Kontakt Elterngeldstelle Leipzig:
Besucheranschrift:
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
E-Mail: ja-51-24@leipzig.de
Telefon: 0341 123-0
Fax: 0341 123-3583
Internet: www.leipzig.de/elternsein
Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Telefonzeiten
Montag:
10:30-12:00 Uhr
Freitag:
10:30-12:00 Uhr
Benötigte Anträge für das Elterngeld in Leipzig:
Hilfreiche Infoblätter
Informationsblatt zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld Leipzig
- Ihr Kind wurde nach dem 31.12.2006 geboren.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
- Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
- Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
- Sie haben im letzten Jahr vor Geburt des Kindes nicht mehr als 250.000 Euro, zusammen mit dem anderen Elternteil nicht mehr als 500.000 Euro, verdient.
Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt.
Unser Service-Telefon steht Ihnen unter der Nr. 0351-488 4777 dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Benötigte Dokumente
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
- Geburtsbescheinigung
Original mit dem Vermerk für Elterngeld
Optionale Dokumente
- Bescheid/ Genehmigung/ Bescheinigung
des Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sofern zutreffend - bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Geschwisterbonus ist ein aktueller Nachweis über die Kindergeldzahlung (z.B. Kopie Kontoauszug) beizufügen
- Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ist immer eine Kopie Ihres Passes notwendig. Bei Nicht- EU- Bürgern ist zusätzlich der Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung der Ausländerbehörde (siehe Antrag Elterngeld Punkt 18) beizufügen.
- Arbeitszeitbestätigung
- Erklärung über Arbeitszeit und Schätzung Ihres voraussichtlichen Gewinnes, falls selbständig
- Nachweis über sonstige Erwerbsersatzleistungen
(z.B. ALG I, ALG II, Insolvenzgeld etc.) , falls zutreffend
Frist
Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gewährt und kann frühestens nach Geburt des Kindes beantragt werden.