elternzeit vorzeitig beenden – Faktenblock

  • Auf Elternzeit haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch
  • Der Anspruch auf Elternzeit ist in §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (kurz: BEEG) geregelt
  • Haben Arbeitnehmer den Wunsch, die beantragte Elternzeit vorzeitig zu beenden, muss der Arbeitgeber zustimmen
  • Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, zwischen 15 und 30 Wochenstunden in ihrem Betrieb zu arbeiten
  • Nicht in Anspruch genommene Elternzeit geht auch bei der vorzeitigen Beendigung nicht verloren und kann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden

Kurz erklärt: Elternzeit in Deutschland

In Deutschland bezeichnet man als Elternzeit den Zeitraum, indem Arbeitnehmer nach der Geburt oder Adoption eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer, die Eltern werden, einen Rechtsanspruch. Europaweit wird von Elternurlaub oder ebenfalls von Elternzeit gesprochen.

Der Anspruch auf Elternzeit ist in §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (kurz: BEEG) geregelt. Demnach haben Eltern, die einem in Deutschland geschlossenen Arbeitsvertrag nachweisen können, Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten beziehungsweise achten Lebensjahres Deines Kindes, wenn ihr gemeinsam in einem Haushalt lebt. Auch ist es möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig ganz oder zum Teil in Elternzeit gehen. Die Elternzeit kann zudem unabhängig vom Elterngeldbezug genommen werden – Voraussetzung ist lediglich ein bestehendes Arbeitsverhältnis.

Elternzeit muss in der Regel spätestens sieben Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden. Inhalt des Antrages ist meist auch die voraussichtliche Dauer, die ein Arbeitnehmer die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Während der Elternzeit unterliegen Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz, welcher mit der Antragsstellung beginnt.

Elternzeit vorzeitig beenden – geht das?

Grundsätzlich gilt: Du kannst bis zu 30 Stunden in der Woche berufstätig und gleichzeitig in Elternzeit sein. Für diese Stundenreduzierung zwischen 15 und 30 Wochenarbeitsstunden hast Du als Elternteil ebenfalls einen Rechtsanspruch. Nach der Beendigung der Elternzeit besteht ebenfalls ein Rechtsanspruch, auf die im Arbeitsvertrag geregelte wöchentliche Arbeitszeit zurückzukehren.
Doch was ist, wenn Du Deine Elternzeit vorzeitig beenden möchtest um wieder voll in den Beruf einzusteigen? Ist das möglich? Und mit welchen rechtlichen Grundlagen und Pflichten sowie Konsequenzen musst Du rechnen?

Möchtest Du Deine Elternzeit vorzeitig beenden hilft ein Blick ins Gesetz: Dieser Wunsch ist in § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

In der Regel bedarf es der Zustimmung Deines Arbeitgebers, wenn Du Deine Elternzeit vorzeitig beenden möchtest. In der Praxis wird dieser Wunsch gar nicht so selten an den Arbeitgeber herangetragen. Die Gründe hierfür sind individuell. Zum Beispiel kann es sein, dass Du für den Zeitraum von 18 Monaten Elternzeit beantragt hast. Zeigt der Alltag mit Baby, dass Du bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kannst, liegt der Wunsch nahe. Hat der Arbeitgeber jedoch eine Elternzeitvertretung eingestellt und kann nicht zwei Fachkräfte auf der gleichen Position beschäftigen, kann er den Wunsch des Arbeitnehmers, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, ablehnen.

Natürlich gibt es für diese Regelung Ausnahmen: Erkrankt zum Beispiel der andere Elternteil schwer, muss der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, nachkommen. Ein solcher Härtefall kommt jedoch selten zum Tragen.

Kommt Dein Arbeitgeber Deinem Wunsch, die Elternzeit vorzeitig zu beenden nach, geht die nicht in Anspruch genommene Arbeitszeit nicht verloren. Du kannst sie zu einem späteren Zeitpunk in Anspruch nehmen, sofern Dein Kind das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Elternzeit vorzeitig beenden – Kompromiss Teilzeitarbeit

Liegt kein Härtefall vor und Dein Arbeitgeber hat Deinen Wunsch, die Elternzeit vorzeitig zu beenden abgelehnt, kannst Du einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit stellen. Hat Dein Betrieb mehr als 15 Beschäftigte und Du bist bereits vor der Elternzeit länger als sechs Monate dort tätig gewesen, kannst Du zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten. Diesen Antrag darf Dein Arbeitgeber nur bei dringenden, betrieblichen Gründen ablehnen.

Die Voraussetzungen, dass diese dringenden, betrieblichen Gründe greifen, sind sehr umfangreich und ebenfalls gesetzlich geregelt.
Gut zu wissen ist auch: Wird Deinem Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit stattgegeben ist die Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages erstmal nicht notwendig. Nach Ablauf Deiner Elternzeit hast Du einen Rechtsanspruch zu deiner vertraglich geregelten Arbeitszeit zurückzukehren.

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