Befristeter Arbeitsvertrag und Elternzeit » Ratgeber für Väter

befristeter Arbeitsvertrag für die Elternzeit
Wenn das Baby da ist - die Elternzeit und der befristetet Arbeitsvertrag, Copyright: O_Lypa bigstockphoto, Netpapa.de

Was bedeutet ein befristeter Arbeitsvertrag für die Elternzeit?

Da immer mehr Menschen in befristeten Verträgen arbeiten, wird diese Thematik für viele Paare mit Kinderwunsch interessant. Planen Du und Deine Partnerin bald Eltern zu werden, oder ist der Nachwuchs bereits auf dem Weg, wird es auch nötig, sich mit der Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Wir geben Dir alle wichtigen Fakten dazu.

befristeter Arbeitsvertrag für die Elternzeit
Wenn das Baby da ist – die Elternzeit und der befristetet Arbeitsvertrag, Copyright: O_Lypa bigstockphoto, Netpapa.de

Grundlegendes zur Elternzeit & Arbeitsverträge

Damit deutlich wird, was die Elternzeit für Väter bedeutet , hier nochmal  die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  1.  Beide Elternteile können die Elternzeit samt dazugehörigem Elterngeld beantragen.
  2.  Die Basiselternzeit umfasst 14 Monat und das Elterngeld Plus maximal 28 Monate
  3.  Das monatlich ausgezahlte Elterngeld für diesen Zeitraum berechnet sich anhand des Nettoeinkommens aus der Zeit vor der Geburt. Beim Elterngeld Plus wird der Betrag monatlich halbiert, da er über den doppelten Zeitraum gezahlt wird.
  4.  Während der Elternzeit besteht die Krankenversicherung fort. Beiträge musst Du dafür nicht zahlen.
  5.  Die Elternzeit geht mit einem Kündigungsschutz beim Arbeitgeber einher.

Der letzte Punkt ist genau jener, über den viele Paare verunsichert sind, wenn sie über Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag nachdenken. Wir schauen uns daher im Detail an, was Dich erwartet und wie Du entsprechend planen solltest.

Das Wichtigste im Überblick – Befristeter Arbeitsvertrag und die Elternzeit

  •  ein Anspruch auf Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag ist gesetzlich verankert
  •  die Elternzeit verlängert die Frist des Beschäftigungsverhältnisses jedoch nicht
  •  nach Ablauf des Vertrages kann der Arbeitgeber regulär kündigen – auch in der Elternzeit
  •  eine Ausbildung wird – obgleich sie als befristeter Vertrag gilt – nach der Elternzeit fortgeführt
  •  bei auslaufendem Vertrag während der Elternzeit muss eine neue Stelle gesucht oder die Arbeitsagentur kontaktiert werden

So sieht die Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag aus

Beginnt Deine geplante Elternzeit bei einem befristetem Arbeitsvertrag ist das zunächst kein Problem für Dich. Wie alle anderen Angestellten hast Du vom Gesetzgeber das Recht bekommen, die Elternzeit samt dazugehörigem Elterngeld für Dich in Anspruch zu nehmen.

Die Elternzeit steht Dir rechtlich zu.

Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass die Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag keine Pausierung der Vertragslaufzeit bedeutet. Das heißt für Dich, dass jeder Arbeitstag in Deiner Elternzeit den befristeten Vertrag normal weiterlaufen lässt.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Stichtag – auch in der Elternzeit.

Zeigt die Planung, dass Du während Deiner Elternzeit aus dem befristeten Vertrag ausscheiden wirst, hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Du kannst während der Elternzeit Bewerbungen schreiben und/oder Bewerbungsgespräche wahrnehmen. Im Idealfall beginnt Dein neues Arbeitsverhältnis nahtlos mit dem Ende der Elternzeit.

2. Du suchst noch während der Elternzeit die Arbeitsagentur auf, beschreibst Deine Situation (auch mit laufenden aber ungewissen Bewerbungen) und wirst pünktlich von der Agentur als „arbeitssuchend“ geführt, sobald die Elternzeit beendet ist. Ab diesem Stichtag hast Du auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Elternzeit in der Ausbildung als Sonderfall

In Deutschland ist es der Regelfall, dass jeder Azubi in einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt ist. Dadurch sichert sich der Arbeitgeber ab, den Auszubildenden nach Erhalt des Gesellenbriefes nicht übernehmen zu müssen.

Fallen die Geburt des eigenen Kindes und Ausbildung zusammen, besteht für Mütter und Väter auch in diesem Fall das Recht auf Elternzeit. Anders als bei einem normalen befristeten Arbeitsvertrag läuft die Ausbildungszeit aber nicht weiter.

Die Elternzeit pausiert die Ausbildung. Im Anschluss wird diese regulär fortgeführt.

Das bedeutet, dass Du keine Angst haben musst, dass Deine Ausbildungszeit von meist drei Jahren durch die Elternzeit auf irgendeine Weise beschnitten wird und Dir daraus Nachteile entstehen.

Tipp: Einzelfälle auf Diskriminierung prüfen

Der Arbeitgeber hat zwar das Recht, Dich bei einem auslaufenden befristeten Vertrag nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, doch im Einzelfall kann geprüft werden, ob dabei Du als Person diskriminiert wirst.

Warum gibt es befristete Arbeitsverträge?

Arbeitgeber sollen durch einen befristeten Arbeitsvertrag die Möglichkeit bekommen, vorübergehenden Personalbedarf zu decken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Position im Team von einem Mitarbeiter begleitet wird, der bald in Elternzeit geht. Für die Dauer dieser Zeit kann eine befristete Kraft als Elternvertretung eingestellt werden.

Ein anderer Grund für befristete Arbeitsverhältnisse ist Saisonarbeit. Eine Eisdiele stellt beispielsweise nur befristete Arbeitsverträge aus, da sie abseits der warmen Monate keine Beschäftigung für die Angestellten hätte.

Auch Bewerber auf eine Langzeitstelle werden häufig zunächst in einem befristeten Verhältnis angestellt, um sie für die Dauer der Probezeit besser kennenzulernen. Hier werden meist sechs Monate als Probezeit ausgeschrieben.

Wichtige Fakten zu befristeten Verträgen

So sinnvoll die Maßnahme an manchen Stellen ist, so ungünstig und vor allem zum Nachteil für Dich als Arbeitnehmer kann sie werden. Um unfairen Methoden vorzubeugen, gibt es daher vom Gesetz her klare Einschränkungen.

1. Jeder befristete Arbeitsvertrag darf sich über maximal 24 Monate erstrecken. Sind zwei Jahre abgelaufen, muss die Arbeitskraft entweder übernommen werden, oder es wird ihr gekündigt.

2. Innerhalb der 24 Monate darf die Befristung maximal 3 mal verlängert werden. Es geht also beispielsweise nicht, dass der Arbeitgeber jedes Mal nur eine Sicherheit von sechs Monaten gibt.

3. Bestand zwischen Dir und einem Arbeitgeber bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis, egal ob befristet oder unbefristet, darf er Dich nicht (noch einmal) befristet anstellen. Auch das soll verhindern, dass der Arbeitgeber auf Deine Kosten die Vorzüge eines befristeten Arbeitsverhältnisses genießt.

4. Ausbildungsverträge stellen eine Sonderform der befristeten Arbeitsverträge dar. Sie sind zwar befristet, jedoch nicht an 24 Monate gebunden. Im Regelfall dauert die Ausbildung drei Jahre. Läuft der Vertrag mit dem Beenden der Ausbildung aus, kann der Geselle entweder übernommen oder entlassen werden.

5. Endet der befristete Vertrag und der Arbeitgeber lässt Dich auch nur einen weiteren Tag arbeiten, ist das ein stummes Einverständnis für die Überführung des befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Besonders wichtig: Befristete Arbeitsverträge sind IMMER schriftlich abzuschließen. Mündliche Vereinbarungen zählen nicht und werden im Zweifel zu Gunsten des Arbeitnehmers so gewertet, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant war/ist.

Ein Beispiel zur Verständnis:

Du wurdest zeitgleich mit anderen in einem befristeten Verhältnis angestellt. Nach dem Stichtag werden Deine Kollegen in einen unbefristeten Vertrag übernommen, nur Du nicht. In diesem Fall kann vor einem Arbeitsgericht geprüft werden, ob es sich um Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit handelt.

Da dann das Recht der Gleichbehandlung missachtet wurde, ist theoretisch Schadensersatz denkbar. In einem Gerichtsfall in Bochum wurde ein solcher Fall bereits einmal bestritten und zu Gunsten der werdenden Mutter ausgelegt.

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